Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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ihm  aber  wenig  Gelegenheit  geboten,  die  Güter  etwa  bestimmten  Günstlingen ­
  —  Pächtern  und  Verwaltern,  wie  man  ihm  nachgesagt  hat  —  in
die  Hand  zu  spielen,  da  hier  das  Meistgebot  entschied.  Er  hat  Wohl  mit
Hilse  des  Unterstützungssonds  in  einzelnen  Fällen  den  Erwerb  snbhastierter
Güter  Personen  ermöglicht,  die  das  Kaufkapital  selbst  nicht  hätten  aufbringen
können;  aber  hier  handelte  es  sich,  soviel  ich  sehe,  meist  nur  alte  adlige
Besitzer  *).  Es  ist  auch  nicht  zu  vergessen,  das;  die  Kontrolle  der  Berliner
Regierung  nicht  völlig  ausgeschaltet  war,  und  das;  die  ostpreußischen  Familien
berechtigte  Interessen  in  Immediateingaben  wahrzunehmen  wußten.  Wir
hörten  ja  oben  von  zwei  Fällen,  in  denen  Schöns  Absichten  durch  Königliche
Entscheidungen  durchkreuzt  worden  sind.
Die  Wirkungenvon  Schöns  Erlassen  im  Bereich  der  ostpreußischen
Landschaft  werden  am  besten  verdeutlicht  mit  Hilfe  der  folgenden  Statistik, ­
  soweit  sie  sich  aus  den  Berichten  ergibt,  die  die  Generallandschaftsdirektion ­
  an  die  Generallandtage  zu  richten  pflegte.
Tabelle  siehe  Seite  58.
Danach  wären  in  den  Jahren  1824—1834  etwa  230  Güter  den  von
Schön  betriebenen  landschaftlichen  Subhastationen  zum  Opfer  gefallen,
ungefähr  */ 8  der  im  Jahre  1824  landschaftlich  beliehenen  Güter.  Damals
hatte  Alexander  Dohna  befürchtet,  daß  V 3  aller  Güter  von  dem  um  sich
greifenden  Übel  angesteckt  werden  würden!
Die  Kosten  dieses  raschen  Verfahrens,  d.  h.  die  Ausfälle  an  Kapital
und  Zinsen,  die  die  Landschaft  bei  vielen  der  subhastierten  Güter  erlitt,
beliefen  sich,  soweit  der  Staat  sie  ersetzte,  ans  1  y 2  Millionen  Talers.  Der
vom  Staat  nicht  gedeckte  Verlust  wird  den  tatsächlichen  Ausfall  etwas  höher
stellen,  wenn  auch  nicht  wesentlich,  da  die  eigenen  Mittel  der  Landschaft
für  größere  Aufwendungen  nicht  ausgereicht  hätten^).
')  Neben  den  oben  erörterten  Fällen  (v.  Schlieben,  v.  d.  Groeben,  v.  Brederlow),
in  denen  es  sich  um  den  Rückerwerb  angestammter  Güter  handelt,  ist  eine  Besonderheit
die  Unterstützung,  die  dem  Landschastsdirektor  v.  Brandt  auf  Kupgallen  durch  CO.
v.  2.  Juni  1827  gewährt  wurde,  damit  er  das  Gut  Pellen  in  der  Subhastation  erwerben ­
  konnte.
2 )  Die  Tabelle  ergibt  zwar  für  die  Zeit  von  Schöns  Verwaltung  nur  die
Summe  von  1,2  Millionen.  Hierbei  sind  aber  die  ausgefallenen  Zinsrückstände  z.  T.
nicht  mitgerechnet.  Jedenfalls  ergeben  die  Rechnungen  des  Unterstützungsfonds,  daß
allein  bis  April  1828  547975  Tlr.  für  Kapitalausfall  und  676295  Tlr.  für  Zinfenausfall
an  subhastierten  Gütern  aus  Staatsmitteln  gegeben  worden  sind  (Geh.  St.  A.  89  C
XXI  Preußen  Gen.  2  vol.  II  p.  192).  Dazu  kommen  später  auf  Grund  der  CO.
v.  27.  März  1832  noch  273099  Tlr.  Vgl.  das  Protokoll  v.  3.  März  1832.(S.58  Anm.6>.
*)  Als  die  vom  Staat  zur  Verfügung  gestellten  Fonds  1836  nahezu  aufgebraucht
waren,  besorgte  die  Landschaft  noch  einen  Kapitalausfall  von  etwa  60090  Tlr.,  auf
dem  Generallandtag  von  1838  ist  diese  Ziffer  auf  20000  ermäßigt.  Zugleich  wird  ver-
            
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