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verdienft der wichtigftcn Arbeitergruppen in jedem Orte an,
und zwar getrennt für Akkord- und Zeitarbeit, anderfeits
den in einem beftimmten Zeitraum unter Einfchlujz der
Nebenleiftungen tatjacnlich verdienten Lohn.
Die Reichs-Lohn- und Gehaltserhebung ift Inzwifchen als
„Sonderabdruck aus Band 293 der Statiftik des Deutfcher Reichs“
in 12 Heften erfchienen, v/elche die einzelnen Reichsarbeits-
gemeinfehaften behandeln, ln den bisher erfchienenen Heften
von „VSirtfchaft und Statiftik“ finden fich wertvolle Abhand
lungen zu diefer Lohnftatiftik. Eine Darstellung in einem Bande
bereitet das Statistische Reichsamt vor.
Die Lohnftatiftik ermöglicht eine Vergleichung der Löhne
nicht nur der Arbeiter derfclbcn Berufsgruppen in den ver-
fehiedenen Orten, fondern auch der Arbeiter der verfchiedcnen
Berufsgruppen untereinander; fie bietet alfo das Material
für die örtliche und zeitliche Anpaffung der Löhne an die
Lebenshaltungskoften, darüber hinaus erleichtert fie cs auch,
den notwendigen Ausgleich der Lohnerhöhungen unter den
einzelnen Berufen vorzunehmen. Sclbftvcrftändlich mufz
hier mit äujzerfter Vorficht verfahren werden, da bei der
verfchiedencn Leiftungsfähigkeit der einzelnen Gewerbe-
zweige jede fchematifche Gleichmacherei die volkswirt-
fchaftlich fchädlichften Folgen zeitigen könnte; aber cs läfzt
fich denken, dafz durch Befprechungen von Vertretern der
grojzen Tarifgemeinfchaften unter Beteiligung führender
Statiftiker und Volkswirtfchaftler und der mit Lohnpolitk
befahlen oberften Behörden gewiffe Grundfätzc aufgcftcllt
werden können, die nach und nach zu einer Verminderung
unberechtigter Unterfchiede und damit zu einer Vermin
derung von Unzufriedenheit und Streit führen würden. Es
ift dabei weniger an Zahlen über die wirkliche Lohnhöhe
als an Richtlinien über die Lohnführung im aligc-
meinen, über das Verhältnis von der Bezahlung jugend-