Kritik der Schulden.
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im Aufsichtsrat der Industriegesellschaften!); dann die verhält
nismäßige Höhe der Schulden, z. ß. der Kreditoren, der Bank
schulden, die es unter Umständen ratsam erscheinen läßt,
das gewinnberechtigte Eigenkapital zu vermehren, um das zins
pflichtige Kreditkapital abzustoßen. Wichtig ist für den Gläubi
ger zu wissen, inwieweit aktives Vermögen einzelnen Gläubigem
verpfändet ist. Nicht alle Pfandrechte erscheinen in der Bilanz
zum Ausdruck gebracht. Je mehr aktives Vermögen zur Sicher
stellung, d. h. zur bevorrechtigten Befriedigung einzelner Gläubiger
in Anspruch genommen wird, um so kleiner wird der Deckungs
fonds der nicht bevorrechtigten und besonders gesicherten
Gläubiger, deren ungedeckte Forderungen im Konkurs des
Schuldners gleichwertig sind.
Die Schuldentilgung beansprucht fremde oder die eigenen
Mittel. Die Heranziehung fremder Mittel zu diesem Zwecke er
folgt durch Schuld Umwandlung — z. B. Aufnahme einer Anleihe
schuld zur Abstoßung von Bankschulden — oder durch Schulden-
ühertragung, wenn Geldmittel neuer Gläubiger zur Ausgleichung
alter Verbindlichkeiten Verwendung finden. Die Schuldentilgung
aus eigenen Mitteln verwendet Betriebseinnahmen, liquide
Mittel, die mitunter durch übermäßige Abschreibungen, stille
Gewinnrücklagen und dementsprechende geringere Gewinn
auszahlung künstlich zurückgehalten werden. Die Schulden
tilgung überantwortet Teile des aktiven Vermögens in den
Besitz des Empfangsberechtigten, wenn sie unmittelbar vom
Schuldner an den Gläubiger erfolgt (Bd. I, „Schuldentilgung“).
Die Schuldentilgung „aus dem Reingewinn“, wie sie bei
spielsweise für die Amortisation von Anleiheschulden mitunter
satzungsmäßig vorgesehen ist, hat den Zweck, durch Bildung
eines der Tilgung entsprechenden (statutarischen) Zwangsreserve
fonds (Obligationen-Amortisationsfonds) flüssige Mitt 1 als Er
satz für die geleisteten Rückzahlungen aus dem Reingewinn
festzuhalten 1 ). Um den zur Tilgung verwendeten Betrag wird
•) Z. B. Aktiva 20% Passiva; Schulden 14
Obligationen. . 4
Eigenes Kap.. 2
Reingewinn . . %