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dende an bk Versicherten ausschütten können. Der Vorstand der
„Deutscherr Volksversicherung" bezieht außer seinem Gehalt
keinerlei sonstige Vergütungen. Der Aufsichtsrat ist ehrenamtlich
tätig. Die Versicherungsbedingungen kommen den Versicherten sehr
weit entgegen und schließen jede Härte aus. Die Tarife sind vor
trefflich ausgestaltet, so daß sie als Musterleistungen anzusprechen
sind. Sie sind nicht, wie die Tarife der öffentlichen Lebensversiche
rungsanstalten, auf die Agitation zugeschnitten, sondern sie sind nach
den wirklichen Bedürfnissen der breitesten Volksmassen aufgebaut.
Ihre Aeberlegenheit gegenüber denen der Konkurrenzgesellschaften
dürfte sich daher in der Praxis bald erweisen.
Die Wünsche der nationalen Organisationen sind im vollen
Amfange erfüllt worden. Ihnen, wie auch den Versicherten selbst, ist
ein weitgehendes Mitverwaltungs- und Mitbestimmungsrecht einge
räumt worden. Es sei auch hier ausdrücklich hervorgehoben, daß die
öffentlichen Anstalten sich zu einem gleichen Entgegenkommen nicht
haben bereitftnden lassen. Die Verwaltung dieser Anstalten ist eine
rein bureaukratische; sie wird im wesentlichen von den Beamten
der Provinzen und Landschaften besorgt. In der „Deutschen Volks-
Versicherung" dagegen ist es den Organisationen freigestellt,
nach Belieben Aktien und damit Sitz und Stimme in der General
versammlung zu erwerben. Eine Beschränkung dieses Rechtes ist nicht
vorgesehen und auch nicht beabsichtigt. Die Gründer der Gesell
schaft haben dem Verfasser ausdrücklich erklärt, daß sie es zu ihrem
Teile nur begrüßen könnten, wenn die nationalen Organisationen
von diesem Rechte im weitesten Amfange Gebrauch machten. Die
Aktien stehen ihnen zur Verfügung, ohne daß sie den dazu gehörigen
Teil des zinslos gegebenen Organisationsfonds mitzuübernehmen
brauchen. An der Generalversammlung können alle Versicherten ohne
Unterschied teilnehmen, so daß sich jeder selbst davon überzeugen
kann, wie die Geschäfts der Gesellschaft gehandhabt werden.
Der Aufsichtsrat besteht aus 25 Personen, von denen minde
stens 12 den Vertragsorganisationen zu entnehmen sind. Wie wenig
es-« die Gründergesellschaften darauf angelegt haben, hier einen
dominierenden Einfluß zu erwerben, beweist am besten die Tatsache,
daß sie an die Spitze des Aufsichtsrats eine neutrale Persönlichkeit,
den Staatsminister Dr. Grafen von Posadowsky-Wehner, berufen
haben. Der Name dieses Mannes, der sich in seiner langen Tätig
keit, vor allem als Staatssekretär des Reichsamts des Innern, gerade
in den Kreisen der Arbeiterschaft aufrichtige Verehrung erworben hat,
bürgt wohl am besten dafür, daß der soziale Zweck des Anternehmens
stets im vollen Amfange gewahrt wird. Die Ergänzungswahlen zum
Aufsichtsrat, welche Ende November 1913 stattfinden, werden den Beweis
erbringen, wie wenig Berechtigung man hat, den Gründern der Ge
sellschaft irgendwelche Nebenzwecke zu unterlegen. Wenn diese Wahlen
nicht früher stattfanden, so ist das auf den ausdrücklichen Wunsch
der Organisationen selbst geschehen. Man hielt es für besser, damit
zu warten, bis die Verhandlungen mit allen in Frage kommenden
Organisationen zu einem Abschluß gekommen wären; denn es sollte
dabei kein Stand und kein Beruf, wie vor allem auch keine der
maßgeblichen Organisationen übergegangen werden.
Die Leitung des Anternehmens ist dem bisherigen Vortragenden
Rat im Reichsamt des Innern, Geheimen Regierungsrat Dr. Rose,