Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

248  Zahlnngsbereitschaft.
aber  für  die  Beurteilung  der  Liquidität  aus,  weil  zwischen  Bilanz  -
und  Auszahlungstag  ein  erheblicher  Zeitraum  liegt.  Überhaupt
ist  zu  bemerken,  daß  alle  Liquiditätsberechnungen  auf  Grund
der  Bilanzveröffentlichungen  post  festum  kommen  und  schon
dadurch  erheblich  an  Wert  verlieren.
P.  2.  Forderungen  der  Kunden  mit  kurzer  Kündigungsfrist:
a)  Depositengelder  mit  vereinbarter  Fälligkeits-  oder  Kündigungsfrist ­
  (Termin-  und  Kündigungsdepositen).  Sie  müssen
im  Geschäftsbericht  oder  in  der  Jahresbilanz  nach  Kündigungsfristen ­
  spezialisiert  sein,  wenn  man  ihren  Einfluß  auf  die  Liquidität ­
  der  Mittel  beurteilen  will.
b)  A&zepfvei'bindlichkeiten:  Tratten  gegen  Guthaben  oder
Unterlagen,  z.  B.  Rembourswechsel  im  Warenhandel.  Tratten
ohne  Guthaben  auf  Grund  eines  Blankokredits,  eigene  Akzepte
als  Geldbeschaffungsmittel  (Verkauf  eigener  Akzepte),  Avalverbindlichkeiten. ­
  Unter  den  Tratten  sind  die  Kreditakzepte,
die  in  normalen  Fällen  mit  den  Mitteln  des  Ausstellers  eingelöst
werden,  eingerechnet.  Den  Avalverbindlichkeiten  stehen  in  der
Regel  gleichwertige  Avalforderungen  gegenüber.  In  normalen
Zeiten  können  Kreditakzepte  und  Avalverpflichtungen  bei  der
Liquiditätsberechnung  ausscheiden,  in  anormalen  Fällen  ist
wichtig  zu  wissen,  ob  der  Kreditvertrag  jederzeit  kündbar  und
ob  für  die  Akzepte  genügende  Deckung  vorhanden  ist.
c)  Kontokorrentkreditoren,  in  der  Regel  ohne  bestimmte  Verfallzeit. ­
  Die  Bilanz  müßte  auch  hier  zwischen  gedeckten  und
nichtgedeckten  Schulden  unterscheiden,  weil  wertvolle  liquide
Mittel  häufig  durch  Verpfändung  der  Verfügungsgewalt  des
Eigentümers  entzogen  werden  (vgl.  15.  Abschnitt  u.  S.  226f).
d)  Ordnungsmäßig  sind  die  Giroverbindlichkeiten  aus  indossierten ­
  Wechseln  aufzuführen,  ohne  sie  bei  der  Liquiditätsberechnung ­
  zu  berücksichtigen.
P.  3.  Langfristige  Schulden  (Hypotheken,  feste  Darlehen).
P.  4.  Unkündbare  Anleiheschulden.
Wir  analysieren  in  ähnlicher  Weise  die  wichtigsten  Aktivbestände ­
  und  ordnen  sie  nach  ihrer  Greifbarkeit 1 ):
*)  Vgl.  die  Bilanzschemata  von  Loeb  in  den  Schriften  des  Vereins
fftr  Sozialpolitik,  Bd.  110,  S.  317  ff.;  Weber,  Depositenbanken  und  Spekulationsbanken. ­
  Leipzig  1902,  S.  278  fl.
            
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