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Zukunft vorzubereiten, so war es für den Augenblick noch lvichtiger, daß
die Gutsbesitzer in den Stand gesetzt wurden, ihren Schuldverpflichtungen
nachzukommen, um der Exekution zu entgehen. Schon nach einem Jahre
glaubte Schön feststellen zu können, daß „der Drang der Gläubiger, welcher
eine sehr ausgebreitete Besitzveränderung zur Folge gehabt hätte, behoben"
sei. 189 Familien, denen der Verlust ihrer Güter gedroht habe, seien im
Besitz erhalten worden; nur 22 hätten für unrettbar erklärt werden müssen*).
Als Schön dann am 4. Dezember 1827 die Schließung des Fonds beantragte,
berichtete er, daß 595 Gutsbesitzer — davon bloß 48 aus Westpreußen —
mit Unterstützungen im Gesamtwert von 1318857 Tlr. bedacht worden
seien; von ihnen verdankten zwei Drittel ihre Erhaltung nur diesen Zu
wendungen. Trotz der angeblichen Schließung des Fonds sind auch weiterhin
noch neue Bewilligungen erfolgt. Im Mai 1829 wird die Zahl der
Unterstützten auf 620 angegeben, und nach der Schlußabrechnung
des Unterstützungsfonds vom 10. September 1834 wurden insgesamt
1521715 Tlr. für diese Zwecke verausgabt^).
Aus den Namenslisten ergibt sich, daß in Westpreußen von 48 Darlehen
38 auf Adlige entfallen, in Ostpreußen von 542 bloß 121. Schön ließ in
Westpreußen nur diejenigen bürgerlichen Besitzer zu, die ihr Geld zu adeligen
Rechten besaßen und schloß damit den größten Teil der unter dem Namen
Frei- oder Lehensschulzen lebenden freien bürgerlichen Eigentümer aus^).
In Ostpreußen dagegen wurden mehr als 400 Köllmern Unterstützungen
gewährt, allerdings vornehmlich solchen, die dem landschaftlichen Verband
angehörten, also einen Besitz von mehr als 600 Tlr. ihr Eigen nannten.
Wir hören aber z. B. ans dem Kreise Ortelsburg, daß nur der zehnte Teil
der 477 privilegierten Köllmer diesen Bedingungen genüge und daneben
noch 2060 „Rentner, Chatouller, Assekuranten, Hochzinser, Erbfreie und
Freie" vorhanden seiend). Alle diese Klassen bekamen keinen Anteil am
Unterstützungsfonds. Der Kreis war also noch enger gezogen als 1816,
zumal die Städte gänzlich ausfielen.
Die Köllmer haben meist kleinere Summen von etwa 150 Tlr. im
Durchschnitt erhalten; es kommen Bewilligungen von 20 Tlr. vor. Vom
Adel sind am reichsten bedacht worden: v. Farenheid auf Beynuhnen
(46000 Tlr.), Graf zu Dohna-Schlobitten (51250 Tlr.)°), v. Borcke aus
0 JB. Schöns v. 4. Sept. 1825.
0 Beilage Nr. IV.
0 Schön 23. Mai 1828, Gutachten über das IG. des Freigutsbesitzers Christian
Peter zu Jastrow. Geh. St. A. 89 6 XXI Preußen Gen. 1 vol. I.
4 ) Vgl. das Aktenstück: Ausmittlung der köllmischen Besitzer, welche an dem
Allgemeinen Unterstützungsfonds teilnehmen. Königsberg, Oberpräs. U. II.
b) Davon waren 20000 Tlr. zur Schuldenablösung, 31250 Tlr. zur Wirtschafts-