10
der Ueberzeugung gekommen, daß die Gesetze keine Handhabe zü
einem solchen Einschreiten geben, und kann es deshalb nur billigen,
wenn die Reichsregiernng dem Unternehmen die Genehmigung nicht
versagt hat. Geltende Gesetze müssen beachtet werden, auch wenn
sie mit den Wünschen weitester Volkskreise nicht im Einklang stehen.
Wohl aber ist es die Pflicht der nationalen Volkskreise, dafür
zu sorgen, daß die Pläne der Sozialdemokratie zuschanden werden.
Die nationale Arbeiterschaft und das nationale Bürgertum haben
ihrerseits zu zeigen, daß sie Manns genug sind, sich der Sozialdemo
kratie und damit auch der sozialdemokratischen „Volksfürsorge" zu
erwehren. Noch sind wir nicht so weit, daß wir uns ohne Wider
stand jedem sozialdemokratischen Machtansprnch beugen müßten.