Full text : Denkschrift über die Berechtigung eines interkommunalen Lastenausgleichs in wirtschaftlich zusammenhängenden Gemeinden insbesondere in Groß-Berlin

22

VIII.  Die  Whe  Sec  volksschullulten  becelistigt  keinesfalis
;um  Kusgleich.
Die  „ostlichen  Vororte"  operieren  lediglich  mit  der  Hohe  ihrer  Volkss
  ch  u  l  l  a  st  e  it  unb  setzen  als  erwiesen  voraus,  bah  bie  Tatsache,  bah  bie
Schulla  sten  bei  ihnen  hohe  smb,  genuge,  um  barzulegen,  bah  biese  Last
gemilbert  werben  muhte.  Es  ist  nun  schon  gegenliber  bem  Drangen  ber
anberen  Gemeinben  Preuhens,  in  benen  boch  zum  grohen  Teil  bie  Verhaltnisse
weit  ungunstiger  liegen  als  in  ben  Vororten  von  Berlin,  burchaus  nicht  als
vollig  sicher  hinzustellen,  ob  bie  hohe  Belastnng  mit  Schiilkosten  uberall  als
Ursache  einer  hohen  Belastnng  in  Betracht  kommt.  Unb  bas  mit  Recht,  benn
es  ist  ausfallenb,  bah  bie  hohe  Belastnng  ber  Einkommensteuer  mit  Schullasten
  burchaus  nicht  immer  mit  einer  entsprechenben  Steigerung  ber  Steuerzuschlcige
  zur  Einkommensteuer  verbunben  ist  unb  umgekehrt  eine  hohe  Belastung ­
  ber  Einkommensteuer  auch  in  Stabten  notig  wirb,  in  benen  bie  Schullasten ­
  burchaus  nicht  unertraglich  hoch  erscheinen.  Aus  ber  Statistik  ber
groheren  preuhischen  Lanbgemeinben  mogen  folgenbe  Beispiele  entnommen
werben.  In  Munchen-Glabbach  (Lanb)  betrug  bie  Belastung  ber  Einkommensteuer ­
  mit  Schullasten  1911:  334,i  pCt.,  an  Steuerzuschlagen  werben  220  pCt.
erhoben.  In  Neuwerk  werben  bei  einer  Schullastenhohe  von  878,s  pCt.  ber
Einkommensteuer  gleichfalls  220  pCt.  Einkommensteuerzuschlag  erhoben.  Dagegen
  werben  in  Linben  (Ruhr)  bei  einer  Belastung  burch  Volksschulkosten
von  121  pCt.  ber  Einkommensteuer  sogar  240^pCt.,  in  Dahlhausen  bei  einer
Belastung  mit  92  pCt.:  220  pCt.  Zuschlag  zur  Staatseinkommensteuer  erhoben.
Weihenborn  („Zur  Ausgleichsteuer"  Stabtezeitung  X  S.  332  f)  ist  gleicher
Ansicht  unb  vergleicht  insbesonbere  Konigshutte  mit  einer  Belastung  ber  Einkommensteuer ­
  stir  Volksschullasten  (481  pCt.)  mit  Wilmersborf  (21,s  pCt.,
nach  ber  Statistik  Neukollns  29,ss  pCt.)  unb  hebt  mit  Recht  hervor,  bah,  wenn
bie  Volksschullasten  bas  einzige  besonbers  schwer  belastenbe  Moment  bes  kommunalen
  5zaushalts  barstellen  wurben,  es  unverstanblich  ware,  wie  sich  bie
gegenuber  ber  Disferenz  in  ben  Schullasten  verhaltnismahig  so  viel  geringere
Spannung  zwischen  ben  Einkommensteuerzuschlagen  (Konigshutte  220  pCt.,
Wilmersborf  100,  1914  sogar  110  pCt.)  erklart.  Wenn  man  nun  nur  bie
Groh-Berliner  Berhciltnisse  mit  einanber  vergleicht,  so  ist  ber  Gegensatz  noch
viel  aussalliger.  Die  steuerliche  Belastung  bes  Einkommens
ist  hier  im  wesentlichen  gleich  ober  boch  nur  gering
unterschieben.  Das  gleiche  gilt  auch  von  ber  Belastung  bes  Grunbbesitzes
  unb  ber  Gewerbebetriebe.  Dagegen  besteht  in  benProzentsiitzen
  ber  Belastung  ber  Einkommensteuer  burch  Schullasten ­
  ein  groherer  Unterschieb  (Neukolln  159,si  pCt.,  Berlin
62,ss  pCt.,  Wilmersborf  29,ss  pCt.  nach  ber  Berechnung  Neukollns  fur  1911
usw.)  bei  im  wesentlichen  gleichen  Steuerzuschlagen.  Nun  ist  sicherlich  im  allgemeinen
  zwar  nicht  streng  auszuschliehen,  bah  ungeachtet  einer  geringeren
Last  sur  bie  kommunalen  Pflichtausgaben  bie  finanzielle  Belastung  einer  Gemeinbe
  burch  freien  Entschlutz  auch  wohl  burch  Luxusausgaben  hie  unb  ba
gesteigert  werben  kann  unb  es  wirb,  wie  bies  fur  Preuhen  im  allgemeinen
von  bem  Minister  in  ber  Bubgetkommission  in  Aussicht  gestellt  worben  ist,
eingehenber  statistischec  Nachweise  beburfen,  um  im  einzelnen  bie  Grunbe
steuerlicher  Belastung  genau  zu  ermitteln.  Jebenfalls  ist  es  eine
merkwurbige  Einseitigkeit,  wenn  Neukolln  unb  bie
anberen  petitionierenben  Vororte  ausschliehlich  aus  bie
Volksschullast  Bezug  nehmen  unb  es  vollig  ignorieren,
welche  anberen  La  st  en  Berlin  unb  anbere  Vororte  in
weit  starkerem  Mahe  zn  tragen  haben.
Was  zunachst  bie  S  ch  u  l  l  a  st  e  n  betrifft,  so  kann  bie  Untersuchung,
beren  Ergebnisse  nachstehenb  mitgeteilt  werben,  sich  nicht  nur  aus  bie  Volksschulen
  beschranken,  sonbern'  muh  bas  gesamte  Schulwesen,  also  auch  bie
hoheren  Knaben-  unb  Mabchenschulen,  sowie  bie  Fach-  unb  Fortbilbungsschulen
  umfassen,  wobei  jeboch  jebe  bieser  Schularten  stir  sich  behanbelt
worben  ist.
Zur  Ermittelung  ber  Aufwenbungen  ber  Gemeinben  fur  bas  Schulwesen ­
  wurben  bie  Haushaltsplcine,  unb  zwar  fur  bas  neueste  vorliegenbe  Jahr
^—  1913  —  benutzt,  schon  Weil  nur  biese  bas  fur  bie  Zwecke  einer  eingehenben
Untersuchung  notwenbige  Detail  enthalten.
Zunachst  ist  auf  einen  —  schon  oben  Seite  17  angebeuteten  —  bie
interlokale  Vergleichbarkeit  ber  Schulfinanzen  beruhrenben  Umstanb  hinzuweisen.
  Mit  nur  wenigen  Ausnahmen  smb  namlich  in  ben  Vororten  bie
Aufwenbungen  fur  Verzinsung  unb  Tilgung  ber  fur  Schulbauten  aufgenommenen
  Anleihen  in  ihrem  vollen  Betrage  in  ben  Etat  selbst  eingestellt  ober
baselbst  boch  nachrichtlich  verzeichnet.  Derartige  Angaben  aber'  fehlen  fur
Berlin  unb  Charloltenburg,  was  sich  ubrigens  aus  ber  hier  aus  lausenben
Mitteln  erfolgenben  Deckuug  ber  Schulbaukosten  erklart.  An  Stelle  jener
Ausgaben  fur  Verzinsung  unb  Tilgung  wurben  im  Jnteresse  einer  wenigstens
annahernben  Vergleichbarkeit  5  pCt.  bes  Wertes  ber  Schulgrnnbstucke  —
4  pCt.  Zinsen  unb  1  pCt.  Tilgung  —  in  Rechnung  gestellt.  Die  Vorortgemeinben
  aber  weisen  nicht  selten  betrachtlich  hohere  Tilgungssatze  auch  fur
ihre  zu  Schulzwecken  aufgenommenen  Anleihen  auf,  so  bah  bie  Schullast  hierburch
  nicht  unerheblich  erhoht  wirb  unb  bie  Ausgabe  vergleichsweise  groher
erscheint  als  in  Berlin  unb  in  Charlottenburg,  zu  benen  sich  ubrigens  auch
Weihensee  gesellt,  in  beffeu  Haushalsplan  bie  Erfordernisse  bes  Tilgungsdienstes
  fur  bas  Schulwesen  ebensowenig  aufgenommen  smb.  Um  nur  einige
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.