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Was die Landpacht durch Bauern anbetrifft, so hat auch dieses
dritte Mittel den Landhunger der Besitzlosen und Piirzellenbesitzer nur
in sehr geringem Masse gestillt. Der Menge des von den Bauern ge
pachteten Landes nach steht Neurussland an erster Stelle. So betrug
die Menge des von Bauern im Jahre 1900 gepachteten Landes in ganz
Neurussland 3 649,3 taus. Dess., was 18,7% des gesamten im Europä
ischen Russland von Bauern gepachteten Landes ausmacht. Im Verhältnis
zum Anteilsland der Bauern betrug das von diesen gepachtete Land in
Neurussland 22,7% und in den einzelnen Gouvernements zwischen 19,8%
in Bessarabien und 161,1% im Dongebiet.
Dass die Menge des von Bauern gepachteten Landes immer zu
nimmt, zeigt der Vergleich dieser Zahlen aus dem Jahre 1900 mit denen
im Jahre 1892. Im Jahre 1892 betrug das gepachtete Land zwischen
272,1 taus. Dess. in Bessarabien und 622,29 taus. Dess. im Gouv. Cherson.
In Bezug auf Anteilsland machte das gepachtete Land zwischen 11,5%
in Bessarabien und 28% in Cherson. 1 )
Zur Bauernpacht in den neurussischen Gouvernements greifen
grösstenteils diejenigen Bauerngruppen, die zu den wohlhabenden ge
rechnet werden, da die Pacht unmöglich ist ohne genügende Menge
toten und lebenden Inventars.
Zweifellos ist die Bauernpacht im Ganzen durch Landhunger der Bauern
entstanden. Mittels der Pachtung will der Kleinbesitzer resp. der besitz
lose Bauer das für ihn zu kleine Land durch Pachtung ergänzen. Unter
solchen Umständen entspricht die Menge des gepachteten Landes den
den Bauern zugewiesenen Anteilen in umgekehrter Weise: je kleiner die
Bauernscholle, desto grösser wird das von dem Bauer gepachtete Grund
stück. Das gilt aber nur bis zu gewissen Grenzen, die durch die Menge
des Kapitals, des toten und lebenden Inventars und durch den Umfang
des der betreffenden Bauernwirtschaft gehörigen Landes bestimmt werden.
Sind diese Grenzen überschritten, so wird das umgekehrte Verhältnis
zwischen dem Umfang der Scholle und dem des gepachteten Landes
durch das direkte Verhältnis ersetzt. Je grösser die Bauernwirtschaft,
desto grösser das Pachtland.
Stellt man den Umfang der Landanteile neben den des gepachteten
Landes, so sieht man, dass von einer gewissen Grenze an zwischen
diesen Faktoren ein direktes Verhältnis besteht. 2 )
') Für das Dongebiet fehlen die Angaben.
2 ) Vgl. Manuilow. Die Bauernpacht. Eine Denkschrift an den besonderen Ausschuss
für die Beratung über die Nöte der russischen Landwirtschaft im Jahre 1902, S. 19—20,