Full text: Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!

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des hinterzogenen Betrages, d. h. 600 M. ersparen, und diese Summe 
dürfte sicherlich zu klein sein, um ihn zu betrügerischen Angaben zu 
veranlassen, die ihn in das Gefängnis führen könnten. Mit einem 
Wort also: Die Ersparnis wäre dem Risiko gegenüber zu gering.— 
Aber nicht nur, daß bei der Vermögenshaftsteuer eben infolge ihres 
geringen Satzes die Steuerpflichtigen zur vollständigen Vermögens 
angabe veranlaßt würden, wäre es nicht unwahrscheinlich, daß viele 
Steuerpflichtige sogar die Tageswerte ihres Vermögens nach oben 
abrunden würden, um Reklaniationen der Steuerbehörde zu vermeiden, 
weil ihnen die geringe Haftsteuer als ein zu unwichtiger Anlaß dazu 
erscheint. Noch ofsensichlicher liegt die Sache bei gehamstertem und 
verstecktem Papiergeld, da es ja zweifellos viel vorteilhafter ist, sich 
hierfür zinstragende Staatspapiere anzuschaffen und aus dem Zins 
ertrag die geringe Vermögenshaftsteuer zu entrichten. 
Es ist also erklärlich, daß die Vermögenshaftsteuer durch ihre 
Struktur und ihre geringe Belastung zu ihrem Teile am meisten 
dazu beitragen wird, die Volksmitglieder zur Ehrlichkeit in Steuer 
angelegenheiten zu erziehen. Gerade darauf aber kommt es an, 
dieser Umstand ist wichtiger als alle andern. 
Erscheint danach die Selbsteinschätzung von sich aus schon dazu 
angetan, Steuerhinterziehungen bei der Vermögenshaftsteuer zu ver 
hindern, so könnte man sie, um ganz sicher zu gehen, noch ergänzen 
und kontrollieren durch Angaben dritter, besonders Sachverständiger. 
Außerdem müßte im Streitfälle der Staat das Recht haben, die 
Gegenstände zu dem seitens des Besitzers angegebenen Werte zu 
enteignen. 
Diese Bestimmung wird sich als besonders wohltätig und vor 
teilhaft erweisen, wo es sich um die Einschätzung des Wertes von 
Gütern und Grundstücken handelt. Den Landleuten wird heute 
oft und nicht immer mit Unrecht vorgeworfen, daß sie sich einer- 
gerechten Besteuerung zu entziehen wissen. Sie werden sich aber ängstlich 
davor hüten, ihren Besitz zu niedrig anzugeben, wenn sie daraus ge 
faßt sein müssen, daß der Staat von der oben erwähnten Befugnis 
Gebrauch macht. 
Außerdem wäre noch in Erwägung zu ziehen und vielleicht zu 
empfehlen, alle Steuerangaben der Oeffentlichkeit zur Verfügung zu 
stellen oder wenigstens auf berechtigtes Verlangen für jeden sichtbar 
zu machen. Das ist gar keine so ungeheuerliche Forderung, wie es
	        
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