Full text : Die Deutsche Volksversicherung

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also  ebenfalls  einer  Persönlichkeit  übertragen  worden,  die  unbedingte
Gewähr  für  eine  Wahrnehmung  der  Geschäfte  unter  Ausschluß  jeder
irgendwie  gearteten  Nebenabsicht  bietet.  Auch  hat  es  sich  der  Vorstand ­
  angelegen  sein  lassen,  bei  der  Besetzung  der  wichtigsten  Beamtenftellen,
  die  Wünsche  der  Vertragsorganisationen  im  weitesten  Umfange ­
  zu  erfüllen.
Eine  besonders  beachtenswerte  Neuerung  bietet  der  Verwaltungsbeirat, ­
  der  von  den  Versicherten  selbst  aus  ihren  eigenen  Reihen
zu  wählen  ist.  Er  besteht  aus  25  ordentlichen  Mitgliedern  und  ebensoviel ­
  Stellvertretern,  und  ist  bestimmt,  ganz  besonders  die  Interessen ­
  der  Versicherten  zu  wahren.  Ueber  die  Verwaltung  und  den
Ausbau  des  Betriebes  sind  ihm  jederzeit  die  nötigen  Mitteilungen  zu
machen.  Bei  allen  wichtigen  Entscheidungen  ist  er  gutachtlich  zu
hören;  seine  Befugnisse  sind  begrenzt  durch  die  gesetzlichen  Bestimmungen, ­
  an  welchen  die  Gesellschaft  nicht  vorübergehen  konnte;  doch
kann  es  keinem  Zweifel  unterliegen,  daß,  seine  Stimme  sehr  wesentlich
ins  Gewicht  fallen  wird.  Er  bildet  das  lebendige  Bindeglied  zwischen
der  Gesellschaft  und  den  Versicherten,  und  wird  gewiß  dazu  beitragen, ­
  daß  das  Interesse  der  Versicherten  der  Gesellschaft  stets
erhalten  bleibt,  und  gewährleistet  so  eine  gesunde  und  schnelle  Entwicklung ­
  des  Unternehmens.  Da  im  ersten  Jahre  eine  ordnungsmäßige ­
  Wahl  nicht  erfolgen  kann,  so  wird  der  erste  Verwaltungsbeirat ­
  vom  Aufsichtsrat  ernannt.  Auch  hierüber  wird  Ende  November ­
  Beschluß  gefaßt  werden,  sobald  der  vollständige  Aufsichtsrat ­
  beisammen  ist.  Die  Auswahl  seiner  Mitglieder  erfolgt  nach  denselben ­
  Grundsätzen,  welche  bei  der  Besetzung  des  Aufsichtsrats  geltend ­
  gewesen  sind.  Später  haben  es  dann  die  Versicherten  ja  selbst
in  der  Hand,  zu  bestimmen,  wem  sie  die  besondere  Wahrnehmung  ihrer
Interessen  anvertrauen  wollen.  Der  Verwaltungsbeirat  wählt  wieder
einen  Schlichtungsausschuß,  der  über  alle  Streitigkeiten  aus  dem
Versicherungsverträge  zu  entscheiden  hat.  So  brauchen  die  Versicherten
nicht  zu  befürchten,  daß  sie  zum  Klagen  gezwungen  werden,  um  ihre
Rechte  zu  wahren.  Gerade  hierdurch  aber  wird  eine  Streitquelle
abgegraben,  welche  in  der  Volksversicherung  früher  so  viel  böses  Blut
gemacht  hat.
            
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