Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

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Die  Menschen  im  Betrieb.

solche  Entwicklung  braucht  für  den  Wirtschaftsbetrieb  kein  Nachteil  zu  sein;  sie
hat  sich  vielleicht  gerade  deshalb  ergeben,  weil  der  Unternehmer  von  Rechts  wegen
nicht  ausreicht.  Da  aber  mit  der  tatsächlichen  Ausübung  der  Unternehmertätigkeit ­
  zugleich  eine  entsprechende  Regelung  der  Gewinnverteilung  und  Risikotragung ­
  erforderlich  ist,  so  wird  das  Auseinanderfallen  von  Unternehmer  nach
dem  Recht  und  in  der  Wirklichkeit  wohl  zu  den  Ausnahmen  zählen  oder  immer
nur  ein  vorübergehender  Zustand  sein.
Mit  vorstehendem  ist  auch  die  alte  Streitfrage  beantwortet;  ob  bei  der  Aktiengesellschaft
die  Aktionäre  als  die  Unternehmer  anzusehen  sind.  Dies  wird  vielfach  behauptet,  indem  darauf ­
  hingewiesen  wird,  daß  ja  die  Aktionäre  das  Kapital  der  Aktiengesellschaft  aufgebracht
haben  und  daß  sie  das  eigentliche  Risiko  (Verlust  dieses  Kapitals)  tragen.  Es  ist  darauf  zu
antworten,  daß  die  Aktionäre  nur  insoweit  etwas  unternommen  haben,  als  sie  ihr  Geld  in  mehr
oder  weniger  riskanten  Aktien  angelegt  haben.  Sie  tragen  das  Risiko  dieser  Kapitalanlage,
d.h.  das  Risiko  aus  der  Verwendung  ihrer  Kapitalien  durch  den  Vorstand  der  Aktiengesellschaft, ­
  wobei  sie  es  in  der  Hand  haben,  dieses  Risiko  nach  Belieben  zu  begrenzen  (Nennwert
und  Zahl  der  Aktien,  die  sie  erwerben).  Durch  die  Übernahme  dieses  Risikos  sind  sie  nicht
Unternehmer  des  hinter  der  Aktiengesellschaft  stehenden  Wirtsohaftsbetriebes  geworden.
Bei  der  Aktiengesellschaft  ist  der  Vorstand  —  rechtlich  und  meist  auch  tatsächlich  —  der
Unternehmer.  Dieser  hat  es  verstanden,  andere  Personen  zur  Hergabe  ihres  Kapitals  zu  veranlassen ­
  und  gleichzeitig  das  Kapitalrisiko  auf  diese  Personen  abzuwälzen  (mit  den  erwähnten
Begrenzungen).  Der  Vorstand  übt  die  Punktionen  des  Unternehmers  aus:  Verwirklichung  der
kapitalistischen  Unternehmung  —  hier  in  Form  der  Aktiengesellschaft.  Überdies  stehen  die
Mitglieder  des  Vorstandes  nicht  außerhalb  jeden  Risikos;  sie  müssen  damit  rechnen,  daß
sie  bei  Eehlschlagen  ihrer  Tätigkeit  ihre  Bezüge  (siehe  4)  oder  gar  ihre  Stellung  (und
ihren  Ruf  und  ihr  Ansehen)  verlieren.  Mit  Hilfe  der  Aktiengesellschaft  können  solche  Personen ­
  Unternehmer  werden,  die  nicht  über  genügend  eigenes  Kapital  verfügen,  kommen  solche
Unternehmungen  zustande,  bei  denen  große  und  größte  Kapitalien  Voraussetzung  sind.
Auch  die  Lesart  muß  als  wirklichkeitsfremd  zurückgewiesen  werden,  daß  die  Aktionäre
deshalb  als  die  eigentlichen  Unternehmer  in  der  Aktiengesellschaft  anzusehen  seien,  weil  sie  in
der  Generalversammlung  nach  dem  Willen  des  Gesetzgebers  ■—  stillschweigend  bei  Abwesenheit ­
  —  die  letzte  Zustimmung  zu  den  Maßnahmen  des  Unternehmers  gehen.  Es  kommt  nicht
auf  die  —  recht  problematische  —  nachträgliche  Genehmigung,  sondern  auf  die  richtige  und
rechtzeitige  Ergreifung  der  Maßnahmen  an.  Natürlich  ist  es  möglich,  daß  in  der  Aktiengesellschaft ­
  ein  Aktionär  als  Unternehmer  wirken  kann  (ebenso  ein  Mitglied  des  Aufsichtsrats).
Dann  üben  eben  diese  Personen  die  Funktionen  des  Vorstandes  aus,  sind  sie  tatsächlich  die
Unternehmer  geworden.  Im  übrigen  ist  der  Aktionär  wirtschaftlich  als  ein  Gläubiger  mit
besonderen  Rechten  anzusehen:  Anteil  am  Gewinn  mit  der  Folge  schwankender  Dividende,
Stimmrecht  in  der  Generalversammlung,  Recht  auf  das  Auseinandersetzungsguthaben  bei  der
Liquidation  der  Gesellschaft.  (Wiedenfeld:  Niohts-als-Kapitalisten  im  wirtschaftlichen
Sinn.)  Schließlich  tragen  auch  die  eigentlichen  Gläubiger  (im  rechtlichen  Sinne)  ein  Risiko;
daß  die  Zahlung  der  Zinsen  ausbleibt  oder  gar  die  Rückzahlung  des  Kapitals  unmöglich  wird.
In  diesem  Zusammenhang  ist  auch  zu  erwähnen,  daß  das  Wort:  Kapitalismus  leicht  zu
Mißverständnissen  führen  kann,  so  wenn  die  Vorstellung  aufkommt,  daß  es  das  Kapital  sei,
das  die  Leistungen  des  Wirtschaftsbetriebes  hervorbringe.  Man  übersieht,  daß  es  immer
Menschen  sind,  die  in  der  Wirtschaft  tätig  sind  und  das  Kapital  verwenden.  Von  ihnen  gehen
die  Pläne  und  Überlegungen  aus,  werden  Entschlüsse  gefaßt  und  Anordnungen  getroffen,  von
ihnen:  eben  den  Unternehmern.  Die  Bedeutung  dieser  Tatsache  bringt  Schumacher  darin
zum  Ausdruck,  daß  er  den  (in  A  erwähnten)  drei  Faktoren:  Natur,  Kapital  und  Arbeit  einen
vierten  Faktor  hinzufügt:  den  Unternehmer,  durch  dessen  Mitwirkung  erst  die  Verbindung
der  drei  —  ersten  -—  Faktoren  herbeigeführt  wird.
Die  andere  Feststellung  betrifft  die  Frage:  ob  denn  der  Unternehmer  auch  zugleich ­
  der  Betriebsführer  ist  (wie  in  der  Überschrift  zu  diesem  Abschnitt  angegeben).
Im  Schrifttum  finden  sich  hierzu  ausführliche  Betrachtungen,  die  sich  jedoch  nicht
einig  sind.  Erfreulich  ist  die  einfache  Feststellung  des  AOG.:  Der  im  Betriebe
arbeitende  Unternehmer  ist  der  Betriebsführer.  Wir  haben  die  gleiche  Auffassung
bereits  im  ersten  Buche  niedergelegt  und  wollen  sie  hier  noch  einmal  näher  erläutern. ­
  Wir  haben  gesehen,  daß  Unternehmer  ist,  wer  die  Unternehmung  verwirklicht. ­
  Die  Unternehmung  ist  eine  Form  der  Wirtschaft,  insbesondere  der  (gegenwärtig ­
  bedeutsamen)  Erwerbswirtschaft.  Die  Unternehmung  hat  die  gedankliche
Arbeit  zu  leisten,  die  im  zweiten  Buche  dargestellt  worden  ist:  Aufstellung  des
            
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