Full text : Das Retablissement Ost- und Westpreußens unter der Mitwirkung und Leitung Theodors von Schön

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nur  die  Bepfandbriefung  der  Domänen  gewesen,  die  dem
Kreditverband  die  Durchführung  der  Generalgarantie  erspart ­
  hat.
Die  Krisis  der  Landschaften  war  überstanden.  Die  neu  bewilligten
Summen  genügten,  um  sie  vollständig  zu  sanieren.  Mit  dem  Weihnachtstermin ­
  1832  konnte  das  Spezial-Moratorium,  das  bis  dahin  noch  die  Landschaft ­
  vor  Kündigung  ihrer  Pfandbriefe  geschützt  hatte,  aufgehoben  werdenft.
Die  Pfandbriefe  stiegen  alsbald  über  pari,  und  ans  dem  ostpreußischen
Generallandtage  von  1835  konnte  Schön  erklären,  daß  die  Landschaft  alle
ihre  Verbindlichkeiten  erfüllt  hätte.  Damit  war  auch  die  Zeit  gekommen,
das  ganze  Institut  auf  neue  Grundlagen  zu  stellen:  Der  Generallandtag
von  1835  hob  die  Unablöslichkeit  der  Pfandbriefe  auf  und  setzte  zugleich
den  Zinsfuß  der  neu  auszugebenden  Pfandbriefe  von  4  auf  3%  %  herab.
Auf  Grund  dieses  Beschlusses  konvertierte  die  Landschaft  1838/39  sämtliche
4°/oige  Pfandbriefe  im  Werte  von  11%  Millionen  in  3%%ige.
Das  gleiche  Manöver  wurde  auch  in  Westpreußen  ausgeführt.  Hier
hatten  die  Subhastationen  noch  nach  drei  Jahrzehnten  ein  Nachspiel.  Landschaft ­
  und  Fiskus  prozessierten  um  einen  Vorschuß  von  25000  Tlr.,  den  die
Landschaft  1828  erhalten  und,  wie  sie  behauptete,  zur  Deckung  der  Ausfälle
bei  den  Zwaugsverkäufen  verwandt  hatte.  Sie  berief  sich  immer  wieder
auf  Schöns  Versprechungen.  Schön  hat  damals  darauf  hingewiesen,  daß
ein  rechtsgültiger  Anspruch  der  Landschaft  nicht  bestehe.  Das  war  richtig,
und  die  Landschaft  wurde  auch  in  allen  drei  Instanzen  mit  ihren  Forderungen
abgewiesen.  Aber  es  kann  nicht  geleugnet  werden,  daß  Schön  den  Landschaften ­
  1824/5  mehr  Hoffnungen  gemacht  hat,  als  sich  rechtfertigen  lief? 2 ).
In  Ostpreußen  bekam  er  den  Lorbeer  eines  Retters  der  Landschaft.
1844  erklärte  der  damalige  Generallandschaftsdirektor  Brandt,  daß  es  die
Stände  hauptsächlich  „ihrem  Schön"  verdankten,  wenn  es  seit  1829  mit
der  Landschaft  bergauf  gegangen  sei.  Trotzdem  ist  auch  oft  die  Anklage
gegen  Schön  erhoben  worden,  er  habe  für  die  Landschaft  zu  wenig  Interesse
gezeigt.  An  beiden  Urteilen  ist  etwas  Richtiges.  Seinem  wirtschaftsnicht
  zur  Ausführung  gekommen  ist,  daß  also  die  Verhältnisse  nicht  vorhanden  sind,
welche  die  vorläufige  Unterstützung  des  ostpreußischen  Systems  durch  Vorschüsse  zur
Deckung  der  Ausfälle  motivieren."  —  Nach  H.  Mauer  (Kriegskontribution  und  Domänenbeleihung ­
  in  Preußen  zu  Anfang  des  19.  Jhdts.  Bankarchiv  XV  Nr.  5  S.  93ff.)
sind  im  Jahre  1818  Psandbriefe  aus  die  westpreußischen  Domänen  ausgestellt,  aber
nicht  in  Kurs  gesetzt  worden.
*)  Allerdings  mit  dem  Vorbehalt,  daß  die  Landschaft  nur  einen  solchen  Betrag
an  aufgekündigten  Pfandbriefen  zu  bezahlen  verpflichtet  sein  sollte,  als  sie  aus  den
laufenden  Einnahmen  des  Tilgnngssonds  bestreiten  konnte.  CO.  v.  13.  Sept.  1832.
2 )  Akten  des  1855/56  durchgeführten  Prozesses:  Geh.  St.  A.  162  Sectio  III
Pars  8  N.  1  lit.  W.  Beiliegend  Brief  Schöns  an  Flottwell  v.  26.  August  1850.
            
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