Full text: Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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nichts anderes als eine Interessenvertretung, in welcher auch diejenigen 
Schichten der deutschen Volkswirtschaft vertreten wären, welchen die 
Reichsbank nur in geringem Umfang direkt Kredit gewahren kann, 
wenn sie ans eine ausreichende und sichere Notendeckung halten und 
den diesbezüglichen Bestimmungen des Vankgesetzes entsprechen will. 
Die Gefahr liegt nahe, daß in dem Beirat von den Vertretern der 
verschiedenen Interessengruppen unerfüllbare Ansprüche an die Bank- 
leitnng gestellt würden, wie solche heute nur in der Presse und int Par 
lament erhoben werden, und gegen welche die Bankleitnng heute 
gerade an dem Centralausschuß einen wertvollen Rückhalt hat. Mit 
Recht hat Rasse vor zehn Jahren hervorgehoben, daß es für die 
Leitung einer Centralbaitk, abgesehen von dem Einfluß der Finanz- 
verwaltung, keilte größere Gefahr giebt, als Schwäche gegenüber den 
von allen Seiteit eindrittgettden Forderungen ttach Kreditbewilligung. 
Diese Gefahr würde durch den vorgeschlagenett Beirat nicht ein 
gedämmt, sondent geradezu verstärkt werden. 
Die großert Vorteile, welche dei der besteheitdett Bankver 
fassung durch die Vertretung der Anteilseigner geschaffen sind, sonnten 
ctifo bei einer Verstaatlichung der Reichsbank nicht ersetzt werden. 
e) Die Nachteile einer Identität von Bank- und Staats- 
Vermögen. 
Voit vielleicht ltoch größerer Bedeutung ist, daß bei einer reinen 
Staatsbank etite Identität zwischen Bankvermögen und 
Staatsvermögen, Bankkredit und Staatskredit bestehen 
würde, welche für beide Teile, für Battk und Staat, große Nachteile 
int Gefolge haben müßte. 
Über bie Gefahren bea Wißbraw# ber magabe papterner 
Geíbgeidheii branche ich bier rnoßi fein %Bort %u oerlieren. ^e 
prníti^e Erfahrung unb bie Wmi&hmg ber scorie haben 
bem Grgebnia geführt, baß jebe übermäßige Änagabe oon papiernen 
Zahlungsmitteln und jede Ausgabe, für welche nicht eine „bankmäßige" 
Deckung vorhaitdeit ist, die Sicherheit des Geldwesens und damit das 
wirtschaftliche Gedeihen des gef mitten Volkes bedroht. Die beste 
Garantie gegen diese Gefahr ist die Übertragung der Notenausgabe 
mt ein großes Bankinstitut, welches mit feinem Stammvermögen für 
bie prompte Einlösung der Noteit haftet und so durch die Rücksicht 
auf die eigene Existenz genötigt ist, Noteit nur gegen eilte bankntäßige 
Deckultg, welche die unbedingte Sicherheit des Notenumlaufs ge 
währleistet, in Verkehr zu setzen. 
Helfferich, Erneuerung des deutschen Bankgesetzes. 5
	        
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