Full text: Denkschrift über die Berechtigung eines interkommunalen Lastenausgleichs in wirtschaftlich zusammenhängenden Gemeinden insbesondere in Groß-Berlin

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VIII. Die Whe Sec volksschullulten becelistigt keinesfalis 
;um Kusgleich. 
Die „ostlichen Vororte" operieren lediglich mit der Hohe ihrer Volks- 
s ch u l l a st e it unb setzen als erwiesen voraus, bah bie Tatsache, bah bie 
Schulla sten bei ihnen hohe smb, genuge, um barzulegen, bah biese Last 
gemilbert werben muhte. Es ist nun schon gegenliber bem Drangen ber 
anberen Gemeinben Preuhens, in benen boch zum grohen Teil bie Verhaltnisse 
weit ungunstiger liegen als in ben Vororten von Berlin, burchaus nicht als 
vollig sicher hinzustellen, ob bie hohe Belastnng mit Schiilkosten uberall als 
Ursache einer hohen Belastnng in Betracht kommt. Unb bas mit Recht, benn 
es ist ausfallenb, bah bie hohe Belastnng ber Einkommensteuer mit Schul- 
lasten burchaus nicht immer mit einer entsprechenben Steigerung ber Steuer- 
zuschlcige zur Einkommensteuer verbunben ist unb umgekehrt eine hohe Be 
lastung ber Einkommensteuer auch in Stabten notig wirb, in benen bie Schul 
lasten burchaus nicht unertraglich hoch erscheinen. Aus ber Statistik ber 
groheren preuhischen Lanbgemeinben mogen folgenbe Beispiele entnommen 
werben. In Munchen-Glabbach (Lanb) betrug bie Belastung ber Einkommen 
steuer mit Schullasten 1911: 334,i pCt., an Steuerzuschlagen werben 220 pCt. 
erhoben. In Neuwerk werben bei einer Schullastenhohe von 878,s pCt. ber 
Einkommensteuer gleichfalls 220 pCt. Einkommensteuerzuschlag erhoben. Da- 
gegen werben in Linben (Ruhr) bei einer Belastung burch Volksschulkosten 
von 121 pCt. ber Einkommensteuer sogar 240^pCt., in Dahlhausen bei einer 
Belastung mit 92 pCt.: 220 pCt. Zuschlag zur Staatseinkommensteuer erhoben. 
Weihenborn („Zur Ausgleichsteuer" Stabtezeitung X S. 332 f) ist gleicher 
Ansicht unb vergleicht insbesonbere Konigshutte mit einer Belastung ber Ein 
kommensteuer stir Volksschullasten (481 pCt.) mit Wilmersborf (21,s pCt., 
nach ber Statistik Neukollns 29,ss pCt.) unb hebt mit Recht hervor, bah, wenn 
bie Volksschullasten bas einzige besonbers schwer belastenbe Moment bes kom- 
munalen 5zaushalts barstellen wurben, es unverstanblich ware, wie sich bie 
gegenuber ber Disferenz in ben Schullasten verhaltnismahig so viel geringere 
Spannung zwischen ben Einkommensteuerzuschlagen (Konigshutte 220 pCt., 
Wilmersborf 100, 1914 sogar 110 pCt.) erklart. Wenn man nun nur bie 
Groh-Berliner Berhciltnisse mit einanber vergleicht, so ist ber Gegensatz noch 
viel aussalliger. Die steuerliche Belastung bes Einkommens 
ist hier im wesentlichen gleich ober boch nur gering 
unterschieben. Das gleiche gilt auch von ber Belastung bes Grunb- 
besitzes unb ber Gewerbebetriebe. Dagegen besteht in benProzent- 
siitzen ber Belastung ber Einkommensteuer burch Schul 
lasten ein groherer Unterschieb (Neukolln 159,si pCt., Berlin 
62,ss pCt., Wilmersborf 29,ss pCt. nach ber Berechnung Neukollns fur 1911 
usw.) bei im wesentlichen gleichen Steuerzuschlagen. Nun ist sicherlich im all- 
gemeinen zwar nicht streng auszuschliehen, bah ungeachtet einer geringeren 
Last sur bie kommunalen Pflichtausgaben bie finanzielle Belastung einer Ge- 
meinbe burch freien Entschlutz auch wohl burch Luxusausgaben hie unb ba 
gesteigert werben kann unb es wirb, wie bies fur Preuhen im allgemeinen 
von bem Minister in ber Bubgetkommission in Aussicht gestellt worben ist, 
eingehenber statistischec Nachweise beburfen, um im einzelnen bie Grunbe 
steuerlicher Belastung genau zu ermitteln. Jebenfalls ist es eine 
merkwurbige Einseitigkeit, wenn Neukolln unb bie 
anberen petitionierenben Vororte ausschliehlich aus bie 
Volksschullast Bezug nehmen unb es vollig ignorieren, 
welche anberen La st en Berlin unb anbere Vororte in 
weit starkerem Mahe zn tragen haben. 
Was zunachst bie S ch u l l a st e n betrifft, so kann bie Untersuchung, 
beren Ergebnisse nachstehenb mitgeteilt werben, sich nicht nur aus bie Volks- 
schulen beschranken, sonbern' muh bas gesamte Schulwesen, also auch bie 
hoheren Knaben- unb Mabchenschulen, sowie bie Fach- unb Fortbilbungs- 
schulen umfassen, wobei jeboch jebe bieser Schularten stir sich behanbelt 
worben ist. 
Zur Ermittelung ber Aufwenbungen ber Gemeinben fur bas Schul 
wesen wurben bie Haushaltsplcine, unb zwar fur bas neueste vorliegenbe Jahr 
^— 1913 — benutzt, schon Weil nur biese bas fur bie Zwecke einer eingehenben 
Untersuchung notwenbige Detail enthalten. 
Zunachst ist auf einen — schon oben Seite 17 angebeuteten — bie 
interlokale Vergleichbarkeit ber Schulfinanzen beruhrenben Umstanb hin- 
zuweisen. Mit nur wenigen Ausnahmen smb namlich in ben Vororten bie 
Aufwenbungen fur Verzinsung unb Tilgung ber fur Schulbauten aufgenom- 
menen Anleihen in ihrem vollen Betrage in ben Etat selbst eingestellt ober 
baselbst boch nachrichtlich verzeichnet. Derartige Angaben aber' fehlen fur 
Berlin unb Charloltenburg, was sich ubrigens aus ber hier aus lausenben 
Mitteln erfolgenben Deckuug ber Schulbaukosten erklart. An Stelle jener 
Ausgaben fur Verzinsung unb Tilgung wurben im Jnteresse einer wenigstens 
annahernben Vergleichbarkeit 5 pCt. bes Wertes ber Schulgrnnbstucke — 
4 pCt. Zinsen unb 1 pCt. Tilgung — in Rechnung gestellt. Die Vorort- 
gemeinben aber weisen nicht selten betrachtlich hohere Tilgungssatze auch fur 
ihre zu Schulzwecken aufgenommenen Anleihen auf, so bah bie Schullast hier- 
burch nicht unerheblich erhoht wirb unb bie Ausgabe vergleichsweise groher 
erscheint als in Berlin unb in Charlottenburg, zu benen sich ubrigens auch 
Weihensee gesellt, in beffeu Haushalsplan bie Erfordernisse bes Tilgungs- 
dienstes fur bas Schulwesen ebensowenig aufgenommen smb. Um nur einige
	        
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