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Die Wirtschaftlichkeit.
V. Der Voranschlag (Budget).
1. Wesen des Voranschlags. Die bisher betrachteten rechnungsmäßigen Mittel
zur Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit konnten das Ergebnis eines kürzeren
oder längeren Zeitabschnitts lediglich rückblickend feststellen. Eür den Vollzug
der Wirtschaft ist eigentlich von noch größerer Wichtigkeit, zu wissen, wie sich die
zukünftige Entwicklung gestalten wird und wie man seine Maßnahmen einzurich
ten hat, um den Erfolg des Wirtschaftens sioherzustellen. Zwar können die Er
gebnisse der abgelaufenen Abschnitte wertvolle Anregungen und Aufschlüsse
geben; aber sie beziehen sich immer auf die Vergangenheit. Der Wirtschafter
braucht einen Plan, der eine Vorausschätzung des kommenden Betriebsablaufs auf
Grund der Erfahrungen der Vergangenheit darstellt. Der Plan soll sich auf alle im
Betriebe vorkommenden wert- und mengenmäßigen Bewegungen erstrecken und
diese in geschätzten Zahlen enthalten. Als Endergebnis soll der Plan zeigen, ob
nach Ablauf des Abschnitts ein Gewinn vorhanden sein wird oder nicht, d. h. ob
die Wirtschaftlichkeit der Unternehmung gewahrt sein wird. Nach einem solchen
Plan soll der Betrieb dann in der Weise arbeiten, daß keine Unausgeglichenheiten
zwischen den einzelnen Betriebsgliedern auftreten, daß kostspielige Stockungen
ausgeschlossen sind, kurz, daß hier gleichfalls der Gesichtspunkt der Wirtschaft
lichkeit beachtet wird. Die Durchführung des Plans geht in der Weise vor sich,
daß den einzelnen Abteilungen des Gesamtbetriebs ein sich aus dem Gesamtplan
ergebender Teilplan übertragen wird, nach dessen Ziffern gearbeitet werden soll.
Der einzelnen Abteilung wird also ihre Leistung und ihr Aufwand, den sie zur Er
stellung der Leistung in Anspruch nehmen kann, vorgeschrieben.
Aus dieser Vorgabe von Leistung und Aufwand hat die Rechnung im Ver
gleich mit der Haushaltsrechnung der öffentlichen Hand ihren Namen erhalten:
Budget-Rechnung. Ursprünglich gab die Haushaltsrechnung auch lediglich
Richtlinien für die Einnahmen und Ausgaben nach Menge und Geld, erst später
wurde sie ganz und gar auf die Geldrechnung umgestellt und hat als gesetzlicher
Etat eine bindende Wirkung für die Verwaltung erhalten. Die enge Verwandt
schaft zwischen öffentlicher Haushaltsrechnung und kaufmännischem Vor
anschlag geht auch aus der Entstehungsgeschichte des letzteren hervor, der in den
Vereinigten Staaten gleichzeitig mit der Einführung der Staats-Haushaltsrech
nung einen starken Auftrieb erlebte. Es ist jedoch zu beachten, daß die Führung
des Wirtschaftsbetriebes durch einen vorgefaßten Plan keine amerikanische Er
findung ist: schon immer wurden die Wirtsohaftsbetriebe planmäßig geführt, wie
überhaupt eine Wirtschaft ohne Plan nicht denkbar ist; der neue Gedanke der
kaufmännischen Voranschlagsrechnung besteht nur darin, daß dieselbe systemvoll
auf alle Gebiete des Wirtschaftsbetriebes ausgedehnt wird und daß die Ziffern der
Budgetrechnung unmittelbar zur Betriebsanleitung verwandt werden.
Durch den Vergleich der richtig aufgebauten Zahlen des Voranschlags mit den
tatsächlichen Ergebnissen der Voranschlagsperiode ergibt sich eine wirkungsvolle
Kontrollmöglichkeit. Ist der Voranschlag genügend fein aufgegliedert, so kann
ohne Schwierigkeiten festgestellt werden, warum die Voranschlagszahlen nicht ein
gehalten wurden und es kann für Abhilfe gesorgt werden. Eine allmähliche Steige
rung der betrieblichen Wirtschaftlichkeit kann angeregt werden durch eine vor
sichtige Steigerung der Vorgaben sowie durch eine Verkoppelung der Entlohnung
mit der Einhaltung und Unterschreitung der Voranschlagsziffern in Form des
sog. Prämien-Voranschlags (auf den unten noch näher eingegangen werden soll).
Eine solche wissenschaftliche Betriebsführung, wie sie mit Hilfe des kauf
männischen Voranschlags durchgeführt werden soll, ist nicht ohne Vorgänger.
Man kann die Voranschlagsrechnung als geradlinige Fortsetzung der Bestrebungen
Taylors ansehen: während Taylor versuchte, das „Wie“ des Betriebsablaufs