Full text: Die Deutsche Volksversicherung

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der Ueberzeugung gekommen, daß die Gesetze keine Handhabe zü 
einem solchen Einschreiten geben, und kann es deshalb nur billigen, 
wenn die Reichsregiernng dem Unternehmen die Genehmigung nicht 
versagt hat. Geltende Gesetze müssen beachtet werden, auch wenn 
sie mit den Wünschen weitester Volkskreise nicht im Einklang stehen. 
Wohl aber ist es die Pflicht der nationalen Volkskreise, dafür 
zu sorgen, daß die Pläne der Sozialdemokratie zuschanden werden. 
Die nationale Arbeiterschaft und das nationale Bürgertum haben 
ihrerseits zu zeigen, daß sie Manns genug sind, sich der Sozialdemo 
kratie und damit auch der sozialdemokratischen „Volksfürsorge" zu 
erwehren. Noch sind wir nicht so weit, daß wir uns ohne Wider 
stand jedem sozialdemokratischen Machtansprnch beugen müßten.
	        
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