Full text : Lohnpolitik

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verdienft  der  wichtigftcn  Arbeitergruppen  in  jedem  Orte  an,
und  zwar  getrennt  für  Akkord-  und  Zeitarbeit,  anderfeits
den  in  einem  beftimmten  Zeitraum  unter  Einfchlujz  der
Nebenleiftungen  tatjacnlich  verdienten  Lohn.
Die  Reichs-Lohn-  und  Gehaltserhebung  ift  Inzwifchen  als
„Sonderabdruck  aus  Band  293  der  Statiftik  des  Deutfcher  Reichs“
in  12  Heften  erfchienen,  v/elche  die  einzelnen  Reichsarbeitsgemeinfehaften
  behandeln,  ln  den  bisher  erfchienenen  Heften
von  „VSirtfchaft  und  Statiftik“  finden  fich  wertvolle  Abhandlungen ­
  zu  diefer  Lohnftatiftik.  Eine  Darstellung  in  einem  Bande
bereitet  das  Statistische  Reichsamt  vor.
Die  Lohnftatiftik  ermöglicht  eine  Vergleichung  der  Löhne
nicht  nur  der  Arbeiter  derfclbcn  Berufsgruppen  in  den  verfehiedenen
  Orten,  fondern  auch  der  Arbeiter  der  verfchiedcnen
Berufsgruppen  untereinander;  fie  bietet  alfo  das  Material
für  die  örtliche  und  zeitliche  Anpaffung  der  Löhne  an  die
Lebenshaltungskoften,  darüber  hinaus  erleichtert  fie  cs  auch,
den  notwendigen  Ausgleich  der  Lohnerhöhungen  unter  den
einzelnen  Berufen  vorzunehmen.  Sclbftvcrftändlich  mufz
hier  mit  äujzerfter  Vorficht  verfahren  werden,  da  bei  der
verfchiedencn  Leiftungsfähigkeit  der  einzelnen  Gewerbezweige
  jede  fchematifche  Gleichmacherei  die  volkswirtfchaftlich
  fchädlichften  Folgen  zeitigen  könnte;  aber  cs  läfzt
fich  denken,  dafz  durch  Befprechungen  von  Vertretern  der
grojzen  Tarifgemeinfchaften  unter  Beteiligung  führender
Statiftiker  und  Volkswirtfchaftler  und  der  mit  Lohnpolitk
befahlen  oberften  Behörden  gewiffe  Grundfätzc  aufgcftcllt
werden  können,  die  nach  und  nach  zu  einer  Verminderung
unberechtigter  Unterfchiede  und  damit  zu  einer  Verminderung ­
  von  Unzufriedenheit  und  Streit  führen  würden.  Es
ift  dabei  weniger  an  Zahlen  über  die  wirkliche  Lohnhöhe
als  an  Richtlinien  über  die  Lohnführung  im  aligcmeinen,
  über  das  Verhältnis  von  der  Bezahlung  jugend-
            
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