Full text : Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!

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Notlage  des  Staates  heraus,  wie  sie  jetzt  besteht,  diesen  Satz  auf
B.  8  oder  einen  sonstigen  Prozentsatz  zu  erhöhen;  auch  dann  noch
wäre  die  Vermögenshaststeuer  im  Vergleich  zu  den  gegenwärtigen
Steuern  gering,  für  den  einzelnen  Steuerpflichtigen  erträglich,  und
würde  auch  dann  von  ihren  mancherlei  Vorzügen  kaum  etwas
einbüßen.
Rechtfertigung  und  Kritik.*)
Während  es  keiner  Auseinandersetzung  darüber  bedarf,  ob  die
Vermögenshaststeuer  dem  Grundsätze  der  Gerechtigkeit  entspricht,
kann  wohl  die  Frage  aufgeworfen  werden,  ob  sie  auch  die  Forderung
der  Gleichmäßigkeit  erfüllt.  Wird  bei  der  Vermögenshaftsteuer
jedör  in  gleichem  Verhältnis  besteuert?  Diese  Frage  wird,  da  die
6  Prozent  für  jeden  Steuerpflichtigen  unterschiedslos  gelten,  doch
wohl  zu  bejahen  sein;  unter  allen  Umständen  für  diejenigen,  welche
in  einer  Proportionalsteuer  die  Gleichmäßigkeit  der  Besteuerung
erblicken,  nicht  natürlich  für  die  Anhänger  einer  Progressivsteuer.
Um  die  Gerechtigkeit  der  Vermögenshaftsteuer  darzutun,  greife  ich
aus  das  oben  gebrachte  Beispiel  von  dem  Besitzer  zurück,  der  für
eine  Million  Aktien  zum  Parikurse  erworben  hat.  Am  Steuerstichtage ­
  steht  der  Kurs  auf  400,  demzufolge  muß  der  Besitzer,  da
sein  Vermögen  nun  4  Millionen  beträgt,  heute  eine  Vermögensabgabe ­
  von  50  Prozent  gleich  2  Millionen  leisten.  Bald  daraus
geht  der  Kurs  aus  Pari  zurück,  er  hat  jetzt  wieder  1  Million  Vermögen, ­
  aber  dieses  war  inzwischen  schon  mit  einer  Abgabeverpflichtung ­
  von  2  Millionen  belastet  worden.  Derartige  offensichtliche  Ungerechtigkeiten ­
  sind  bei  der  jährlich  zu  erhebenden  Vermögenshaftsteuer ­
  ganz  unmöglich.  Im  ersten  Steuerjahr  hätte  derselbe  Steuerzahler ­
  freilich  für  den  zehnten  Teil  von  4  Millionen  gleich  400  000
Mark  6  Prozent,  d.  h.  also  24  000  M.,  zahlen  müssen,  aber  im
zweiten  Jahre  wäre  der  Betrag  schon  automatisch  auf  6000  M.
heruntergegangen.
Volkswirtschaftlich  könnte  man  bei  oberflächlicher  Betrachtung
wohl  auf  den  Gedanken  kommen,  daß  die  Vermögenshaftsteuer
*)  In  diesem  und  den  folgenden  Kapiteln  werden  sich  gewisse  Wiederholungen ­
  und  Hinweise  auf  früher  Gesagtes  nicht  vermeiden  lassen;  die
übliche  Methode,  einfach  die  Seitenzahlen  anzuführen,  ist  aber  im  Interesse
des  Lesers  vermieden  worden,  der  die  Wiederholung  vielleicht  lieber  in  Kauf
nehmen  wird,  als  wenn  ihm  die  Mühe  des  Zurückblätterns  auferlegt  wird.
            
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