Full text : Denkschrift über die Berechtigung eines interkommunalen Lastenausgleichs in wirtschaftlich zusammenhängenden Gemeinden insbesondere in Groß-Berlin

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in  beiden  Kreisen  14  pCt.  auf  die  Provinzialabgaben  entfallen.  So  ist  die
Halfte  dieser  14  pCt.  auch  hier  als  den  Armenzwecken  gewidmet  in  die
Rechnung  eingefugt.  Welche  erheblichen  Betrage  aber  den  Gemeinden  als
Armenlasten  angerechnet  werden,  geht  aus  Spalte  4  der  Tabelle  Anhang  III
hervor.  Gleichwohl  ergibt  sich  fiir  die  sogenannten  „armen"  Gemeinden,  dah
sich  dnrch  die  Anrechnung  dieser  Armenlasten  einschliehlich  der  etatsmahig
nachzuweisenden  Aufwendungen  der  Kosten  des  Ortsarmenverbandes  nicht
etwa,  wie  man  meinen  sollte,  der  Unterschied  in  der  Hohe  der  Belastung  der
Einkommensteuerzwischen  Oft  und  Westvergrohert,  viel  ni  ehr  ist  gerade
das  Umgekehrte  der  Fall.  Wenn  namlich  Berlin  in
Fragegezogen  wird,  so  steht  hier  die  Kopfquote  der
A  r  m  e  n  l  a  st  am  h  o  ch  st  e  n.  Das  gleiche  ergibt  sich  bei  einer  Bergleichung
  mit  dem  Gemeindesteuersoll.  Schon  diese  wichtigsten  Beispiele
zeigten,  dah  es  unrichtig  ist,  wenn  die  ostlichen  Vororte  die  Tatsachen,  dah
die  Volksschullast  bei  ihnen  unter  den  kommunalen  Lasten  an  vorderer
Stelle  steht,  dazu  benutzen  wollen,  um  von  den  anderen  Bororten  eine  Ent--lastung
  zu  erreichen,  wahrend  fie  unbeachtet  lassen  wollen,
dah  Berlin  und  die  we  st  lichen  Vororte  andere  dnrch  die
Eigenart  ihrer  Lage  und  ihrer  Bevolkerung  hervorgerufene
  Lasten  z  u  tragen  haben.  Eine  Durchsicht  der  Etats
von  Berlin  und  der  westlichen  Borortgemeinden,  vor  allem  Berlins  selbst,
ergibt  aber,  dah  die  darin  vorgesehenen  Ausgaben,  welche  Grundbesitz,  Gewerbe
  und  Einkommen  nicht  wesentlich  geringer  als  in  den  ostlichen  Bororten
belasten,  eben  im  Rahmen  der  der  Gemeinde  obliegenden  Ausgaben  notw
  e  n  d  i  g  ftnb..  Den  Gemeinden  aber  vorschreiben  wollen,  fur  fie  notwendige
Ausgaben  einzuschranken,  um  Lasten  der  ostlichen  Vororte  mit  zu  tragen,
wurde  geradezu  einer  Enteignung  gleichkommen.
Das  so  oft  erwastatc  Programm  der  Regierung,  Berlin  mit
einem  Kranz  leiftungsfahiger  Gemeinden  zu  umgeben  (mag  man
zu  diesem  Gedanken  stehen  wie  man  wolle),  wird  ficher  nicht  dadurch
  herbeigefnhrt  werden  diirfen,  vast  diese  Leistungssahigkeit
auf  Kosten  Berlins  und  der  westlichen  Bororte  erst  kunftlich  hergestellt
  wird.  Wir  find  iiberzengt,  datz  Regierung  und  Landtag
dazu  nicht  mitwirken  werden.  dem  Begehren  der  ostlichen  Borortedas
  ebenfowohl  der  Selbstverwaltung.  die  dnrch  die  offenbare  Betonung
  eines  kommnnistifchen  Prinzipes  den  Grundlagen  unferer
Gcsellfchaftsordnung  widerfpricht,  den  Weg  zn  bahnen.
            
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