Das Entgelt. 69
Verschiedenheiten vor ihrer Übertragung an die staatlichen Schlichtungsstellen
vereinfachen oder ganz beseitigen.
Zur Erziehungsarbeit der im Betrieb tätigen Menschen gehören neben dem
Fernziel der Volks- und Leistungsgemeinschaft im einzelnen jedoch näher ge
steckte Aufgaben, wie sie die Deutsche Arbeitsfront auf den schon erwähnten
Gebieten zu bewältigen hat. Diese Aufgaben, die fast ausschließlich auf dem
Gebiet der betrieblichen Sozialpolitik liegen, hängen aber aufs engste zusammen
mit den allgemeinen Zielen der einzelnen Wirtschaftsbetriebe. Weder das Streben
nach Rentabilität — wie schon gezeigt wurde — noch das nach höchster Wirt
schaftlichkeit — wie noch zu zeigen sein wird — stehen im Gegensatz zu den
nationalsozialistischen Grundsätzen auf dem Gebiete der Wirtschaft. Dagegen
beeinflussen die sozialen Zielsetzungen, welche die Deutsche Arbeitsfront verfolgt,
diese beiden Forderungen jeder unternehmerischen und betrieblichen Tätigkeit
sehr nachdrücklich. So richtig und notwendig die sozialen Bestrebungen und Ein
richtungen für das Gedeihen der Zusammenarbeit in der Wirtschaft und in der
Politik sind, sie müssen in Einklang gehalten werden mit der Rentabilität und
der Wirtschaftlichkeit im Betriebe.
Es war daher unumgänglich, daß im weiteren Verlauf des Aufbaus der Deutschen Arbeits
front diese vor die Frage gestellt wurde, sich auch mit der wirtschaftlichen Seite der Unter
nehmungen und der Betriebe zu befassen. Da jedoch für diese Fragenkreise in den Organi
sationen der gewerblichen Wirtschaft bereits Stellen mit großer Sachkenntnis und Erfahrung
vorhanden waren, war es nicht nur folgerichtig, sondern auch im Sinne einer gedeihlichen
Zusammenarbeit notwendig, diese Stellen für die Aufgabenkreise der Deutschen Arbeitsfront
heranzuziehen.
Durch Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 26. März 1935 wurde die äußere Form
gegeben. Die Verbände, die nach dem Gesetz über den vorläufigen Aufbau der gewerb
lichen Wirtschaft gebildet oder in der Bildung begriffen waren, traten als korporative Mit
glieder der Deutschen Arbeitsfront bei, wobei die fachlichen Gliederungen im einzelnen be
stehen bleiben. Die Hauptverwaltungsstellen dieser Verbände bilden nunmehr die Spitzen-
Wirtschaftsämter der Deutschen Arbeitsfront; gleichzeitig werden die Beiräte der Reichs-
wirtsohaf tskammer mit denen des Reiohsarbeit srats in Arbeite- und Wirtschaf tsräten—von den
Reiohsspitzen bis zu den regionalen Bezirken — zusammengesohlossen. Durch zwölf köpfige,
zu gleicher Zahl aus Unternehmern und Mitarbeitern gebildete Arbeitsausschüsse sowie in
Versammlungen sollen die gemeinsamen sozialen und wirtschaftlichen Fragen von Zeit zu
Zeit erörtert und die Zusammenarbeit zwischen Unternehmern und Gefolgschaft geübt werden.
Letztes Ziel ist dabei, die Schlichtung der Meinungsverschiedenheiten zwischen den Beteiligte n
selbst vorzunehmen und so die durch das AO G. vorgesehenen staatlichen Schlichtungsstellen
(Treuhänder der Arbeit, Arbeitsgerichte) zu entlasten.
III. Das Entgelt.
1. Grundsätze der Entlohnung. Der kaufmännische Angestellte erhält für
seine, dem Betrieb gewidmete Arbeit ein Entgelt, das das Geldeinkommen dar
stellt, mit dem er sich die Mittel für die Befriedigung seiner Bedürfnisse beschafft.
Der Unternehmer legt dieses Entgelt aus in der Erwartung, daß er es beim Absatz
der Güter im Erlös zurückerhält. Vom Betriebe aus gesehen, stellen somit die
Entgelte Aufwendungen dar, die gemacht werden, damit die Leistung absatzreif
wird. In der Kostenrechnung erscheinen die Entgelte daher — mit anderen Auf
wendungen — als Kosten. Es besteht freilich der große Unterschied, daß sich die
übrigen Kosten auf Sachen und Dinge beziehen, während hinter dem Entgelt
lebende Menschen stehen, deren Arbeitskraft für den Betrieb ständig erneuert
werden muß und für die als Glieder einer Volksgemeinschaft die Entgelte die
Grundlage ihrer Lebensführung bilden. Die Höhe der Entgelte wie die Art ihrer
Berechnung ist daher eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe für jeden
Wirtschaftsbetrieb.
Grundsätzlich wird der Unternehmer von der Überlegung ausgehen, das Ent
gelt nach dem Wert zu bemessen, den die verrichtete Arbeit für die betriebhohe