Full text: Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Das Entgelt. 69 
Verschiedenheiten vor ihrer Übertragung an die staatlichen Schlichtungsstellen 
vereinfachen oder ganz beseitigen. 
Zur Erziehungsarbeit der im Betrieb tätigen Menschen gehören neben dem 
Fernziel der Volks- und Leistungsgemeinschaft im einzelnen jedoch näher ge 
steckte Aufgaben, wie sie die Deutsche Arbeitsfront auf den schon erwähnten 
Gebieten zu bewältigen hat. Diese Aufgaben, die fast ausschließlich auf dem 
Gebiet der betrieblichen Sozialpolitik liegen, hängen aber aufs engste zusammen 
mit den allgemeinen Zielen der einzelnen Wirtschaftsbetriebe. Weder das Streben 
nach Rentabilität — wie schon gezeigt wurde — noch das nach höchster Wirt 
schaftlichkeit — wie noch zu zeigen sein wird — stehen im Gegensatz zu den 
nationalsozialistischen Grundsätzen auf dem Gebiete der Wirtschaft. Dagegen 
beeinflussen die sozialen Zielsetzungen, welche die Deutsche Arbeitsfront verfolgt, 
diese beiden Forderungen jeder unternehmerischen und betrieblichen Tätigkeit 
sehr nachdrücklich. So richtig und notwendig die sozialen Bestrebungen und Ein 
richtungen für das Gedeihen der Zusammenarbeit in der Wirtschaft und in der 
Politik sind, sie müssen in Einklang gehalten werden mit der Rentabilität und 
der Wirtschaftlichkeit im Betriebe. 
Es war daher unumgänglich, daß im weiteren Verlauf des Aufbaus der Deutschen Arbeits 
front diese vor die Frage gestellt wurde, sich auch mit der wirtschaftlichen Seite der Unter 
nehmungen und der Betriebe zu befassen. Da jedoch für diese Fragenkreise in den Organi 
sationen der gewerblichen Wirtschaft bereits Stellen mit großer Sachkenntnis und Erfahrung 
vorhanden waren, war es nicht nur folgerichtig, sondern auch im Sinne einer gedeihlichen 
Zusammenarbeit notwendig, diese Stellen für die Aufgabenkreise der Deutschen Arbeitsfront 
heranzuziehen. 
Durch Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 26. März 1935 wurde die äußere Form 
gegeben. Die Verbände, die nach dem Gesetz über den vorläufigen Aufbau der gewerb 
lichen Wirtschaft gebildet oder in der Bildung begriffen waren, traten als korporative Mit 
glieder der Deutschen Arbeitsfront bei, wobei die fachlichen Gliederungen im einzelnen be 
stehen bleiben. Die Hauptverwaltungsstellen dieser Verbände bilden nunmehr die Spitzen- 
Wirtschaftsämter der Deutschen Arbeitsfront; gleichzeitig werden die Beiräte der Reichs- 
wirtsohaf tskammer mit denen des Reiohsarbeit srats in Arbeite- und Wirtschaf tsräten—von den 
Reiohsspitzen bis zu den regionalen Bezirken — zusammengesohlossen. Durch zwölf köpfige, 
zu gleicher Zahl aus Unternehmern und Mitarbeitern gebildete Arbeitsausschüsse sowie in 
Versammlungen sollen die gemeinsamen sozialen und wirtschaftlichen Fragen von Zeit zu 
Zeit erörtert und die Zusammenarbeit zwischen Unternehmern und Gefolgschaft geübt werden. 
Letztes Ziel ist dabei, die Schlichtung der Meinungsverschiedenheiten zwischen den Beteiligte n 
selbst vorzunehmen und so die durch das AO G. vorgesehenen staatlichen Schlichtungsstellen 
(Treuhänder der Arbeit, Arbeitsgerichte) zu entlasten. 
III. Das Entgelt. 
1. Grundsätze der Entlohnung. Der kaufmännische Angestellte erhält für 
seine, dem Betrieb gewidmete Arbeit ein Entgelt, das das Geldeinkommen dar 
stellt, mit dem er sich die Mittel für die Befriedigung seiner Bedürfnisse beschafft. 
Der Unternehmer legt dieses Entgelt aus in der Erwartung, daß er es beim Absatz 
der Güter im Erlös zurückerhält. Vom Betriebe aus gesehen, stellen somit die 
Entgelte Aufwendungen dar, die gemacht werden, damit die Leistung absatzreif 
wird. In der Kostenrechnung erscheinen die Entgelte daher — mit anderen Auf 
wendungen — als Kosten. Es besteht freilich der große Unterschied, daß sich die 
übrigen Kosten auf Sachen und Dinge beziehen, während hinter dem Entgelt 
lebende Menschen stehen, deren Arbeitskraft für den Betrieb ständig erneuert 
werden muß und für die als Glieder einer Volksgemeinschaft die Entgelte die 
Grundlage ihrer Lebensführung bilden. Die Höhe der Entgelte wie die Art ihrer 
Berechnung ist daher eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe für jeden 
Wirtschaftsbetrieb. 
Grundsätzlich wird der Unternehmer von der Überlegung ausgehen, das Ent 
gelt nach dem Wert zu bemessen, den die verrichtete Arbeit für die betriebhohe
	        
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