Full text : Aktive Währungspolitik

Währungstechnlsche  Vorschlage  für  die  Sicherung  der  Währung.

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Verkehr  gebracht  werden,  so  lange  die  Preise  fallen,-  dieses  alles  ganz  unabhängig ­
  von  der  Bedingung  eines  Zinses  oder  Gewinnes  oder  fiskalischer
Bedürfnisse.
Eine  solche  Aufgabe  kann  man  keinem  Privatkapital,  nicht  den  Aktionären
der  Rcichsbank  zumuten.  Eine  solche  Aufgabe  kann  man  schlechterdings  nur
allein  einem  öffentlichen  Amte  zumuten,  wie  überhaupt  die  Hut  allgemeiner
Volksinteressen  nicht  Aufgabe  privater  sein  kann.  Übrigens  wollen  wir  von
den  Reichsbankaktionären  nichts  geschenkt  haben,  wie  auch  diese  kaum  ihr
Kapital  für  solch  unprofitable  Geschäfte  nock  hergeben  würden.  Wird  der
Sinn  des  Wortes  „Geldbedarf"  in  den  Reichsbanksatzungen  gesetzlich  so
ausgelegt,  daß  die  Reichsbank  Noten  und  Kapital  einziehen  und  zu  vergraben ­
  hat,  so  oft  die  Warenpreise  (und  in  der  Regel  auch  der  Zinsfuß)
steigen,  so  werden  die  Aktionäre  die  sofortige  Rückzahlung  ihrer  Einlagen
fordern,-  denn  für  eine  so  kostspielige  Hut  allgemeiner  Volksinteressen  findet
man  kein  Privatkapital.
Damm  lautet  auch  die  Forderung:
1.  Der  Reichsbank  wird  das  Notenprivileg  entzogen.
2.  Das  Notenprivileg  wird  einem  neu  zu  gründenden  Reichsgeldamt
übertragen.
Das  Reichsgelöamt.
Das  Reichsgeldamt  soll  Geld  einziehen,  wenn  die  Preise  steigen,-  es  soll
Geld  ausgeben,  wenn  die  preise  sinken.
Um  Geld  auszugeben  und  Geld  einzuziehen,  kann  das  Rekchsgeldamt
auf  sehr  verschiedene  Weisen  verfahren.
1.  Das  Geldamt  kaust  bei  beobachteter  Baisse  Wechsel  und  bezahlt  die
Wechsel  mit  neuen  Banknoten.  So  kommt  mehr  Geld  in  den  Verkehr,  und
die  Preise  werden  damit  hoch  gehalten,  resp.  vor  Rückgang  geschützt.  Steigen
die  Preise  über  den  normalen  Stand,  so  verfährt  das  Geldamt  umgekehrt,-indem
  es  keine  Wechsel  mehr  verkauft,  die  vorher  gekauften  bei  Verfall
einkassiert  und  das  so  eingehende  Geld  verbrennt.  So  wird  der  Haussebewegung ­
  die  Nahrung  entzogen,  und  die  Preise  bleiben  fest.
Um  Geld  auszugeben,  bedarf  das  Geldamt  des  Emissionsrechtes,  und
zwar  des  allein  durch  die  Bedürfnisse  der  Währung,  d.  h.  der  Aufrechterhaltung ­
  fester  Preise  beschränkten  Emissionsrechtes.  Keine  feste  Summe,  sondern
feste  Preise  bilden  die  Grenze  der  Notenausgabe  für  dieses  Reichsgeldamt.
Um  Geld  einzuziehen,  bedarf  das  Reichsgeldamt  eines  Kapitales.  Dies
Kapital  bildet  sich  wie  folgt:  Die  liquidierende  Reichsbank  zieht  ihre  Noten
ein.  Es  entsteht  ein  Geldmangel,  den  das  Reichsgeldamt  durch  Ankauf  von
Wechseln  mit  Hilfe  neuer  Banknoten  deckt.  Diese  gekauften  Wechsel  bilden
das  Betriebskapital  des  Reichsgeldamtes,  womit  etwaiger  Geldüberschuß
durch  Verkauf  der  Wechsel  dem  Markte  entzogen  werden  kann.
Die  Mittel  zur  Übernahme  seiner  Pflichten  findet  das  Reichsgeldamt
also  schon  fix  und  fertig  in  seiner  Wiege,  das  ist  das  staatliche  Emissionsrecht.
Die  Heranziehung  des  Privatkapitals,  wie  es  bei  Gründung  der  Reichsbank  geschah, ­
  ist  für  das  Rekchsgeldamt  und  für  die  Rolle,  die  es  zu  spielen  hat,  überflüssig.
            
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