Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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etwa  900 1 ).  Dieser  schwindelhaste  Güterhandel  war  nur  ermöglicht  durch
eine  ungesunde  Ausdehnung  der  Schuldenwirtschaft:  Das  angestammte  Gut
wurde  belastet,  um  mit  dem  so  gewonnenen  Darlehen  neuen  Besitz  zu
erwerben.  Der  Grundherr  wurde  auch  wohl  selbst  zum  Bankier  und  lieh
sein  Geld  auf  fremde  Güter  aus.  Das  klassische  Beispiel  solcher  halb  agrarischen, ­
  halb  kapitalistischen  Wirtschaftsführung  bietet  der  Kriegs-  und
Domänenrat  von  Farenheid,  der  den  Güterkauf  mit  einem  ausgebreiteten
Geldverkehr  verband^).  Seit  1788  war  zudem  der  ostpreußische  Rittergutsbesitzer ­
  nicht  mehr  allein  auf  den  teueren  Kredit  angewiesen,  den  einzelne
Kapitalisten  gewährten;  die  ostpreußische  Landschaft,  die  in  jenem  Jahre
nach  dem  Muster  der  von  Friedrich  dem  Großen  in  anderen  Provinzen  geschaffenen, ­
  ritterschaftlichen  Kreditinstitute  errichtet  worden  war,  besteh  die
Grundstücke  zu  billigeren  Bedingungen.  So  sehr  diese  Organisation  des
Kredits  zu  begrüßen  war,  so  hatte  sie  doch  zunächst  auch  die  verderbliche
Wirkung,  daß  die  Erleichterung  der  Aufnahme  von  Darlehen  manchen  zu
leichtfertigem  Schuldenmachen  verleitete.
Der  Sturmwind  des  Krieges  warf  das  kühne  Kreditgebäude  mit  einem
Stoße  über  den  Haufen.  Nicht  nur  vernichtete  er  vielfach  das  Wirtschastskapital
  und  minderte  auf  Jahre  hinaus  den  Bodenertrag;  der  Abbruch  der
Beziehungen  zu  England  und  die  Kontinentalsperre  unterbanden  die
Kornausfuhr  und  entwerteten  damit  den  wichtigsten  Wirtschaftszweig  der
Provinz.  Der  Preissturz  war  um  so  verhängnisvoller,  je  höher  der  Stand
der  Erträge  vor  dem  Kriege  gewesen  war.  Infolge  dieser  rapiden  Wertminderung ­
  konnten  viele  Besitzer  den  früher  übernommenen  Verpflichtungen
nicht  nachkommen.  Farenheids  Schuldner  fallierten,  die  Pächter  seiner
Ländereien  konnten  die  Pacht  nicht  aufbringen:  so  mußte  er  selbst,  der
Reichsten  einer  in  der  Provinz,  vor  seinen  Gläubigern  ins  Ausland  flüchten.
Die  Landschaft  war  genötigt,  bis  Ende  1810  im  Königsberger  Departement ­
  mehr  als  drei  Viertel  der  von  ihr  beliehenen  Güter  unter  Sequestration
zu  stellen.  Zwangsversteigerungen  blieben  oft  ohne  Erfolg,  da  sich  kein
Käufer  fand;  die  Landschaft  konnte  daher  die  Rückstände  ihrer  Schuldner
nicht  mehr  beitreiben.  Die  Zinszahlungen,  zu  denen  sie  ihrerseits  gegenüber
den  Besitzern  von  Pfandbriefen  verpflichtet  war,  gerieten  ins  Stocken.
Wohl  kam  ihr  der  Staat,  der  an  dem  Bestehen  des  Instituts  selbst  interessiert
war,  seitdem  er  zur  Bezahlung  der  französischen  Kriegskontribution  landschastlichePsandbriefe
  auf  die  Domänen  aufgenommen  hatte,  in  den
Jahren  1808  und  1811  mit  Vorschüssen  von  je  300000  Talern  zu  Hilfe.
0  L.  Krug  gibt  1802  die  Zahl  767  an  (v.  Haxthausen  S.  181),  Theodor  von
Schön  1808  die  Zahl  914.  (Vgl.  Max  Lehmann,  Knesebeck  und  Schön  S.  302).
2)  Böhme  S.  2.  Georg  Krueger,  Beiträge  zur  Geschichte  der  Familie  Farenheid.
Königsberg  i.  Pr.  1900.
            
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