27
tüigent an Schlachtungen zugewiesen wurde, das für eine bestimmte
Periode nicht überschritten werden durfte. Es mußte daher ein
Haushaltsplan, in folgendein kurz Umlage genannt, aufgestellt
werden, der beu bei der Reichsfleischstelle angemeldeten Bedarf des
Heeres und den von der Reichsfleischstelle durch Kontingentierung
der Schlachtungen festgesetzten Bedarf der Zivilbevölkerunng umfaßte
und seine Deckung durch die Aufbringung des Viehes ans den ein
zelnen Bundesstaaten vorsah.
Eine solche Umlage wurde zunächst für die Zeit vom 1. April
bis 30. Juni 1916 aufgestellt. Die Möglichkeit, den Gesamtbedarf
zu decken, war nur durch eine prozentual gleichmäßige Heranziehung
der Viehbestände sämtlicher Bundesstaaten gegeben. Die zu diesem
Zwecke notwendige Ausstellung eines Umlageschlüssels geschah
in der Weise, daß die Gesamtansorderung in den einzelnen Vieh-
gattungen zu dem gesamten Viehbestände in das Verhältnis gesetzt
wurde, nach dem Ergebnis der letzten zur Verfügung stehenden
Zählung, wobei sich für die einzelnen Viehgattungen nachstehende
Berechnung als notwendig erwies: Zur Errechnung der auszu
bringenden Rinder konnten nur die Rinderbestände unter Weglassung
der Kälber im Alter bis zu 3 Monaten herangezogen werden. Es
wurde also die Zahl des angeforderten Großviehes in das Ver
hältnis gesetzt zu der im Reiche vorhandenen Gesamtmenge von
Jungvieh von 3 Monaten bis zu 2 Jahren, der Bullen, Ochsen und
Stiere über 2 Jahre sowie der Kühe und Kalbinnen ebenfalls im
Alter von mehr als 2 Jahren. Die Errechnung der aufzubringenden
Kälbermengen konnte nicht dadurch geschehen, daß man in gleicher
Weise wie beim Großvieh die angeforderte Zahl zu dem bei der letzten
Zählung ermittelten Kälberbestande ins Verhältnis setzte. Das ging
aus dem Grunde nicht an, weil die am jeweiligen Zähltermin
vorhandenen Kälber in der darauf folgenden Aufbringungszeit meistens
schon geschlachtet oder in die Jungviehklasse übergetreten sind. Es
war daher notwendig, bei der Umlage der aufzubringenden Kälber
von der Überlegung auszugehen, daß die Liefernngssähigkeit an
Kälbern zu der Zahl der vorhandenen Kühe in einem bestimmten Ver
hältnis steht. Aus diesem Grunde wurde die Zahl der ange
forderten Kälber ins Verhältnis gesetzt zur Zahl der bei der letzten
Erhebung in der Klasse Kalbinnen und Kühe über 2 Jahre vor
handenen weiblichen Rinder. Bei den Schweinen bildete die Grund
lage der Errechnung das Verhältnis der angeforderten Tiere zu den
Schweinen im Alter über V- Jahr, da nur diese Tiere in der Auf-
bringungsperiode für die Schlachtungen in Betracht kommen. Bei