Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

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Die  Menschen  im  Betrieb.

zwungen  sind,  die  höheren  Kosten  der  älteren  auf  die  jüngeren  Angestellten  umzulegen, ­
  wodurch  sich  noch  Verschärfungen  ergeben.  Besonders  wichtig  ist  die
Frage  der  Altersstufen  für  die  Wettbewerbsfähigkeit  der  Wirtschaftsbetriebe
untereinander,  insbesondere  in  stark  arbeitsbetonten  Wirtschaftszweigen  wie  Banken, ­
  Versicherungen,  Einzel-  und  Großhandel,  Verkehr  u.  a.
Hat  zum  Beispiel  der  Betrieb  A  20  junge  und  flinke  Angestellte  mit  je  2000  EM  Gehalt,
so  sind  die  Kosten  im  Jahre  40  000  EM;  der  Betrieb  B  dagegen  mit  22  älteren  und  behäbigeren
Angestellten  zu  je  3000  EM  würde  66  000  EM  jährlich  aufzubringen  haben.  Der  Unterschied
von  26  000  EM  würde  bei  einem  Kapital  von  200  000  EM  schon  13%  Jahresrente  ausmachen.
Aus  diesen  Ziffern  werden  die  Hemmungen  deutlich,  die  die  Betriebe  im  Hinblick ­
  auf  die  Beschäftigung  älterer  Angestellten  haben.  Hier  hat  die  in  den  letzten
Jahren  viel  erörterte  „Tragödie  der  Vierzigjährigen“  ihren  Ursprung.  In  einzelnen
Geschäftszweigen,  wo  die  Verselbständigung  noch  leichter  ist  —  im  Einzel-  und
Großhandel  —  oder  wo  viele  weibliche  Kräfte  arbeiten,  die  durch  Heirat  zum
großen  Teil  freiwillig  den  Dienst  aufgeben,  ist  die  Belastung  durch  Überalterung
nicht  allzu  groß.  Sie  ist  besonders  fühlbar  in  den  Zweigen,  die  eine  Selbständigkeit ­
  erschweren,  bei  mechanischen  Arbeiten  und  solchen,  die  durch  Frauen  ebensogut ­
  oder  besser  gemacht  werden  können  (Waren-  und  Kaufhäuser,  Banken,  Industrie). ­
  Aus  diesen  Fragen  hat  sich  sogar  innerhalb  der  Angestelltenschaft
selbst  eine  Ablehnung  der  Tarifverträge  geltend  gemacht,  da  diese  häufig  die  Betriebe ­
  geradezu  zwangen,  die  älteren  und  teureren  Angestellten  zu  entlassen,  weil
eine  Bezahlung  unter  Tarif  nicht  zulässig  war.
Die  Unternehmungen  haben  durch  Schaffung  von  Pensionsfonds  und  ähnlichen ­
  Rückstellungen  die  Lage  der  älteren  Angestellten  zu  bessern  versucht,  wie
ja  auch  die  gesetzlich  eingeführten  Kranken-,  Alters-  und  Arbeitslosenversicherungen ­
  zu  einem  wesentlichen  Teil  von  den  Betrieben  getragen  wurden.  Der  Vorwurf ­
  eines  unsozialen  Verhaltens,  der  vielfach  den  Unternehmern  aus  deren
Handlungsweise  gegenüber  alten  Angestellten  gemacht  wurde,  ist  sicher  allgemein ­
  nicht  haltbar;  die  Kostenfrage  kann  eben,  besonders  in  Zeiten  schweren
Wettbewerbs,  nicht  übersehen  werden.  Daß  allerdings  durch  Änderung  der  Einkommenstaffelung ­
  in  den  Tarifen  und  Lockerung  des  Tarifzwanges  überhaupt
sowie  durch  geschicktere  Beitragsbemessung  der  Sozialabgaben  manche  Härten
hätten  vermieden  werden  können,  wird  nicht  zu  bestreiten  sein.
Im  Zusammenhang  mit  den  Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen  (Bekämpfung  der  Arbeitslosigkeit) ­
  wird  besonderer  Wert  darauf  gelegt,  gerade  den  älteren,  noch  leistungsfähigen
Angestellten  wieder  zu  einem  Arbeitsplatz  zu  verhelfen.
Für  zukünftige  Notwendigkeiten  der  Entlassung  hat  der  Unternehmer  die  Forderungen
zu  beachten,  die  ihm  im  neuen  Staat  durch  die  staatlichen  Stellen  (Arbeitsämter,  Treuhänder ­
  der  Arbeit)  und  die  der  Arbeitsfront  gestellt  werden.  Damit  wird  ein  einheitliches
Vorgehen  innerhalb  konkurrierender  Wirtsohaftsbetriebe  vorhanden  sein,  so  daß  aus  Wettbewerbsrücksichten ­
  eine  Entlassung  in  erster  Linie  der  älteren  Angestellten  nicht  mehr
vertretbar  ist.  Die  möglichen  Wandlungen  in  der  sozialen  Haltung  der  Unternehmer  und
Betriebsführer  werden  in  dieser  Hinsicht  einer  Belastungsprobe  gar  nicht  unterworfen.
3.  Die  Arbeitszeit.  In  unmittelbarem  Zusammenhang  mit  dem  Entgelt  für
die  Tätigkeit  der  Angestellten  steht  die  dafür  abzuleistende  Arbeitszeit.  Für  den
Wirtschaftsbetrieb,  für  den  aus  der  Beschäftigung  der  Arbeiter  und  Angestellten
Kosten  entstehen,  ergibt  sich  die  Notwendigkeit,  diese  Kosten  in  ein  Verhältnis
zu  seinen  übrigen  Einnahmen  und  Ausgaben  zu  setzen,  was  meist  bedeutet,  daß
er  auf  eine  Erfassung  höchster  Leistung  angewiesen  ist.
Für  rein  geistige  oder  wissenschaftlich  und  künstlerisch  hochstehende  Arbeiten ­
  sowie  auch  Arbeiten,  die  unregelmäßig  anfallen,  ist  nun  eine  Bemessung  der
Leistung  nach  der  Arbeitszeit  undurchführbar.  Dagegen  ist  der  auf  genauen
Zeitmessungen  beruhende  Leistungsvergleich  für  regelmäßig  durchführbare,  einfache ­
  Arbeiten  in  der  Werkstatt  und  zum  Teil  auch  im  Büro  möglich.  In  diesen
            
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