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Recklinghausen telephonisch unterbreitet. Auch haben wir uns
an diesem Tage telegraphisch an das Königliche Oberpräsidium
der Provinz Westfalen gewandt. Ob inzwischen eine Aenderung
eingetreten ist, konnte ich nicht in Erfahrung bringen.
3. Gültigkeit der Brotkarten. Die Bergleute wohnen natur
gemäß nicht immer in den Kreisen, wo sie arbeiten. Die Folge
ist, daß z. B. Bergleute, die in Bochum wohnen und auf der Zeche
Hannibal in Eickel arbeiten, ihre Zusatzbrotkarten, die für den
Landkreis Gelsenkirchen lauten, hier in Bochum nicht los werden
können. Sie sind gezwungen, das Brot oder Mehl aus dem
Kreise Gelsenkirchen zu holen. Ist es schon an und für sich unter
den heutigen Verhältnissen beschwerlich, die Lebensmittel einzu
holen, so werden durch diese Nichtgültigkeit der Brotkarten in
anderen Kreisen den Arbeiterfrauen noch mehr unnötige Wege
gemacht. Hier könnte doch sehr gut dadurch Abhilfe geschaffen
werden, daß entweder die Bäckereien und Brothandlungen ange
wiesen werden, sämtliche Brotkarten einzulösen, oder es müßte
eine Einheitskarte eingeführt werden. Der jetzige Zustand ist
jedenfalls unhaltbar und kann nicht zur Beruhigung der Be
völkerung dienen.
4. Wer ist Schwerarbeiter und erhält die Zusatzmengen?
Ueber diesen Punkt sind die meisten Beschwerden eingelaufen.
Während in allen anderen Kreisen und Städten in Westfalen, wie
mir auf meine telephonische Anfrage am 24. Juni erklärt wurde,
sämtliche unterirdischen Bergleute, sowie die Koks- und Feuer
arbeiter die Zusatzmengen erhielten, wurde mir vom Landrats
amt Dortmund gesagt, daß die Verfügung laute, daß 40 Prozent
der Bergleute und 30 Prozent der Feuerarbeiter in Frage kämen.
Am 2. Juli wurde uns dann von Sodingen im Landkreise Dort
mund mitgeteilt, daß auf der Zeche Teutoburgia zunächst nur
die verheirateten Bergleute, die drei Kinder haben, Zusatzkarten
erhalten hätten. Am 26. Juni sei dieses dahin geändert worden,
daß allen verheirateten Bergleuten die Zusatzkarten zugewiesen
wurden. Diese Beschwerden sind anscheinend jetzt auch behoben,
denn ich habe heute durch telephonische Anfrage festgestellt, daß
jetzt alle Bergleute berücksichtigt werden.
o. Ungleiche Verteilung pro Tag und Kopf. Auch zu diesem
Punkte liegen allerhand Beschwerden vor. So wurde mitgeteilt,
daß auf den Zechen Germania I/IV, 1I/IIT, Zollern l/II und West
hansen pro Woche 6 Karten zu je 25,0 Gramm Brot ausgegeben
würden, dagegen erhalten die Bergleute auf Adolf von Hanse-
mann nur drei Karten zu je 25,0 Gramm die Woche. Diese Zechen
liegen alle im Landkreise Dortmund. In den Kreisen Bochum,
Gelsenkirchen und Recklinghausen, sowie in den Städten Bochum,
Gelsenkirchen und Herne gibt es wöchentlich 3ff> Pfund Brot als