Die Mitarbeiter.
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Arbeiter ist unmittelbar — handgreiflich — mit seinem Arbeitsinhalt verbunden, er arbeitet
am Stück (nimmt die Be- und Verarbeitung — HGB. — vor), während der Angestellte eine
mittelbare — ordnende, verwaltende ■— Tätigkeit ausübt. So gesehen — und nur so gesehen —
ist letztere eine geistige Tätigkeit, kann man von der körperlichen Arbeit des Arbeiters
sprechen. Schließlich hat die Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern eine gesell
schaftliche und politische Färbung (und Wertung) erfahren, die für die Ideologie des Klassen
kampfes von Bedeutung war.
Wenn es heute üblich ist, allgemein von Mitarbeitern zu sprechen, so liegt darin mehr als
eine äußerliche Gleiohsetzung beider Gruppen von Arbeitenden. Es soll vielmehr zum Aus
druck gebracht werden, daß sowohl die Angestellten als auch die Arbeiter die Mitarbeiter des
Wirtschafters (Unternehmers) sind und zusammen mit letzterem die Betriebsgemeinschaft
(B V) bilden.
Wir haben es im folgenden mit den kaufmännischen Angestellten zu tun.
Sie heißen kaufmännische Angestellte, weil sie zuerst in den Handelsbetrieben
aufkamen und hier dem Kaufmann in der Ausübung seiner Tätigkeit helfen
(s. u.). Von dem Wirtschafter (Unternehmer) unterscheiden sich die Angestellten
dadurch, daß sie 1. nicht die eigentliche Unternehmertätigkeit ausüben, wenn sie
auch häufig in allernächster Nähe davon tätig sind; 2. daß sie demzufolge auch
nicht das Risiko tragen, also nicht am Kapital und am Gewinn beteiligt sind;
3. daß sie in der Regel eben die in größerem oder geringerem Umfang anfallenden
Nebenarbeiten zu verrichten haben und 4. daß sie für diese Tätigkeit ein im voraus
festgelegtes Entgelt beziehen, das in der Regel für den Monat (oder das Jahr) be
rechnet wird. Von dieser Arbeitsabgrenzung können Ausnahmen Vorkommen, so
wenn ein Wirtschafter (Unternehmer) die Einsicht aufbringt, einen mehr oder we
niger großen Teil der (entscheidenden) Unternehmertätigkeit eben einem seiner
Mitarbeiter (Angestellten) zu überlassen. Die oben (A II) näher gekennzeichnete
Unterscheidung von Grund- und Nebenarbeit — Artverwandtschaft — läßt ein
solches Übergreifen leicht zu. Rechtlich sind auch die Vorstandsmitglieder der
Aktiengesellschaft Angestellte; ihnen sind jedoch ausdrücklich die Aufgaben des
Unternehmers übertragen worden (BI).
Das Bedürfnis, Hilfskräfte für die Verrichtung kaufmännischer Arbeiten heranzuziehen,
läßt sich in größerem Umfang erst zu Beginn des ausgehenden Mittelalters für die damaligen
großen Handelshäuser (Oberitalien, Süddeutschland) feststellen. Für den Einkauf und Ver
kauf waren Reisediener erforderlich; Faktoren waren die Verwaltung der Filialen und die Ver
tretung an fremden Orten übertragen; Buchhalter übernahmen die Vermögensrechnung, Kon
toristen die laufenden Schreibarbeiten; für den Einzel verkauf gab es sog. Ladendiener. Als
Beispiel für das Ausmaß kaufmännischer Arbeiten sei aus dem Geschäftsbetrieb der Fugger
das Folgende angeführt (Opitz: Die Fugger und Welser, Berlin 1906):
„Dem Haupthause Augsburg unterstanden 17 Faktoreien in den bedeutendsten Städten
Europas. Jedes Zweiggeschäft hatte einen Faktor als Vorstand, dessen Hauptaufgabe der
schriftliche Verkehr mit dem Haupthause war. Unter ihm stand der Buchhalter, dazu kamen
nach Bedarf andere Hilfskräfte. Von dem spanischen Faktor, der am Hofe des spanischen
Königs seinen Sitz hatte, wird berichtet, daß ihm Güterverwaltung, Steuererhebung, Getreide-
und Warenhandel, Geldgeschäfte und überseeische Unternehmungen unterstanden.“
Es ist kennzeichnend, daß sich in der Art der Aufgliederung der kaufmännischen Arbeit
wie in dem Verhältnis der Angestellten zu ihrer Arbeit und zum Betriebe überhaupt sich in
den nächsten 300 Jahren kaum etwas geändert hat, wovon die beiden Kaufmannsromane
(Freytag: Soll und Haben; Th. Mann: Die Buddenbrooks) Zeugnis ablegen.
Die Lage verändert sich mit einem Schlage mit der Entwicklung der Technik, dem Auf
kommen des industriellen Großbetriebs und der Massenerzeugung von Gütern aller Art; der
kaufmännische Angestellte hält seinen Einzug in die Industriebetriebe. Ihm wird jetzt der
Einkauf und die Lagerung der Roh- und Hilfsstoffe übertragen; er hilft bei den Vorarbeiten
zur Herstellung wie bei der Fertigstellung der Betriebsrechnungen (Kalkulation) mit; er wird
in den Dienst der Lohnabrechnung und -auszahlung gestellt und besorgt vor allen Dingen den
Verkauf der Erzeugnisse sowie den Schriftwechsel mit Lieferanten und Kunden; die Zusammen
fassung aller Rechnungen über Mengen und Werte wird ihm in der Hauptbuchhaltung über
tragen. Auch die neuen, durch den Großbetrieb entstehenden Aufgaben: Organisation, Kon
trolle, Personalverwaltung werden größtenteils von kaufmännischen Angestellten erledigt. So
nimmt die Zahl der kaufmännischen Angestellten in den Industriebetrieben (insbesondere seit
1882) sprungweise zu.