Full text: Bilanztechnik und Bilanzkritik

Gründungsbilanzen. 
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Dividenden des ersten Jahres, da nach Eingang der Forderungen 
zum Nennwert und durch Verkauf der mit niedrigem Einstands- 
wert zu Buche stehenden Waren der rechnungsmäßige Gewinn 
auf diesen Konten größer sein muß. Andererseits kommt es 
vor, daß man die Einlagen weit unter dem Schätzungswert ein 
bringt, um das Aktienkapital nicht zu hoch zu normieren, stille 
(Gründungs-) Reserven zu schaffen usw. 
Der Gründerlohn (§ 186, für Reklame, Vorarbeiten, Ver 
tragsabschlüsse u. ä.) geht entweder zu Lasten der zu errichtenden 
Gesellschaft oder wird von den Gründern getragen. Er kann 
in Geld oder Geldleistungen bestehen. So bestand beispielsweise 
bei der Nationalbank für Deutschland das Gründungsrecht in 
einem Paribezugsrecht auf die Hälfte neuer Aktien, das 1911 
zu 95 % durch eine Vereinbarung abgelöst wurde, wonach die 
Inhaber dieses Gründungsrechts eine Vergütung von 5 % des 
Nennwertes der jeweils auszugebenden Aktien erhalten, d. h. 
man hat den Gründern ein lOprozentiges Agio auf die ihnen 
in Zukunft zustehenden neuen Aktien garantiert. Der Gründer- 
!ohn kann auch verschleiert werden, wenn der Übernahmewert 
der Sacheinlagen höher als ihr wirklicher Wert angenommen 
wird, den Gründern oder den Vermittlern dementsprechend 
auch ein größerer Betrag von Aktien überwiesen werden muß. 
1. Beispiel: Bargründung 1 ). Eine Aktiengesellschaft wird 
am 4. September 1906 gegründet. Grundkapital 40 Mill. in 
10 Serien zu 4 Mill. Davon werden zunächst 6 Serien vollbezahlt 
mit einem lOprozentigen Aufgeld, die letzten 4 Serien mit 
25 % zuzüglich 10 % Agio auf den vollen Nennwert eingezahlt, 
wodurch der gesetzliche Reservefonds mit 4 Mill. aufgefüllt ist; 
Serie 7 wird am 10. November 1906 vollbezahlt, so zwar, daß 
an diesem Tage 28 Mill. vollbezahlte Aktien und 12 Mill. Aktien 
mit 25 % Einzahlung bestehen. Von den vollbezahlten Aktien 
wird ein Teilbetrag von 9 Mill. zur Zeichnung aufgelegt, 127 %, 
zuzüglich des halben Schlußnotenstempels. Die gezeichneten 
Beträge sind am 5. Dezember mit 40 % zu bezahlen, die rest 
lichen 60 % bis 5. Januar 1907. 
1 ) Gründungsbuchungen bei Reisch-Kreibig, Bilanz und Steuer, 
Wien 1909, Bd. II, S. 2111. — Steiner, Kapital und Bilanzen der A.-G. 
Dresden 1905, S. 6 fl.
	        
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