Full text : Denkschrift über die Berechtigung eines interkommunalen Lastenausgleichs in wirtschaftlich zusammenhängenden Gemeinden insbesondere in Groß-Berlin

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Oberverwaltungsgericht  verloren  —  so  konnen  einmal  die  Verhaltnisse
der  Vergangenheit  fur  die  Zukunft  nicht  mahgebend  sein;  andererseits
ist  der  §  53,  line  schon  mehrfach  angedeutet,  in  semen  Einzelbestimmungeu
ungerecht,  Weil,  wenigstens  nach  der  Auslegung  des  Oberverwaltungsgerichts,
  die  klagende  Gemeinde  des  Be  Weises,  dah  die
iffrBetter  um  der  Betriebe  willen  in  der  Nachbargenteittde
  Wohnung  genommen  haben,  fast  enthoben  ist,
wahrend  andererseits  die  in  Anspruch  genommene  Gent ­
  e  i  n  d  e  A  it  der  Berechtigung  fate  Vorteile,  fate  der
Wohnsitzgemeinde  aus  den  Betrieb  en  in  der  Be  -
triebsgemeinde  erwachsen,  in  ausreichender  Weise  geltend  zu
machen,  stark  beschrankt  ist.  Bei  einer  Ausdehnung  des  Prmzips
des  §53  KAG.  kann  aber  dieses  Moment  der  Vorteilsausgleichung
  unter  keinen  Umstanden  ubersehen  werden.  Die  breitere
Grundlage,  aus  der  bei  dem  Lastenausgleich  oder  wie  wir  gesehen  haben,
der  Steuervertetlung  ausgegangen  werden  soil,  ersordert  auch  rate  weitere
Beviicksichtigung  der  grohen,  durch  Zahlen  nicht  vollig
greifbaren  Vorteile,  die  die  b  st  lichen  Bororte  von  dem
Kern  Groh  Berlin  —  der  Stadt  Berlin  selbst  —  in  so
weitem  Mahe  geniesten.

VI.  Dec  vecgleich  Sec  „Lelltungsl8hjgkeit".
Die  Leistungsfahigkeit  einer  Gemeinde  braucht  nicht  in  volliger  Erschopsung
  aller  Hilfsmittel  zu  bestehen.  Sie  ist  stets  dann  vorhanden,
wenn  entweder  die  Gemeinde  zwar  ihre  Aufgaben  ausreichend  erfullt,
aber  dies  nur  durch  eine  ubermiihige  Anspannung  der  Steuerkraft  ihrer
Einwohner  kann  oder,  wenn  die  Gemeinde,  um  ihre  Einwohner  nicht  unbtUifl
  zu  belasten,  ihre  Einrichtungen  unvollkommen  gestalten  must  E  b  e  n  s  o
sich  er  wie  es  ist,  dah  die  se  Boraussetzungen  in  zahlreichen
  Or  ten  der  preuhischen  Monarchic,  namentlich
des  O  st  ens*)  vorliegen,  ebenso  sicher  ist  es,  datz  sie
bei  den  Vororten  Grotz  Berlins  nicht  gegeben  find.
Sowohl  was  die  Frage  der  hoheren  ungerechten  Belastung  betrifst,  wie  die
Frage  der  Unvollstandigkeit  kommunaler  Einrichtungen  insolge  eines  Mangels
an  Mitteln,  die  beide  durch  Vergleiche  mit  den  Verhaltnissen  anderer  Gemeindewesen
  gemessen  werden  mogen,  begehen  die  Bororte,  um  ihre  Zwecke
zu  fordern,  den  grundlegenden  Fehler,  stets  nur  die  Gemeinden  des  einheitlichen
  Wirtschaftsgebietes  Groh  Berlins  mit  einander  in  Beziehung  zu  setzen.
Das  ware  nur  unter  der  Voraussetzung  richtig,  datz  der  Nachweis  gelange',
Berlin  und  die  westlichen  Bororte  seien  die  Ursache  an  dem  (tatsachlich  nicht
vorhandenen)  wirtschaftlichen  Niedergange.  Dah  die  territoriale  Zusammengchorigkeit
  kein  spezifischer  Grund  der  verschiedenen  Schullasten  ist,  ist  in  der
Neukollner  Denkschrift  aber  selbst  anerkannt,  wenn  sie  sagt,  dah  die  ortliche  Gemeinschaft
  lediglich  einen  gewissen  Druck  der  offentlichen  Meinung  aus  Berbesserung
  der  niedriger  gehaltenen  Einrichtungen  hervorrust  und  datz  die
ortliche  Gemeinschaft  nicht  ursachlich  ist  fur  eine  Ueberspannung  der  Steuerkraft ­
  und  stir  Aufwendnngen,  die  auherhalb  der  Gemeinschaft  unterblieben
waren.  Wenn  die  steuerliche  Leistungsfahigkeit  eine  Gemeinde  zu  Minderausgaben
  aus  dem  Gebiete  der  Schulen  zwingt,  so  ist  das  eine  allen  Jndustriegemeinden
  eigene  Erscheinung.  Dah  aber  von  einem  unter  das  Normale
gehenden  „Tiesstand"  der  finanziellen  Verhaltnisse  der  Bororte  garnicht  die
Rede  sein  kann,  dah  vielmehr  die  Bororte  sich  im  allgemeinen  eines  normalen
  Entwicklungsganges  erfreuen,  ist  bereits  Seite  14  hervorgehoben.
Dieser  Entwicklungsgang  macht  die  Gemeinden  des  Ostens,  Nordens  und  der
Stadt  Neukolln  zweifellos  nicht  zu  Rentnerstadten  und  Billenorten,  sondern
zu  I  n  d  u  st  r  i  e  g  e  m  e  i  n  d  e  n.  Bei  einigen  groheren  Gemeinden  ist  die
Entwicklung  bereits  zu  einer  gewissen  Bolleiidung  gebracht  (Neukolln,  Lichtenberg,
  Weihensee).  Wenn  ntan  sich  also  nicht  vollig  falscher  Schlusse  schuldig
machen  will,  bars  die  Leistungsfahigkeit  der  Gemeinden  in  dem  oben  angedeuteten
  Sinne  nicht  mit  der  Berlins  oder  gar  eines  Billenortes  (Grunewald,
  Dahlem)  verglichen  werden.  Menu  man  ein  richtiges  Bild  gewinnen
will,  so  kann  vielmehr  die  wirtschaftliche  Lage  der  Jndustrieorte
  um  Berlin  nur  mit  derLage  von  Jndustrieorten
in  der  ganzen  Monarchic  verglichen  werden.
Die  Lei  st  ungen  der  petitionierenden  Borortgemeinden
  fur  das  Bolksschulwesen  bewegen  sich  aus
n  o  r  m  a  l  e  r  Basis.  Ihre  Einrichtungen  find  durchaus  ausreichend  und
der  Entwickelungsgang  zeigt,  dah  selbst  in  den  Orten,  in  deuen  in  einiger
Hinsicht  Besserung  und  Bervollkommnung  moglich  ist,  mit  dem  allmahlichen
Erftarken  der  wirtschaftlichen  Kraft  diese  Bervollkommnung  eintreten  wird,
wie  dies  in  den  erwahnten  Jndustrieortcn  deutlich  zu  ersehen  ist.
In  dieser  Hinsicht  durften  zunachst  die  folgenden  Feststellungen  uber
die  Leistungen  aus  dem  Gebiete  der  Schulhygiene  aus  den  tzaushaltsplanen
fur  1913  orientieren,  wobei  wir  uns  nur  aus  die  groheren,  an  der  Petition
beteiligtcn  Gemeinden  beschriinken,  deren  Bevolkerungszahl  nach  dem  Stande
vom  1.  September  1918  beigefiigt  ist:

*)  Zu  bet  Frage,  ob  hier  die  Mittel  zur  Beseitigung  unbedingt  in  einer
Staatsbeihilse  zu  suchen  sind  oder  nicht  vielmehr  in  einer  gerechteren  Heranziehung
der  Grundsteuer,  kann  hier  nicht  Stellung  genommen  werden.
            
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