Full text : Gleichberechtigung von Kapital und Arbeit

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der  Arbeiterschaft  im  Gegensatz  zu  den  Kapitalvereinigungen  als
Gleichgewicht  dafür  eine  dauernde  Notwendigkeit  bleiben  muß.
Die  Prämissen  von  Erzberger  sind  also  beide  falsch,  sein  darauf
aufgebautes  Solidaritätsprinzip  fällt  damit  ohnehin  zusammen.  Es
ist  in  der  gegenwärtigen  Zeit  auch  ein  viel  zu  eng  gefaßter  Begriff,
wenn  man  von  einem  „christlichen“  Solidarismus  spricht.  Dieses
Wort  scheidet  bereits  die  Arbeiterschaft  in  zwei  Lager,  die  einander ­
  nicht  anerkennen.  Mit  Christentum  hat  auch  die  Wirtschaft
absolut  keine  Berührungspunkte,  und  Erzberger  weiß  das  eben  so
gut,  nur  daß  er  dadurch  die  christlichen  Gewerkschaften,  die  sich
aber  für  seine  Führung  energisch  bedanken,  hinter  sich  bringen
will.  Die  Hauptsache  aber  ist,  daß  Erzbergers  Solidaritätsprinzip
überhaupt  nichts  mit  Solidarität  zu  tun  hat.  Seine  praktischen
Forderungen  sind  auch  im  Universalismus  in  keiner  Weise  begründet
und  laufen  eher  auf  den  Sozialindividualismus  heraus,  für  den  Erzberger ­
  allerdings  die  Vaterschaft  nicht  für  sich  beanspruchen  kann,
dessen  Lösung  er  aber  entnimmt  und  in  ein  neues  Schlagwort
kleidet,  nur  um  sich  selbst  unter  dem  Decknamen  des  Solidarismus
mit  dem  Ruhme  fremder  Gedanken  zu  schmücken.  Wenn  Erzberger ­
  sich  gründlicher  mit  den  sozialindividualistischen  Lösungen
beschäftigt  hätte,  dann  kann  er  unmöglich  behaupten,  daß  bei
der  Erfüllung  der  Forderungen  der  Beteiligung  an  der  Leitung  am
Besitz  und  Ertrag  die  schwierigste  Frage  die  praktische  Durchführung ­
  ist.  Die  praktische  Durchführung  ist  nämlich  im  Sozialindividualismus ­
  die  denkbar  einfachste,  weil  sie  weder  Kosten  verursacht ­
  noch  große  Umstellungen  unter  Arbeitnehmern  oder  Arbeitergebern ­
  erfordert.  Wir  brauchen  aber  keine  Werkgenossenschaften, ­
  deren  Aufgabe  die  Regelung  der  Verzinsung  der  Unternehmung ­
  und  Verteilung  des  Übergewinns  zu  gleichen  Teilen  unter
Werkgenossenschaft  und  Kapital  ist.  Die  Verteilung  des  Übergewinns ­
  zu  gleichen  Teilen  entspricht  außerdem  in  keiner  Weise
dem  Anteil  des  Arbeitswertes  am  Produktionsprozeß,  ist  eine
soziale  Geste,  in  Wirklichkeit  aber  ein  Arbeiterbetrug  und
ein  Kapitaldiebstahl  am  Gute  des  Unternehmers  in  willkürlicher
Höhe.  Die  Werkgenossenschaft  außerdem,  die  die  Erträge  der  Arbeiter ­
  für  sich  zur  Vermögensbildung  in  Anspruch  nehmen  soll,  entzieht ­
  dem  Arbeiter  den  Ertrag  seines  Fleißes,  auf  den  er
Anspruch  hat  und  legt  ihn  in  die  Hand  einer  bureaukratischen
Maschine,  auf  die  er  nur  geringen  Einfluß  als  einzelner  haben  und
die  seine  soziale  Stellung  in  keiner  Weise  verbessern  kann.  Wenn
der  Ertrag  der  Arbeit  des  einzelnen  wieder  einem  anderen,  einem
            
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