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Notlage des Staates heraus, wie sie jetzt besteht, diesen Satz auf
B. 8 oder einen sonstigen Prozentsatz zu erhöhen; auch dann noch
wäre die Vermögenshaststeuer im Vergleich zu den gegenwärtigen
Steuern gering, für den einzelnen Steuerpflichtigen erträglich, und
würde auch dann von ihren mancherlei Vorzügen kaum etwas
einbüßen.
Rechtfertigung und Kritik.*)
Während es keiner Auseinandersetzung darüber bedarf, ob die
Vermögenshaststeuer dem Grundsätze der Gerechtigkeit entspricht,
kann wohl die Frage aufgeworfen werden, ob sie auch die Forderung
der Gleichmäßigkeit erfüllt. Wird bei der Vermögenshaftsteuer
jedör in gleichem Verhältnis besteuert? Diese Frage wird, da die
6 Prozent für jeden Steuerpflichtigen unterschiedslos gelten, doch
wohl zu bejahen sein; unter allen Umständen für diejenigen, welche
in einer Proportionalsteuer die Gleichmäßigkeit der Besteuerung
erblicken, nicht natürlich für die Anhänger einer Progressivsteuer.
Um die Gerechtigkeit der Vermögenshaftsteuer darzutun, greife ich
aus das oben gebrachte Beispiel von dem Besitzer zurück, der für
eine Million Aktien zum Parikurse erworben hat. Am Steuer
stichtage steht der Kurs auf 400, demzufolge muß der Besitzer, da
sein Vermögen nun 4 Millionen beträgt, heute eine Vermögens
abgabe von 50 Prozent gleich 2 Millionen leisten. Bald daraus
geht der Kurs aus Pari zurück, er hat jetzt wieder 1 Million Ver
mögen, aber dieses war inzwischen schon mit einer Abgabeverpflich
tung von 2 Millionen belastet worden. Derartige offensichtliche Un
gerechtigkeiten sind bei der jährlich zu erhebenden Vermögenshaft
steuer ganz unmöglich. Im ersten Steuerjahr hätte derselbe Steuer
zahler freilich für den zehnten Teil von 4 Millionen gleich 400 000
Mark 6 Prozent, d. h. also 24 000 M., zahlen müssen, aber im
zweiten Jahre wäre der Betrag schon automatisch auf 6000 M.
heruntergegangen.
Volkswirtschaftlich könnte man bei oberflächlicher Betrachtung
wohl auf den Gedanken kommen, daß die Vermögenshaftsteuer
*) In diesem und den folgenden Kapiteln werden sich gewisse Wieder
holungen und Hinweise auf früher Gesagtes nicht vermeiden lassen; die
übliche Methode, einfach die Seitenzahlen anzuführen, ist aber im Interesse
des Lesers vermieden worden, der die Wiederholung vielleicht lieber in Kauf
nehmen wird, als wenn ihm die Mühe des Zurückblätterns auferlegt wird.