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Dauer seiner Tätigkeit begrenzt wird. Dieser Teilbetrag seiner
Arbeitskraft, den der arbeitende Mensch einem Betriebe zur Ver
fügung stellt, ist sein im Betriebe wirkendes Kapital. Es wird
seinem Werte nach ausgedrückt in der Entlohnung, die zwar in
der gegenwärtigen Geldentwertung nicht mehr so vollkommen
ein Äquivalent der Arbeit darstellt als früher — und nach unten
begrenzt wird durch ein gewisses Existenzminimum. Ist die Ent
lohnung einer Tätigkeit aber auch nicht der vollkommene Aus
druck ihres Wertes, so ist sie doch, das steht unbedingt fest, der
Wert der Arbeit, den sogar der Unternehmer anerkennt. Es wird
also von Unternehmerseite nicht angefochten werden können, wenn
man den Arbeitsbetrag, der in einem Betrieb eingesetzt wird, als
im Entgelt dafür ausgedrückten Kapitalbetrag in die Wirtschaft
einsetzt. Da die Bilanz immer für ein Jahr aufgestellt wird, so kann
man auch den Arbeitsbetrag in Höhe eines Jahreslohnes für jedes
Jahr normieren. Dieser Betrag ist der Gradmesser für die Beteiligung
des arbeitenden Menschen am Betriebe. Hierdurch ändert sich der
volkswirtschaftliche Begriff „Betrieb“. Während bisher als Betrieb
die Summe des Kapitals und die materiellen Werte, Grundstücke
und Maschinen, galten, umfaßt der neue Begriff „Betrieb“ zu
den bisherigen Grundlagen noch den Wert der Arbeitskräfte, die
in dem Betrieb wirken. Das gilt ebenso für die Arbeitskraft des
Unternehmers wie jedes bisherigen Angestellten, der künftig ja
nicht mehr Angestellter, sondern nach seinem Arbeitswerte
Teilhaber ist. Der Begriff Betrieb ist dadurch wesentlich er
weitert. Es ist dabei von untergeordneter Bedeutung, wie dieser
Betrieb bisher gegliedert war, ob er ein persönliches Unternehmen,
eine Aktiengesellschaft oder eine G. m. b. H. war. Alle diese
Formen der Unternehmungen haben das eine gemeinsam, daß die
kapitalistische Einlage, der bisherige kapitalistische Wert des Be
triebes feststeht. Ob dieser sich nun in einer oder in mehreren
Händen oder in Aktien geteilt in vielen Händen befindet, ist gleich
gültig für die Neugliederung der Wirtschaft. Die Gesellschafts
form, auf deren Grundlage der Arbeitnehmer sich mit
dem Arbeitgeber assoziiert, wird immer eine Art Aktien
gesellschaft sein. In dieser würde der Einzelunternehmer, wenn
er seinen Betrieb allein besitzt, mit der Summe der durch den
Betrieb vertretenen Aktienwerte und seiner Arbeitsaktie figurieren,
in der G. m. b. H. wären es einzelne'Gesellschafter je nach ihrer
Kapitaleinlage, in der Aktiengesellschaft die Gesamtheit der Aktio
näre mit ihrem Kapital, während auf der anderen Seite die Arbeits-