WANDERÜNGSVEELAUF UND GETROFFENE MASSNAHMEN. 165
diese Regelung wieder verschoben, weil eine nochmalige
völlige Neuordnung der Besoldung der Reichsbeamten bevorstehe,
und nun die vertriebenen elsaß-lothringischen
Beamten im Rahmen dieser Neuregelung behandelt werden
sollen. Wie zu erwarten war, nimmt diese Neuregelung
Monate in Anspruch. Eine Besserung der Lage der
vertriebenen elsaß-lothringischen Beamten ist immerhin
auf die Weise erreicht worden, daß seit September
1920 die Auszahlung ihres Gehalts mit gewissen Vorschüssen
auf die zu erwartenden neuen Gehaltssätze erfolgt.
Am 1. September 1920 betrug die Zahl der aus Elsaß-Lothringen
ausgewiesenen oder ausgewanderten Landesbeamten,
Gemeindebeamten und Lehrer;
62?0.
Davon waren von Reich und Ländern und Gemeinden
wieder fest angestellt
1882
vorübergellend beschäftigt
2570
nicht beschäftigt
1818
Am schwerwiegendsten ist hinsichtlich dieser Unterbringung
der elsaß-lothringischen Beamten, daß noch heute
annähernd 2000 keinerlei Beschäftigung gefunden haben.
Diese erzwungene Beschäftigungslosigkeit ist bei den Beamten
ebenso bedauerlich, wie bei einem großen Teil von
Vertriebenen aus anderen Berufen. Diese erhält das Reich
durch Fürsorge, jene durch Zahlung ihrer Gehälter, ohne
daß sie irgendeine Funktion in der Produktion in unserer
■ Wirtschaft erfüllen.
Wir haben im zweiten Teil dieser Untersuchung bei
Betrachtung der wirtschaftlichen Notlage unseres Vaterlandes
und der Entwicklung, die unsere Volkswirtschaft zu
ihrer Kräftigung erfahren muß, hervorgehoben, daß eine
Umschichtung unserer nationalen Arbeitskräfte nach der
Urproduktion hin erfolgen muß. So könnte man versucht
sein, diese elsaß-lothringischen Beamten, deren Unterbringung
in unserem bereits stark übersetzten Beamtenkörper
Schwierigkeiten macht, zur Arbeit in die Urproduktion
überzuleiten.