Zahlnngsbereitschaft
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in sich birgt, dem Betriebe vorzeitig liquide Mittel im Übermaße
zu entziehen. Soweit im Wege des Kredits nicht Barmittel,
sondern andere Betriebsmittel erworben werden, z. B. Waren,
Rohstoffe usw., ergibt sich die Verwendung solcher Kreditkapitalien
von selbst.
Wie jede Kritik der Bilanzzahlen muß auch das Verhältnis
der flüssigen Mittel zu den nicht flüssigen relativ betrachtet
werden. Ein großer Lagerbestand an Waren oder Rohstoffen
kann durch höheren Absatz oder größeren Auftragsbestand,
durch gute Konjunktur, günstigen Einkaufspreis und manches
andere bedingt sein. Es ist aber auch möglich, daß Anschaffung
und Veräußerung der Lagerbestände nicht im richtigen Verhältnis
zueinander stehen, daß der Unternehmer auf seinen
Vorräten „sitzen“ geblieben, eine Absatzstockung eingetreten
ist, daß sich die Bedarfsdringlichkeit des Marktes etwas über
die normale Jahreszeit hinaus verschoben hat. Bestellungen
wurden rückgängig gemacht, beispielsweise bei rückläufigen
Preisen, es können Waren auf Abruf verkauft worden sein, die
noch nicht bezogen wurden, oder der Bilanztag fällt in die Hochsaison
des Verkaufes und bedingt dadurch entsprechend große
Lagerbestände usf. Hier wie überall darf nicht das rechnungsmäßige
Ergebnis der Bilanzbetrachtung allein das Urteil bestimmen,
es müssen auch die wirtschaftlichen Verhältnisse der
Unternehmung, des Erwrebszweiges, der ganzen Volkswirtschaft
mitberücksichtigt werden.
Versuchen wir, die Bilanz einer Kreditaktienbank, für die
die Zahlungsbereitschaft im volkswirtschaftlichen Interesse besonders
wichtig erscheint, unter dem Gesichtspunkt der Liquidität
zu gruppieren. Ordnen wir zunächst die Schulden nach
ihrer Fälligkeit:
P. 1. Sofort fällig sind: Scheckguthaben, „tägliches“ Geld
im Börsenverkehr, Depositengelder mit täglicher Kündigung, der
größere Teil des Reingewinns einer Aktiengesellschaft. Scheckguthaben
als Grundlage des Zahlungsverkehrs werden vor großen
Zahlungsterminen in erhöhtem Maße abgehoben, Depositengelder
bleiben erfahrungsgemäß kürzere oder längere Zeit bei
der Bank. Die Auszahlungsbeträge des Reingewinns werden
durch Beschluß der Generalversammlung sofort fällig, scheiden