Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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Zukunft  vorzubereiten,  so  war  es  für  den  Augenblick  noch  lvichtiger,  daß
die  Gutsbesitzer  in  den  Stand  gesetzt  wurden,  ihren  Schuldverpflichtungen
nachzukommen,  um  der  Exekution  zu  entgehen.  Schon  nach  einem  Jahre
glaubte  Schön  feststellen  zu  können,  daß  „der  Drang  der  Gläubiger,  welcher
eine  sehr  ausgebreitete  Besitzveränderung  zur  Folge  gehabt  hätte,  behoben"
sei.  189  Familien,  denen  der  Verlust  ihrer  Güter  gedroht  habe,  seien  im
Besitz  erhalten  worden;  nur  22  hätten  für  unrettbar  erklärt  werden  müssen*).
Als  Schön  dann  am  4.  Dezember  1827  die  Schließung  des  Fonds  beantragte,
berichtete  er,  daß  595  Gutsbesitzer  —  davon  bloß  48  aus  Westpreußen  —
mit  Unterstützungen  im  Gesamtwert  von  1318857  Tlr.  bedacht  worden
seien;  von  ihnen  verdankten  zwei  Drittel  ihre  Erhaltung  nur  diesen  Zuwendungen. ­
  Trotz  der  angeblichen  Schließung  des  Fonds  sind  auch  weiterhin
noch  neue  Bewilligungen  erfolgt.  Im  Mai  1829  wird  die  Zahl  der
Unterstützten  auf  620  angegeben,  und  nach  der  Schlußabrechnung
des  Unterstützungsfonds  vom  10.  September  1834  wurden  insgesamt
1521715  Tlr.  für  diese  Zwecke  verausgabt^).
Aus  den  Namenslisten  ergibt  sich,  daß  in  Westpreußen  von  48  Darlehen
38  auf  Adlige  entfallen,  in  Ostpreußen  von  542  bloß  121.  Schön  ließ  in
Westpreußen  nur  diejenigen  bürgerlichen  Besitzer  zu,  die  ihr  Geld  zu  adeligen
Rechten  besaßen  und  schloß  damit  den  größten  Teil  der  unter  dem  Namen
Frei-  oder  Lehensschulzen  lebenden  freien  bürgerlichen  Eigentümer  aus^).
In  Ostpreußen  dagegen  wurden  mehr  als  400  Köllmern  Unterstützungen
gewährt,  allerdings  vornehmlich  solchen,  die  dem  landschaftlichen  Verband
angehörten,  also  einen  Besitz  von  mehr  als  600  Tlr.  ihr  Eigen  nannten.
Wir  hören  aber  z.  B.  ans  dem  Kreise  Ortelsburg,  daß  nur  der  zehnte  Teil
der  477  privilegierten  Köllmer  diesen  Bedingungen  genüge  und  daneben
noch  2060  „Rentner,  Chatouller,  Assekuranten,  Hochzinser,  Erbfreie  und
Freie"  vorhanden  seiend).  Alle  diese  Klassen  bekamen  keinen  Anteil  am
Unterstützungsfonds.  Der  Kreis  war  also  noch  enger  gezogen  als  1816,
zumal  die  Städte  gänzlich  ausfielen.
Die  Köllmer  haben  meist  kleinere  Summen  von  etwa  150  Tlr.  im
Durchschnitt  erhalten;  es  kommen  Bewilligungen  von  20  Tlr.  vor.  Vom
Adel  sind  am  reichsten  bedacht  worden:  v.  Farenheid  auf  Beynuhnen
(46000  Tlr.),  Graf  zu  Dohna-Schlobitten  (51250  Tlr.)°),  v.  Borcke  aus

0  JB.  Schöns  v.  4.  Sept.  1825.
0  Beilage  Nr.  IV.
0  Schön  23.  Mai  1828,  Gutachten  über  das  IG.  des  Freigutsbesitzers  Christian
Peter  zu  Jastrow.  Geh.  St.  A.  89  6  XXI  Preußen  Gen.  1  vol.  I.
4 )  Vgl.  das  Aktenstück:  Ausmittlung  der  köllmischen  Besitzer,  welche  an  dem
Allgemeinen  Unterstützungsfonds  teilnehmen.  Königsberg,  Oberpräs.  U.  II.
b)  Davon  waren  20000  Tlr.  zur  Schuldenablösung,  31250  Tlr.  zur  Wirtschafts-
            
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