Full text: Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

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tüigent an Schlachtungen zugewiesen wurde, das für eine bestimmte 
Periode nicht überschritten werden durfte. Es mußte daher ein 
Haushaltsplan, in folgendein kurz Umlage genannt, aufgestellt 
werden, der beu bei der Reichsfleischstelle angemeldeten Bedarf des 
Heeres und den von der Reichsfleischstelle durch Kontingentierung 
der Schlachtungen festgesetzten Bedarf der Zivilbevölkerunng umfaßte 
und seine Deckung durch die Aufbringung des Viehes ans den ein 
zelnen Bundesstaaten vorsah. 
Eine solche Umlage wurde zunächst für die Zeit vom 1. April 
bis 30. Juni 1916 aufgestellt. Die Möglichkeit, den Gesamtbedarf 
zu decken, war nur durch eine prozentual gleichmäßige Heranziehung 
der Viehbestände sämtlicher Bundesstaaten gegeben. Die zu diesem 
Zwecke notwendige Ausstellung eines Umlageschlüssels geschah 
in der Weise, daß die Gesamtansorderung in den einzelnen Vieh- 
gattungen zu dem gesamten Viehbestände in das Verhältnis gesetzt 
wurde, nach dem Ergebnis der letzten zur Verfügung stehenden 
Zählung, wobei sich für die einzelnen Viehgattungen nachstehende 
Berechnung als notwendig erwies: Zur Errechnung der auszu 
bringenden Rinder konnten nur die Rinderbestände unter Weglassung 
der Kälber im Alter bis zu 3 Monaten herangezogen werden. Es 
wurde also die Zahl des angeforderten Großviehes in das Ver 
hältnis gesetzt zu der im Reiche vorhandenen Gesamtmenge von 
Jungvieh von 3 Monaten bis zu 2 Jahren, der Bullen, Ochsen und 
Stiere über 2 Jahre sowie der Kühe und Kalbinnen ebenfalls im 
Alter von mehr als 2 Jahren. Die Errechnung der aufzubringenden 
Kälbermengen konnte nicht dadurch geschehen, daß man in gleicher 
Weise wie beim Großvieh die angeforderte Zahl zu dem bei der letzten 
Zählung ermittelten Kälberbestande ins Verhältnis setzte. Das ging 
aus dem Grunde nicht an, weil die am jeweiligen Zähltermin 
vorhandenen Kälber in der darauf folgenden Aufbringungszeit meistens 
schon geschlachtet oder in die Jungviehklasse übergetreten sind. Es 
war daher notwendig, bei der Umlage der aufzubringenden Kälber 
von der Überlegung auszugehen, daß die Liefernngssähigkeit an 
Kälbern zu der Zahl der vorhandenen Kühe in einem bestimmten Ver 
hältnis steht. Aus diesem Grunde wurde die Zahl der ange 
forderten Kälber ins Verhältnis gesetzt zur Zahl der bei der letzten 
Erhebung in der Klasse Kalbinnen und Kühe über 2 Jahre vor 
handenen weiblichen Rinder. Bei den Schweinen bildete die Grund 
lage der Errechnung das Verhältnis der angeforderten Tiere zu den 
Schweinen im Alter über V- Jahr, da nur diese Tiere in der Auf- 
bringungsperiode für die Schlachtungen in Betracht kommen. Bei
	        
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