Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Die  Betriebsarbeit.

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und  Gleichrichtung  aller  Einzelverrichtungen,  um  ein  reibungsloses  Arbeiten  im  Hinblick  auf
den  betrieblichen  Zweck  zu  erreichen;  Arbeits-  und  Zeitpläne,  Terminüberwachung,  Abteilungszusammenfassung, ­
  Überwachung  und  Sicherung  der  Ergebnisse  und  der  Tätigkeit  sind
ihr  Ausdruck.
Die  Überwachung  und  Instandhaltung  der  Betriebseinrichtungen  wie  auch  die  Überwachung ­
  der  betrieblichen  Tätigkeit  selbst  wird  auch  häufig  als  Verwaltung  bezeichnet.
Eine  genaue  Trennung  von  organisatorischer  und  verwaltender  Arbeit  ist  jedoch  weder  möglich ­
  noch  nötig,  doch  gibt  es  bestimmte  Gebiete,  welche  wohl  vorzugsweise  als  Verwaltung
angesprochen  werden  können:  so  die  Hausverwaltung,  welche  die  Instandhaltung  der  Bäume
und  Einrichtungen  zu  überwachen  und  den  inneren  Verkehr  zu  regeln  hat,  die  Schriftgutverwaltung ­
  (Begistratur),  die  für  eine  ordnungsgemäße  Aufbewahrung  der  Bücher  und  Schriften
des  Betriebes  sorgt,  die  Personalverwaltung,  die  den  Zu-und  Abgang  des  Personals,  die  Ausstellung ­
  von  Ausweisen,  Zeugnissen  und  sonstigen  Bescheinigungen  (Krankenschein,  Urlaubsschein, ­
  ünfallmeldungen  u.  a.)  sowie  die  Betreuung  der  Personalakten  erledigt.  Auch  die
Frage  der  Höhe  der  Löhne  und  Gehälter  und  der  Aufbesserungen  wird  oft  auf  Grund  der
Aktenkenntnis  in  der  Personalverwaltung  verfolgt,  oft  werden  von  ihr  auch  die  Löhne  und
Gehälter  selbst  errechnet  und  ausgezahlt;  besonders  in  Klein-  und  Mittelbetrieben  ist  diese
Verbindung  anzutreffen.
e)  Mit  den  Fragen  der  Verwaltung  und  Organisation  ist  in  vieler  Hinsicht  eng
verbunden  die  Personal-  und  Werkspflege,  die  besser  als  betriebliche  Sozialpolitik ­
  uxnrissen  wird.
Hier  sind  vor  allem  die  Fragen  der  Ausgestaltung  der  Arbeitsräume  und  Geräte,  der  Unfallverhütung ­
  und  Gesundheitsfürsorge,  der  Sorge  für  körperliches  und  seelisches  Wohlbefinden ­
  (Kasino,  Kantine,  Vereine,  Pensionen  u.  a.)  zu  behandeln;  Haus-  und  Werkszeitungen, ­
  Auszeichnungen,  Zusammenkünfte,  gemeinsame  Beisen,  Hausbücherei  und  Hausschulen,
Werkswohnungen  und  -krankenkassen  sollen  zu  diesem  Ziele  beitragen.
Die  vorstehende  Kennzeichnung  der  kaufmännischen  Grund-  und  Nebenarbeit
ist  nach  drei  Seiten  hin  zu  ergänzen:  Erstens  bildet  die  Eigenart  der  einzelnen
Gebiete  der  kaufmännischen  Arbeit  Grundlage  und  Voraussetzung  zugleich  für
die  betriebliche  und  persönliche  Arbeitsspaltung  (-teilung).  So  entstehen  die
selbständigen  Betriebe  der  Agenten,  Kommissionäre  und  Makler  beim  Einkauf  und
Verkauf,  von  Werbefachleuten  und  Organisatoren  für  die  entsprechenden  Gebiete;
Banken  besorgen  denZahlungs-  undKreditverkehr;  Spediteure,  Verkehrsanstalten
und  Versicherungsgesellschaften  übernehmen  den  Transport  und  die  Versicherung
der  Ware.  Doch  auch  in  persönlicher  Beziehung  bilden  sich  die  Typen  des  Einkäufers, ­
  des  Verkäufers,  des  Buchhalters,  des  Kassierers,  des  Personalchefs  und
des  Organisators  heraus  —  neben  dem  eigentlichen  Kaufmann,  dessen  Aufgabe  und
Arbeit  (wie  wir  nicht  vergessen  wollen)  der  Kauf  und  Verkauf  von  Waren  ist.  Wie
die  einzelnen  Arten  der  kaufmännischen  Grund-  und  Nebenarbeit  besonderen  Inhalt ­
  haben,  so  unterscheiden  sich  die  genannten  Typen  der  Kaufleute  durch
Charaktereigenschaften,  Kenntnisse  und  Fähigkeiten,  die  zugleich  verhindern,  daß
sie  untereinander  leicht  austauschbar  sind  (vgl.  B  und  C).
Zweitens;  deutet  die  Unterscheidung  zwischen  kaufmännischer  Grund-  und
Nebenarbeit  darauf  hin,  daß  letztere  in  jedem  Handelsbetrieb,  im  kleinsten  wie  im
größten,  anzutreffen  ist,  wenn  der  Handelsbetrieb  sein  Ziel  verfolgt,  Waren  zu
kaufen  und  zu  verkaufen.  Das  hat  folgende  Bedeutung:  selbst  in  kleinsten  Betrieben ­
  ist  die  Menge  der  Arbeit  meist  so  groß,  daß  eine  Person  (der  Inhaber)  sie
nicht  allein  bewältigen  kann  und  daher  auch  seine  Mitarbeiter  kaufmännische  Arbeit
leisten,  also  grundsätzlich  das  tun,  was  auch  der  Inhaber  tut  oder  tun  müßte,  wenn
er  es  könnte.  Das  erklärt  die  Tatsache,  daß  man  die  Handlung  erlernen  und  vom
Lehrling  zum  Kaufmann  aufsteigen  kann:  der  kaufmännische  Lehrling  erlernt  die
Arbeit  des  Kaufmanns  (vgl.  demgegenüber  den  Arbeiter  in  der  Fabrik).
Drittens  ist  zu  vermerken,  daß  die  kaufmännische  Arbeit  mit  der  Entwicklung
zum  Großbetrieb  anwächst.  Aber  es  ist  die  Frage,  ob  die  einzelnen  Teile  der  kaufmännischen ­
  Grund-  und  Nebenarbeit  in  gleichem  Maße  zunehmen,  daß  das  Verhältnis ­
  zwischen  den  beiden  Arten  immer  gewahrt  bleibt.  Das  ist  für  gewöhnlich
            
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