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VIII. Die Whe Sec volksschullulten becelistigt keinesfalis
;um Kusgleich.
Die „ostlichen Vororte" operieren lediglich mit der Hohe ihrer Volkss
ch u l l a st e it unb setzen als erwiesen voraus, bah bie Tatsache, bah bie
Schulla sten bei ihnen hohe smb, genuge, um barzulegen, bah biese Last
gemilbert werben muhte. Es ist nun schon gegenliber bem Drangen ber
anberen Gemeinben Preuhens, in benen boch zum grohen Teil bie Verhaltnisse
weit ungunstiger liegen als in ben Vororten von Berlin, burchaus nicht als
vollig sicher hinzustellen, ob bie hohe Belastnng mit Schiilkosten uberall als
Ursache einer hohen Belastnng in Betracht kommt. Unb bas mit Recht, benn
es ist ausfallenb, bah bie hohe Belastnng ber Einkommensteuer mit Schullasten
burchaus nicht immer mit einer entsprechenben Steigerung ber Steuerzuschlcige
zur Einkommensteuer verbunben ist unb umgekehrt eine hohe Belastung
ber Einkommensteuer auch in Stabten notig wirb, in benen bie Schullasten
burchaus nicht unertraglich hoch erscheinen. Aus ber Statistik ber
groheren preuhischen Lanbgemeinben mogen folgenbe Beispiele entnommen
werben. In Munchen-Glabbach (Lanb) betrug bie Belastung ber Einkommensteuer
mit Schullasten 1911: 334,i pCt., an Steuerzuschlagen werben 220 pCt.
erhoben. In Neuwerk werben bei einer Schullastenhohe von 878,s pCt. ber
Einkommensteuer gleichfalls 220 pCt. Einkommensteuerzuschlag erhoben. Dagegen
werben in Linben (Ruhr) bei einer Belastung burch Volksschulkosten
von 121 pCt. ber Einkommensteuer sogar 240^pCt., in Dahlhausen bei einer
Belastung mit 92 pCt.: 220 pCt. Zuschlag zur Staatseinkommensteuer erhoben.
Weihenborn („Zur Ausgleichsteuer" Stabtezeitung X S. 332 f) ist gleicher
Ansicht unb vergleicht insbesonbere Konigshutte mit einer Belastung ber Einkommensteuer
stir Volksschullasten (481 pCt.) mit Wilmersborf (21,s pCt.,
nach ber Statistik Neukollns 29,ss pCt.) unb hebt mit Recht hervor, bah, wenn
bie Volksschullasten bas einzige besonbers schwer belastenbe Moment bes kommunalen
5zaushalts barstellen wurben, es unverstanblich ware, wie sich bie
gegenuber ber Disferenz in ben Schullasten verhaltnismahig so viel geringere
Spannung zwischen ben Einkommensteuerzuschlagen (Konigshutte 220 pCt.,
Wilmersborf 100, 1914 sogar 110 pCt.) erklart. Wenn man nun nur bie
Groh-Berliner Berhciltnisse mit einanber vergleicht, so ist ber Gegensatz noch
viel aussalliger. Die steuerliche Belastung bes Einkommens
ist hier im wesentlichen gleich ober boch nur gering
unterschieben. Das gleiche gilt auch von ber Belastung bes Grunbbesitzes
unb ber Gewerbebetriebe. Dagegen besteht in benProzentsiitzen
ber Belastung ber Einkommensteuer burch Schullasten
ein groherer Unterschieb (Neukolln 159,si pCt., Berlin
62,ss pCt., Wilmersborf 29,ss pCt. nach ber Berechnung Neukollns fur 1911
usw.) bei im wesentlichen gleichen Steuerzuschlagen. Nun ist sicherlich im allgemeinen
zwar nicht streng auszuschliehen, bah ungeachtet einer geringeren
Last sur bie kommunalen Pflichtausgaben bie finanzielle Belastung einer Gemeinbe
burch freien Entschlutz auch wohl burch Luxusausgaben hie unb ba
gesteigert werben kann unb es wirb, wie bies fur Preuhen im allgemeinen
von bem Minister in ber Bubgetkommission in Aussicht gestellt worben ist,
eingehenber statistischec Nachweise beburfen, um im einzelnen bie Grunbe
steuerlicher Belastung genau zu ermitteln. Jebenfalls ist es eine
merkwurbige Einseitigkeit, wenn Neukolln unb bie
anberen petitionierenben Vororte ausschliehlich aus bie
Volksschullast Bezug nehmen unb es vollig ignorieren,
welche anberen La st en Berlin unb anbere Vororte in
weit starkerem Mahe zn tragen haben.
Was zunachst bie S ch u l l a st e n betrifft, so kann bie Untersuchung,
beren Ergebnisse nachstehenb mitgeteilt werben, sich nicht nur aus bie Volksschulen
beschranken, sonbern' muh bas gesamte Schulwesen, also auch bie
hoheren Knaben- unb Mabchenschulen, sowie bie Fach- unb Fortbilbungsschulen
umfassen, wobei jeboch jebe bieser Schularten stir sich behanbelt
worben ist.
Zur Ermittelung ber Aufwenbungen ber Gemeinben fur bas Schulwesen
wurben bie Haushaltsplcine, unb zwar fur bas neueste vorliegenbe Jahr
^— 1913 — benutzt, schon Weil nur biese bas fur bie Zwecke einer eingehenben
Untersuchung notwenbige Detail enthalten.
Zunachst ist auf einen — schon oben Seite 17 angebeuteten — bie
interlokale Vergleichbarkeit ber Schulfinanzen beruhrenben Umstanb hinzuweisen.
Mit nur wenigen Ausnahmen smb namlich in ben Vororten bie
Aufwenbungen fur Verzinsung unb Tilgung ber fur Schulbauten aufgenommenen
Anleihen in ihrem vollen Betrage in ben Etat selbst eingestellt ober
baselbst boch nachrichtlich verzeichnet. Derartige Angaben aber' fehlen fur
Berlin unb Charloltenburg, was sich ubrigens aus ber hier aus lausenben
Mitteln erfolgenben Deckuug ber Schulbaukosten erklart. An Stelle jener
Ausgaben fur Verzinsung unb Tilgung wurben im Jnteresse einer wenigstens
annahernben Vergleichbarkeit 5 pCt. bes Wertes ber Schulgrnnbstucke —
4 pCt. Zinsen unb 1 pCt. Tilgung — in Rechnung gestellt. Die Vorortgemeinben
aber weisen nicht selten betrachtlich hohere Tilgungssatze auch fur
ihre zu Schulzwecken aufgenommenen Anleihen auf, so bah bie Schullast hierburch
nicht unerheblich erhoht wirb unb bie Ausgabe vergleichsweise groher
erscheint als in Berlin unb in Charlottenburg, zu benen sich ubrigens auch
Weihensee gesellt, in beffeu Haushalsplan bie Erfordernisse bes Tilgungsdienstes
fur bas Schulwesen ebensowenig aufgenommen smb. Um nur einige