Full text: Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

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III. HAUPTTEIL. 
von der französischen Regierung ausgenommen wurde, 
und die Ausfuhr dieser Fahrnis nach Deutschland frei 
gegeben wurde. Als Entgelt mußte sich die deutsche Re 
gierung verpflichten, der französischen Regierung 25 Mil 
lionen Franken französischer Währung zur Entschädigung 
derjenigen Elsaß-Lothringer zur Verfügung zu stellen, die 
während des Krieges wegen ihrer politischen Haltung 
oder Gesinnung durch die deutschen Behörden verhaftet, 
interniert, ausgewiesen oder zu einer andern als einer 
Geldstrafe verurteilt worden sind. 
Danach konnten nun alle Vertriebenen, die ihre Fahr 
nis nicht verkauft hatten, und deren Mobiliar noch nicht 
liquidiert worden war, mit der Wiedererlangung ihrer 
persönlichen Habe rechnen, was in dem Sinne des deutsch- 
französischen Möbelabkommens gleichbedeutend ist mit 
Wiedererlangung der Wohnungseinrichtung, Kleidungs 
stücke, Schmuck, Briefe und sonstigen Schriftstücke usw. 
Nicht einbegriffen sind alle anderen Vermögenswerte, wie 
etwa Fahrnis, die besonders zum Gebrauch kaufmännischer, 
industrieller und landwirtschaftlicher Unternehmungen be 
stimmt ist. 
Dieses Abkommen bedeutete einen wichtigen Erfolg 
der Reichsregierung in der Fürsorge für die Vertriebenen. 
Aber von den ersten Ausweisungen Deutscher aus Elsaß- 
Lothringen bis zum Zustandekommen dieses Abkommens 
war genau ein Jahr vergangen, i Wie bereits hervorgehoben, 
war der Mangel am nötigsten Hausrat oft das Hindernis 
beim Versuch einer Existenzgründung. So mußte wenig 
stens notdürftig geholfen werden, wenn die Hilfe in größe 
rem Umfang ausblieb. 
Aus dieser Erkenntnis wurde im Juli 1919 die Be 
stimmung getroffen, daß Möbeldarlehen von der im März 
1919 für die Elsaß-Lothringer im Reich gegründeten Dar 
lehenskasse in Höhe von 2000 M. gegen niedrigen Zins 
fuß von 4% und Rückzahlung innerhalb von zwei Jahren 
gewährt werden konnten, und daß die Fürsorge zu diesem 
Darlehen eine einmalige Unterstützung von 1000 M. bei 
steuern sollte. — Diese Möbelbeihilfen finden wir bereits
	        
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