Full text : Die Deutsche Volksversicherung

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dende  an  bk  Versicherten  ausschütten  können.  Der  Vorstand  der
„Deutscherr  Volksversicherung"  bezieht  außer  seinem  Gehalt
keinerlei  sonstige  Vergütungen.  Der  Aufsichtsrat  ist  ehrenamtlich
tätig.  Die  Versicherungsbedingungen  kommen  den  Versicherten  sehr
weit  entgegen  und  schließen  jede  Härte  aus.  Die  Tarife  sind  vortrefflich ­
  ausgestaltet,  so  daß  sie  als  Musterleistungen  anzusprechen
sind.  Sie  sind  nicht,  wie  die  Tarife  der  öffentlichen  Lebensversicherungsanstalten, ­
  auf  die  Agitation  zugeschnitten,  sondern  sie  sind  nach
den  wirklichen  Bedürfnissen  der  breitesten  Volksmassen  aufgebaut.
Ihre  Aeberlegenheit  gegenüber  denen  der  Konkurrenzgesellschaften
dürfte  sich  daher  in  der  Praxis  bald  erweisen.
Die  Wünsche  der  nationalen  Organisationen  sind  im  vollen
Amfange  erfüllt  worden.  Ihnen,  wie  auch  den  Versicherten  selbst,  ist
ein  weitgehendes  Mitverwaltungs-  und  Mitbestimmungsrecht  eingeräumt ­
  worden.  Es  sei  auch  hier  ausdrücklich  hervorgehoben,  daß  die
öffentlichen  Anstalten  sich  zu  einem  gleichen  Entgegenkommen  nicht
haben  bereitftnden  lassen.  Die  Verwaltung  dieser  Anstalten  ist  eine
rein  bureaukratische;  sie  wird  im  wesentlichen  von  den  Beamten
der  Provinzen  und  Landschaften  besorgt.  In  der  „Deutschen  Volks-Versicherung"
  dagegen  ist  es  den  Organisationen  freigestellt,
nach  Belieben  Aktien  und  damit  Sitz  und  Stimme  in  der  Generalversammlung ­
  zu  erwerben.  Eine  Beschränkung  dieses  Rechtes  ist  nicht
vorgesehen  und  auch  nicht  beabsichtigt.  Die  Gründer  der  Gesellschaft ­
  haben  dem  Verfasser  ausdrücklich  erklärt,  daß  sie  es  zu  ihrem
Teile  nur  begrüßen  könnten,  wenn  die  nationalen  Organisationen
von  diesem  Rechte  im  weitesten  Amfange  Gebrauch  machten.  Die
Aktien  stehen  ihnen  zur  Verfügung,  ohne  daß  sie  den  dazu  gehörigen
Teil  des  zinslos  gegebenen  Organisationsfonds  mitzuübernehmen
brauchen.  An  der  Generalversammlung  können  alle  Versicherten  ohne
Unterschied  teilnehmen,  so  daß  sich  jeder  selbst  davon  überzeugen
kann,  wie  die  Geschäfts  der  Gesellschaft  gehandhabt  werden.
Der  Aufsichtsrat  besteht  aus  25  Personen,  von  denen  mindestens ­
  12  den  Vertragsorganisationen  zu  entnehmen  sind.  Wie  wenig
es-«  die  Gründergesellschaften  darauf  angelegt  haben,  hier  einen
dominierenden  Einfluß  zu  erwerben,  beweist  am  besten  die  Tatsache,
daß  sie  an  die  Spitze  des  Aufsichtsrats  eine  neutrale  Persönlichkeit,
den  Staatsminister  Dr.  Grafen  von  Posadowsky-Wehner,  berufen
haben.  Der  Name  dieses  Mannes,  der  sich  in  seiner  langen  Tätigkeit, ­
  vor  allem  als  Staatssekretär  des  Reichsamts  des  Innern,  gerade
in  den  Kreisen  der  Arbeiterschaft  aufrichtige  Verehrung  erworben  hat,
bürgt  wohl  am  besten  dafür,  daß  der  soziale  Zweck  des  Anternehmens
stets  im  vollen  Amfange  gewahrt  wird.  Die  Ergänzungswahlen  zum
Aufsichtsrat,  welche  Ende  November  1913  stattfinden,  werden  den  Beweis
erbringen,  wie  wenig  Berechtigung  man  hat,  den  Gründern  der  Gesellschaft ­
  irgendwelche  Nebenzwecke  zu  unterlegen.  Wenn  diese  Wahlen
nicht  früher  stattfanden,  so  ist  das  auf  den  ausdrücklichen  Wunsch
der  Organisationen  selbst  geschehen.  Man  hielt  es  für  besser,  damit
zu  warten,  bis  die  Verhandlungen  mit  allen  in  Frage  kommenden
Organisationen  zu  einem  Abschluß  gekommen  wären;  denn  es  sollte
dabei  kein  Stand  und  kein  Beruf,  wie  vor  allem  auch  keine  der
maßgeblichen  Organisationen  übergegangen  werden.
Die  Leitung  des  Anternehmens  ist  dem  bisherigen  Vortragenden
Rat  im  Reichsamt  des  Innern,  Geheimen  Regierungsrat  Dr.  Rose,
            
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