Full text : Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

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'er  für  jeden  Schlachtungs-  ober  Verrechnungszeitraum
nittliche  Schlachtausbeute  errechnen.  Nur  die  Nebenmß
  in  einer  für  einen  größeren  Zeitraum  sestrchschnittszahl
  in  die  Berechnung  übernommen  werden,
leischpreis  nicht  erst  nach  der  Schlachtung  der  Tiere
erden  kann,  sondern  im  voraus  zu  berechnen  ist,  müssen
er  vorhergehenden  Verrechnungsperiode  stammenden
>eute-  und  Unkosten-Verhältniszahlen  der  Rechnung  zut
  werden.
hiede  in  der  Höhe  der  Schlachtausbeute  der  beiden
ie  sich  durch  eine  Verschiebung  der  qualitativen  Zuig
  des  Schlachtviehauftriebes  ergeben,  können  in  besoni
  Ursache  einer  fehlerhaften  Vcrkaufspreisberechnung
egebenenfalls  muß  durch  entsprechende  Berechnung  ein
«gleich  geschaffen  werden.  Ist  nun  in  besonderen  Ausdie
  Ermittlung  des  Schlachtgewichts  und  der  Unkosten
rn  Schlachtticres  nicht  möglich,  so  sind  —  möglichst  aus
^gegangener,  richtig  angelegter  und  ausgeführter  Probeund
  daran  anschließender  Berechnungen  —  durchweg
sten  an  Stelle  der  absoluten  Zahlen  zu  setzen,  und  es
'biger  Berechnungswcise  der  Kleinverkaufspreis  zu  berechnet ­
  den  durchschnittlichen  Lebendgewichtspreis  durch
Summe  sämtlicher  Ankaufspreise  eines  Verrechnuugsiurch
  die  Summe  aller  Lebendgewichte  der  gekauften
enommcn,  der  Lebendgewichtspreis  betrage  bei  Groß-J
  werden  hierzu  die  Unkosten  gerechnet.  Sie  sollen
8-  Die  Nebenausbeute  ist  von  der  erhaltenen  Summe
beträgt  sie  20  %,  so  verbleibt  die  Zahl  95.  Wenn  das
ht  50  %  des  Lebendgewichts  im  warmen  Zustande  beträgt,
rehen,  da  der  Fleischpreis  für  das  Ausgabegewicht  beas
  Fleisch  erst  2  bis  3  Tage  nach  der  Schlachtung  an
abgegeben  wird,  4%  des  Schlachtgewichts  für  Schwund---uft;
  es  verbleiben  somit  48  ^  Ausgabegewicht.  Die
diert  durch  die  Zahl  48  ergibt  den  Gestehungspreis,
it  eines  Wochenumsatzes  von  500  g  ein  Rohgewinn  von
end  der  Zeit  des  Normalwochenumsatzcs  von  250  g
h  bis  4U  des  Gestchungspreises  und  gegebenenfalls  ein
Vergtitungssatz  für  Kosten  der  Anfuhr  des  Fleisches
|  cfjäft  zuzuschlagen  sind,  um  den  Kleinverkaufspreis  zu
            
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