Full text: Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

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Die Menschen im Betrieb. 
zwungen sind, die höheren Kosten der älteren auf die jüngeren Angestellten um 
zulegen, wodurch sich noch Verschärfungen ergeben. Besonders wichtig ist die 
Frage der Altersstufen für die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaftsbetriebe 
untereinander, insbesondere in stark arbeitsbetonten Wirtschaftszweigen wie Ban 
ken, Versicherungen, Einzel- und Großhandel, Verkehr u. a. 
Hat zum Beispiel der Betrieb A 20 junge und flinke Angestellte mit je 2000 EM Gehalt, 
so sind die Kosten im Jahre 40 000 EM; der Betrieb B dagegen mit 22 älteren und behäbigeren 
Angestellten zu je 3000 EM würde 66 000 EM jährlich aufzubringen haben. Der Unterschied 
von 26 000 EM würde bei einem Kapital von 200 000 EM schon 13% Jahresrente ausmachen. 
Aus diesen Ziffern werden die Hemmungen deutlich, die die Betriebe im Hin 
blick auf die Beschäftigung älterer Angestellten haben. Hier hat die in den letzten 
Jahren viel erörterte „Tragödie der Vierzigjährigen“ ihren Ursprung. In einzelnen 
Geschäftszweigen, wo die Verselbständigung noch leichter ist — im Einzel- und 
Großhandel — oder wo viele weibliche Kräfte arbeiten, die durch Heirat zum 
großen Teil freiwillig den Dienst aufgeben, ist die Belastung durch Überalterung 
nicht allzu groß. Sie ist besonders fühlbar in den Zweigen, die eine Selbständig 
keit erschweren, bei mechanischen Arbeiten und solchen, die durch Frauen ebenso 
gut oder besser gemacht werden können (Waren- und Kaufhäuser, Banken, In 
dustrie). Aus diesen Fragen hat sich sogar innerhalb der Angestelltenschaft 
selbst eine Ablehnung der Tarifverträge geltend gemacht, da diese häufig die Be 
triebe geradezu zwangen, die älteren und teureren Angestellten zu entlassen, weil 
eine Bezahlung unter Tarif nicht zulässig war. 
Die Unternehmungen haben durch Schaffung von Pensionsfonds und ähn 
lichen Rückstellungen die Lage der älteren Angestellten zu bessern versucht, wie 
ja auch die gesetzlich eingeführten Kranken-, Alters- und Arbeitslosenversiche 
rungen zu einem wesentlichen Teil von den Betrieben getragen wurden. Der Vor 
wurf eines unsozialen Verhaltens, der vielfach den Unternehmern aus deren 
Handlungsweise gegenüber alten Angestellten gemacht wurde, ist sicher all 
gemein nicht haltbar; die Kostenfrage kann eben, besonders in Zeiten schweren 
Wettbewerbs, nicht übersehen werden. Daß allerdings durch Änderung der Ein 
kommenstaffelung in den Tarifen und Lockerung des Tarifzwanges überhaupt 
sowie durch geschicktere Beitragsbemessung der Sozialabgaben manche Härten 
hätten vermieden werden können, wird nicht zu bestreiten sein. 
Im Zusammenhang mit den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (Bekämpfung der Arbeits 
losigkeit) wird besonderer Wert darauf gelegt, gerade den älteren, noch leistungsfähigen 
Angestellten wieder zu einem Arbeitsplatz zu verhelfen. 
Für zukünftige Notwendigkeiten der Entlassung hat der Unternehmer die Forderungen 
zu beachten, die ihm im neuen Staat durch die staatlichen Stellen (Arbeitsämter, Treu 
händer der Arbeit) und die der Arbeitsfront gestellt werden. Damit wird ein einheitliches 
Vorgehen innerhalb konkurrierender Wirtsohaftsbetriebe vorhanden sein, so daß aus Wett 
bewerbsrücksichten eine Entlassung in erster Linie der älteren Angestellten nicht mehr 
vertretbar ist. Die möglichen Wandlungen in der sozialen Haltung der Unternehmer und 
Betriebsführer werden in dieser Hinsicht einer Belastungsprobe gar nicht unterworfen. 
3. Die Arbeitszeit. In unmittelbarem Zusammenhang mit dem Entgelt für 
die Tätigkeit der Angestellten steht die dafür abzuleistende Arbeitszeit. Für den 
Wirtschaftsbetrieb, für den aus der Beschäftigung der Arbeiter und Angestellten 
Kosten entstehen, ergibt sich die Notwendigkeit, diese Kosten in ein Verhältnis 
zu seinen übrigen Einnahmen und Ausgaben zu setzen, was meist bedeutet, daß 
er auf eine Erfassung höchster Leistung angewiesen ist. 
Für rein geistige oder wissenschaftlich und künstlerisch hochstehende Arbei 
ten sowie auch Arbeiten, die unregelmäßig anfallen, ist nun eine Bemessung der 
Leistung nach der Arbeitszeit undurchführbar. Dagegen ist der auf genauen 
Zeitmessungen beruhende Leistungsvergleich für regelmäßig durchführbare, ein 
fache Arbeiten in der Werkstatt und zum Teil auch im Büro möglich. In diesen
	        
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