Full text : Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

WANDBRUNGSVERLAUF  UND  GETROFFENE  MASSNAHMEN.  131

mußten  die  Flüchtlinge  das  Schlimmste  für  ihre  Sachen
befürchten,  mit  denen  für  sie  teuerste  Andenken  verbunden ­
  waren,  die  jedem  Dritten  wertlos  sein  mußten.,
Und  während  sie  drüben  im  Eeichsland  all  ihre  Habe,  von
der  Zimmereinrichtung  bis  zum  Handbesen,  vom  kostbaren
Teppich  bis  zum  Staubtuch,  hatten  zurücklassen  müssen*
mußten  sie  froh  sein,  wenn  sie  diesseits  des  Rheins  ein
Zimmerchen  mit  einigen  Feldbetten,  die  das  Rote  Kreuz
aus  Heeresbeständen  verteilte  oder  billig  verkaufte,  finden
konnten.
Dieser  Verlust  der  Fahrnis  war  in  seiner  wirtschaftlichen ­
  und  in  seiner  psychischen  Auswirkung  besonders
hart.  Es  ist  daher  kein  Wunder,  daß  die  Flüchtlinge  vom
ersten  Tage  ihrer  Ausweisung  an  mit  ganz  besonderer  Hartnäckigkeit ­
  um  die  Freigabe  dieser  in  Elsaß-Lothringen
sequestrierten  Fahrnis  kämpften.  Keine  Beiratssitzung,
keine  Versammlung  ging  vorüber,  in  der  nicht  mit  besonderem ­
  Nachdruck  die  Herausgabe  des  in  Elsaß-Lothringen ­
  zurüokgelassenen  Mobiliars  verlangt  wurde.  Und  diejenigen ­
  unter  den  Vertriebenen,  die  ihren  Hausrat  in
Elsaß-Lothringen  verkauft  haben,  waren  in  erster  Linie
darauf  bedacht,  vom  Deutschen  Reich  Ersatz  für  den
Verlust  zu  erlangen,  den  sie  bei  diesem  Verkauf  erlitten
hatten.  Weit  unter  dem  Wert  hatten  sie  ihre  Fahrnis  verschleudern ­
  müssen,  und  den  Erlös  konnten  sie  meist  nicht
mitnehmen,  da  nur  die  Mitnahme  einer  geringen  Geldsumme ­
  erlaubt  war.  Schon  am  20.  Dezember  1918  betont
der  Freiburger  Vertriebenenausschuß  in  einer  Resolution
an  den  Volksbeauftragten  Ebert:  „Die  in  Preiburg  tagende
Versammlung  vertriebener  Elsaß-Lothringer  .  .  .  protestiert
gegen  die  gewaltsame  Zurückhaltung  der  Fahrnisse  .  .  .“
Die  Reichsregierung  trat  sofort  nach  der  Besetzung
Elsaß-Lothringens  durch  die  Franzosen  mit  Frankreich  in
Verhandlungen  wegen  Freigabe  dieser  deutschen  Fahrnis
ein.  Aber  erst  am  15.  November  1919  ist  ein  Abkommen
über  diesen  Punkt  zustande  gekommen,  wonach  die  gesamte
Fahrnis  der  Deutschen  in  Elsaß-Lothringen  von  der  im
Friedens  vertrag  im  Artikel  74  vorbehaltenen  Liquidation
9*
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.