Full text: Lohnpolitik

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verdienft der wichtigftcn Arbeitergruppen in jedem Orte an, 
und zwar getrennt für Akkord- und Zeitarbeit, anderfeits 
den in einem beftimmten Zeitraum unter Einfchlujz der 
Nebenleiftungen tatjacnlich verdienten Lohn. 
Die Reichs-Lohn- und Gehaltserhebung ift Inzwifchen als 
„Sonderabdruck aus Band 293 der Statiftik des Deutfcher Reichs“ 
in 12 Heften erfchienen, v/elche die einzelnen Reichsarbeits- 
gemeinfehaften behandeln, ln den bisher erfchienenen Heften 
von „VSirtfchaft und Statiftik“ finden fich wertvolle Abhand 
lungen zu diefer Lohnftatiftik. Eine Darstellung in einem Bande 
bereitet das Statistische Reichsamt vor. 
Die Lohnftatiftik ermöglicht eine Vergleichung der Löhne 
nicht nur der Arbeiter derfclbcn Berufsgruppen in den ver- 
fehiedenen Orten, fondern auch der Arbeiter der verfchiedcnen 
Berufsgruppen untereinander; fie bietet alfo das Material 
für die örtliche und zeitliche Anpaffung der Löhne an die 
Lebenshaltungskoften, darüber hinaus erleichtert fie cs auch, 
den notwendigen Ausgleich der Lohnerhöhungen unter den 
einzelnen Berufen vorzunehmen. Sclbftvcrftändlich mufz 
hier mit äujzerfter Vorficht verfahren werden, da bei der 
verfchiedencn Leiftungsfähigkeit der einzelnen Gewerbe- 
zweige jede fchematifche Gleichmacherei die volkswirt- 
fchaftlich fchädlichften Folgen zeitigen könnte; aber cs läfzt 
fich denken, dafz durch Befprechungen von Vertretern der 
grojzen Tarifgemeinfchaften unter Beteiligung führender 
Statiftiker und Volkswirtfchaftler und der mit Lohnpolitk 
befahlen oberften Behörden gewiffe Grundfätzc aufgcftcllt 
werden können, die nach und nach zu einer Verminderung 
unberechtigter Unterfchiede und damit zu einer Vermin 
derung von Unzufriedenheit und Streit führen würden. Es 
ift dabei weniger an Zahlen über die wirkliche Lohnhöhe 
als an Richtlinien über die Lohnführung im aligc- 
meinen, über das Verhältnis von der Bezahlung jugend-
	        
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