Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

56

Die  Menschen  im  Betrieb.

Bilanz.  Insbesondere  die  letztere  Vorschrift  soll  bewirken,  daß  sich  Vorstand  und
Aufsichtsrat  in  der  (gegenseitigen)  Bemessung  ihrer  Bezüge  den  besonderen  Verhältnissen ­
  ihrer  Unternehmung  (Leistungen,  Gewinn,  Mitarbeiter)  anpassen  und
auch  in  der  Öffentlichkeit  den  auf  sie  entfallenden  Anteil  am  Gewinn  rechtfertigen
können.
Eine  besondere  Entwicklung  haben  die  Entgelte  für  die  Vorstandsmitglieder
der  Aktiengesellschaften  in  der  Nachkriegszeit  angenommen.  Bei  der  Neufestsetzung ­
  der  Bezüge  nach  der  Inflation  ist  es  weitverbreitete  Übung  gewesen,  die
festen  Bezüge  in  die  Hohe  zu  schrauben,  vielfach  auch  mit  Rücksicht  darauf,
daß  die  Gewinnmoglichkeiten  nur  schwer  übersehbar  waren.  So  sind  in  großem
Umfang  ehemalige  Tantiemen  in  feste  Bezüge  umgewandelt  worden  (übrigens
nicht  nur  bei  privaten  Unternehmungen,  sondern  ebenso  auch  bei  öffentlich-rechtlichen ­
  Unternehmungen),  was  sich  in  grotesker  Weise  bemerkbar  machen  sollte.
Während  hierdurch  die  Bezüge  in  der  (Schein-)  Hochkonjunktur  bis  1929  ganz  beträchtlich ­
  (durch  hohes  Gehalt  und  hohe  Tantieme)  anwuchsen,  blieb  das  Gehalt
auch  in  der  darauffolgenden  Krise  hoch,  zu  einer  Zeit,  wo  die  Aktiengesellschaften
schon  mit  Verlust  abschlossen  und  Millionen  von  Angestellten  und  Arbeitern
schon  arbeitslos  waren.  Es  bedurfte  dringender  Hinweise  und  schließlich  des
unmittelbaren  Druckes  von  seiten  der  Regierung,  um  die  Vorstände  der  Aktiengesellschaften ­
  zu  veranlassen,  ihre  Gehälter  herabzusetzen.  Insbesondere  geschah
dies  im  Zuge  der  Notverordnung  vom  I.  Dezember  1931,  die  die  Kürzung  der
Gehälter  der  Beamten  vorsah.  Auch  die  oben  erwähnten  Bestimmungen  der  am
19.  September  1931  erlassenen  Aktienrechtsnovelle  sollten  diesem  Zwecke  dienen.
Zusammenstellungen  über  die  Höbe  der  Voretandsgehälter  je  Person  oder  nach  Art  der
Gesellschaft  (Größe,  Geschäftszweig),  nach  dem  Verhältnis  zum  Kapital,  zum  Gewinn,  zu  den
Löhnen  und  Gehältern  insgesamt,  dem  Umsatz,  den  Abschreibungen  u.  ä.  liegen  bisher  nicht
vor.  Eine  Durchsicht  der  Geschäftsberichte  der  letzten  Jahre  läßt  jedoch  erkennen,  daß  nicht
nur  die  Höhe  der  Bezüge  dieser  Art  sehr  schwankt,  sondern  auch  ihr  Verhältnis  zu  allen  vorgenannten ­
  Bezugsgrößen.  So  sind  jährlich  Bezüge  von  6000—8000  BM  je  Kopf  des  Vorstandes ­
  bis  zu  weit  über  100  000  BM  festzustellen.  Im  allgemeinen  steigt  die  Ziffer  mit  der  Größe
der  Gesellschaft,  d.  h.  mit  dem  Aktienkapital,  der  Arbeiterzahl,  dem  Umsatz;  doch  sind  innerhalb ­
  der  einzelnen  Wirtschaftszweige  die  Unterschiede  sehr  groß.  Auch  die  Tatsache,  ob
öffentliches  oder  privates  Kapital  die  Gesellschaft  beherrscht,  spielt  offenbar  eine  Bolle.
Bei  Gesellschaften  kleineren  Umfangs  ist  das  Verhältnis  der  Bezüge  von  Vorstand  und
Aufsichtsrat  zu  der  Gesamtsumme  der  Löhne  und  Gehälter  im  allgemeinen  erheblich  höher
als  bei  großen  Unternehmungen;  trotz  der  geringen  Höhe  der  Ziffer  an  sich  machen  sie  oft
20—25%  der  Löhne  und  Gehälter  aus,  während  große  Unternehmungen  nur  etwa  0,6—2%
der  Löhne  und  Gehälter  als  Vorstands-  und  Aufsichtsratsbezüge  ausweisen.
Ein  Vergleich  mit  dem  Gewinn  ist  ebenfalls  wenig  ergiebig;  der  Gewinn  ist  großenteils  das
Ergebnis  bilanzpolitischer  Erwägungen;  um  zu  besseren  Ergebnissen  zu  kommen,  müßten
zum  mindesten  die  Abschreibungen  und  deren  Verhältnis  zum  Anlagenbuchwert  mit  berücksichtigt ­
  werden.  Je  nach  dem  Jahresergebnis  schwankt  der  Gewinn  sehr  stark,  so  daß  sich
für  die  Vorstandsgehälter  Ziffern  von  2-—100%  des  Gewinns  ergeben  können,  ohne  daß  damit
ohne  genauere  Untersuchung  des  Einzelfalls  etwas  ausgesagt  wäre.
Als  wichtigste  und  aufschlußreichste  Bezugszahl  wäre  der  Umsatz  zu  nennen,  obwohl  auch
hier  die  gleichen  Vorbehalte  zu  machen  sind  wie  bei  den  Löhnen  und  Gehältern,  allerdings
in  abgeschwäohtem  Maße.  Leider  werden  die  Umsätze  in  den  Geschäftsberichten  der  deutschen
Gesellschaften  nur  sehr  spärlich  angegeben.  Bei  den  Industriegesellsohaften  halten  sich  die
Aufwendungen  für  Vorstand  und  Aufsichtsrat  fast  durchweg  unter  1%  des  Umsatzes,  stellen
oft  sogar  nur  0,1—0,2%  des  Umsatzes  dar;  doch  können  sie  bei  kleineren  Gesellschaften  leicht
mehrere  Prozent  des  Umsatzes  erreichen.  Die  Art  des  Unternehmens,  der  Kreis  der  Aktionäre
(ob  Familien-  oder  freier  Kapitalbesitz)  u.  a.  spielen  dabei  eine  Bolle.
Zudem  ist  bei  den  in  der  Bilanz  angegebenen  Ziffern  zu  beachten,  daß  sie  die  Gesamtbezüge
des  Vorstandes  und  des  Aufsichtsrats  darstellen.  Bezüglich  des  Vorstandes  können  die  Bezüge ­
  der  einzelnen  Mitglieder,  insbesondere  in  den  Großunternehmungen,  recht  erhebliche
Unterschiede  aufweisen,  so  daß  der  auf  den  Kopf  berechnete  Durchschnitt  leicht  ein  falsches
Bild  von  den  Höchstsätzen  geben  kann.  Immerhin  ist  zu  erkennen,  daß  die  Bezüge  wohl  auf
der  ganzen  Linie  (im  Zusammenhang  mit  der  Krise)  eine  wesentliche  Herabsetzung  erfahren
haben.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.