Full text : Bilanztechnik und Bilanzkritik

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Fnsionsbilanzen.

in  die  andere  Unternehmung  auf.  Die  Aktionäre  der  untergehenden ­
  Gesellschaft  oder  der  angegliederten  Gesellschaftsunternehmung ­
  können  durch  Aktien  oder  Obligationen  der  aufnehmenden ­
  Gesellschaft  abgefunden  werden.  Die  Gewährung
von  Aktien  erfolgt  entweder  an  die  zu  übernehmende  Gesellschaft, ­
  die  sie  verkauft,  in  Liquidation  tritt  und  die  empfangenen
Aktien  an  die  Aktionäre  verteilen  kann,  oder  an  die  Aktionäre
der  nehmenden  Gesellschaft  selbst.
Das  Umtauschverhältnis  der  Aktien  wird  in  der  Rege!
durch  den  Börsenkurs  bestimmt,  oder  es  tritt  an  dessen  Stelle
eine  Schätzung  des  inneren  Wertes.  In  Fällen,  in  denen  ein
bequemes  Umtauschverhältnis  schwierig  zu  ermitteln  ist,  findet
eine  entsprechende  Korrektur  statt,  z.  B.  durch  Barzahlung
eines  bestimmten  Betrages,  durch  Vergütung  einer  höheren
oder  geringeren  Dividende  usw.
Beispiele:  Hoesch-Limburger  Fabrik-  und  Hüttenverein.  3  Mill.
Limburger  Aktienkapital  werden  gegen  l 8 /io  Mill.  Aktien  von  Hoesch  umgetauscht. ­
  Auf  7500  Aktien  der  Limburger  Gesellschaft  kommen  4500  Aktien
von  Hoesch  {Umtauschverhältnis  5:3).  Überdies  erhalten  die  Limburger
Aktionäre  bar  5%  des  Nennwerts  ihrer  Aktien  (=  150  000  M)  und
als  Entschädigung  für  ausfallende  Dividende  7%  %  Zinsen  Vergütung
(=  225  000  M.)
Die  Rheinisch-Westfälischen  Kaliwerke  Dornap  nahmen  die  Belgischen ­
  Dolomit-Kalkwerke  auf,  gaben  für  1 8 / 10  Mill.  Mark  Aktien  1,125  Mill.
eigene  Aktien  (Umtauschverhältnis  8  ;  5)  mit  der  Verpflichtung,  den  Dividendenschein ­
  für  1906/07  mit  35,50  .Ä  je  Aktie  einzulösen.  Der  Fusionsgewinn ­
  (675  000  M)  wurde  zu  Abschreibungen  verwendet.
Die  Kosten  der  Fusion  werden  von  einer  der  beiden  Gesellschaften ­
  getragen  oder  von  einem  Bankenkonsortium  gezahlt ­
  oder  aus  einer  Reserve  gedeckt.
Die  Reserven  der  übernommenen  Gesellschaft  werden  weiter
geführt  oder  aufgelöst  und  vermehren  dann  den  Buchgewinn  der
übernehmenden  Gesellschaft.  Auch  hat  es  diese  in  der  Hand,
die  neuen  Aktien  mit  Agio  auszugeben,  also  ihre  Reserven  zu
erhöhen  und  auf  größere  Abschreibungen  aus  dem  Fusionsgewinn ­
  zu  verzichten  oder  auf  die  Bildung  von  Reserven  zu
verzichten,  dafür  die  neuen  Aktien  zum  Parikurs  auszugeben
und  die  Aktiva  der  zu  übernehmenden  Gesellschaft  niedriger
»u  bilanzieren.
            
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