Full text : Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

WANDERUNGSVORGANG  ELS.-LOTHE.  BEVÖLKBRUNGSGRUPPEN.  45

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Stadt.  Millionen  müssen  demnach  noch  in  Beziehung  zu:
Landwirtschaft  stehen.  Eine  Intensivierung  der  Landwiitschaft
  wird  die  Industrie  stärken.  Durch  die  verstärkte
landwirtschaftliche  Produktion  wird  die  Kaufkraft  in  unserem ­
  Volke  gehoben  werden,  die  Industrieprodukte  werden
einen  erweiterten  Absatz  finden.
So  kann  es  nicht  an  den  geeigneten  Menschen  fehlen
bei  der  Durchführung  dieser  Bevölkerungsumschichtung,
wenn  in  unserem  Volk  die  trostlose  Lage  unserer  Wirtschaft ­
  erkannt  wird,  und  von  Staatswegen  die  nötigen  rechtlichen ­
  Grundlagen  zur  Erleichterung  solcher  Umschichtung
geschaffen  werden.  Diese  staatliche  Hilfe  hat  sich  bisher
vor  allem  gäußert  in  der  Verordnung  zur  Beschaffung  von
landwirtschaftlichem  Siedelungsland  vom  29.  Januar  1919
(RGBl.  1919,  S.  22),  die  am  11.  August  1919  durch  das
Reichssiedelungsgesetz  (RGBl.  1919,  S.  1429—36)  ersetzt
wurde.  Durch  dieses  Gesetz  wurde  die  Möglichkeit  geschaffen, ­
  aus  den  landwirtschaftlichen  Großbetrieben  im
Norden  und  Osten  Deutschlands  Land  für  die  Ansiedelung
von  kleinen  und  mittleren  Bauern  bereitzustellen,  sowie
den  landwirtschaftlichen  Arbeitern  Pachtstellen  mit  genügend ­
  Land  zur  Ernährung  ihrer  Familie  zu  sichern.
So  stand  Land  zur  Verfügung  —  es  sei  hierzu  bemerkt,
daß  Deutschland  noch  2000000  ha  Moor-  und  Ödland  besitzt ­
  —,  bei  den  gemeinnützigen  Siedelungsgesellschaften,
die  sich  in  allen  Provinzen  Preußens  und  in  den  übrigen
Ländern  bildeten,  meldeten  sich  Tausende  von  Siedelungslustigen. ­
  Denn  wenn  auch,  wie  an  früherer  Stelle  bemerkt,
allgemein  heute  die  Stimmung  unter  der  Arbeiterschaft
noch  nicht  zu  einem  Übergang  in  den  landwirtschaftlichen,
Beruf  neigt,  so  gibt  es  doch  eine  große  Zahl  unter  den  Angehörigen ­
  der  unteren  und  mittleren  Schichten  der  Bevölkerung, ­
  die  nach  landwirtschaftlicher  Nebenbeschäftigung ­
  verlangen,  nach  einem  kleinen  eigenen  Heim  mit
1—2  Morgen  Land.  Dieses  Streben,  das  in  der  Kriegsheimstättenbewegung ­
  schon  im  Kriege  unter  Führung  Damaschkes ­
  seine  Zusammenfassung  fand  und  im  Reichsheimstättengesetz ­
  vom  10.  Mai  1920  (RGBl.  1920,  S.  962—970)  eine
            
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