Full text : Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!

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daß  sein  Vormögen  plötzlich  die  dreifache  Höhe  erreicht,  da  hohe
Dividenden  oder  Spekulationen  den  Kurs  in  die  Höhe  trieben.
Nach  den  bestehenden  Steuergesetzen  nun  muß  ein  Aktienbesitzer,
wenn  es  sich  um  gut  rentierende  Aktien  handelt,  sowohl  eine  hohe
Einkommen-  als  auch  eine  hohe  Vermögenssteuer  bezahlen.  Erzielt
dagegen  ein  Privatunternehmer  mit  geringem  Kapital  durch  günstige
Umstände,  die  mit  seinen  wirtschaftlichen  Fähigkeiten  und  seiner
Arbeitskraft  nichts  zu  tun  haben,  z.  B.  durch  die  vorteilhafte  Lage
seines  Geschäftes  oder  durch  Eintritt  einer  günstigen  Konjunktur,
einen  großen  Jahresgewinn,  so  ist  der  Staat  bisher  niemals  aus
die  —  doch  eigentlich  naheliegende  und  in  ihrer  Auswertung  dem
Steuersäckel  des  Staates  durchaus  vorteilhafte  —  Idee  gekommen,
diesen  Mehrgewinn  zu  kapitalisieren,  wie  das  für  die  —  man  kann
in  diesem  Falle  mit  Recht  sagen:  unglücklichen  —  Besitzer  von
Jndustriepapieren  bei  Kurssteigerung  schon  ganz  selbstverständlich  ist.
Hier  wäre  eine  für  den  Staat  außerordentlich  günstige  Gelegenheit,
durch  Beseitigung  dieser  Ungleichmäßigkeit  in  der  steuerlichen  Behandlung, ­
  das  für  die  Schulden  haftbare,  buchmäßige  Volksvermögeu
zu  vergrößern;  außerdeni  ist  es  eine  bloße  Forderung  der  Gerechtigkeit, ­
  die  beiden  oben  gekennzeichneten  Gruppen  der  Besitzer  von
Jndustriepapieren  und  der  Privatunternehmer  steuertechnisch  in
gleichem  Maße  heranzuziehen.
Eine  besondere  Ungerechtigkeit  der  Konfiskationssteuern  liegt
noch  darin,  daß  naturgemäß  die  Besitzer  von  flüssigem  Kapital  ganz
anders  gestellt  sind,  als  diejenigen  Leute,  deren  Vermögen  geldlich
nicht  sofort  erfaßbar  ist.  Dem  Besitzer  von  beweglichem  Kapital,
der  in  einem  gewissen  Zeitraum  die  Konfiskationssteuer  erlegen  soll,
ist  es  erstens  möglich,  mit  seinem  Kapital  inzwischen  weiter  zu
arbeiten,  er  kann  es  aber  auch  ausgeben  oder  verspekulieren,  und
wo  am  Ende  nichts  ist,  da  hat  bekanntlich  auch  der  Staat  sein
Recht  verloren.  Der  Grund  und  Boden  aber  bleibt  für  ewige
Zeiten  belastet,  und  sein  Besitzer  kann  sich  der  Steuerverpflichtuag
nicht  entziehen.  Die  Ungerechtigkeit  jeder  Konfiskationssteuer  besteht
eben  darin,  daß  sie  entweder"  nur  die  augenblicklichen,  nicht  die  später
entstehenden  Vermögen  erfaßt,  oder  daß  sie  andererseits,  wenn  ihre
Eintreibung  auf  einen  längeren  Zeitraum  ausgedehnt  wird,  die
Besitzer  von  beweglichen  und  von  unbeweglichen  Gütern  in  ganz
verschiedener  Weise  trifft.
            
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