Full text : Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

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Ertragswert  von  Grundstücken  111,  117,
155;  an  Stelle  des  Erwerbspreises  157.
Erweiterung  der  Abgabepflicht  während
des  Veranlagungszeitraums,  Anfangsvermögen ­
  bei  175.
Erwerb  von  Reichskriegsanleihe  von  Todes
wegen  277,  281;  von  Todes  wegen,
Abzug  vom  Endvermögen  189,  195.
Erwerbsgesellschaften,  Zurechnung  des
Vermögens  an  die  Teilhaber  78.
Erwerbspreis  von  Grundstücken  134,  142.
Erwerbsunfähigkeit,  Abzug  von  Kapitalabfindungen ­
  vom  Endvermögen  191,  210.
Erzeugnisse,  landwirtschaftliche,  Geldwert

Fährgerechtigkeiten,  Vermögensbegriff  85.
Fahrlässigkeit  bei  unrichtigen  oder  unvollständigen ­
  Angaben  des  Abgabepflichtigen ­
  285.
Familienfideikommiß-Jnhaber,  Entnahme
des  Abgabebetrages  aus  dem  gebundenen ­
  Vermögen  256,  259.
Familienstiftungen,  Renten  aus  solchen,
Kapitalwert  101.
Feststellung  des  abgabepflichtigen  Vermögenszuwachses ­
  444;  des  Betriebsvermögens ­
  bei  regelmäßigen  jährlichen
Abschlüssen  177;  des  Einkommens,  Anfechtung ­
  432;  des  Endvermögens  182;
des  Kriegseinkommens  342,  345;  des
Mehrgewinns  des  5.  Kriegsgeschäftsjahrs
  415.
Feuerversicherungstaxen  bei  Bewertung
von  Grundstücken  136.
Fideikommißanfall,  Abzug  vom  Endvermögen ­
  189,  194.
Fideikommißbesitzer,  Absetzung  von  Zahlungen ­
  vom  Aktivvermögen  108.
Fideikommißinhaber,  Entnahme  des  Abgabebetrages ­
  aus  dem  gebundenen  Vermögen ­
  256,  259.
Fiktiver  Friedensgewinn  398.
Finanzämter,  zuständige  Stellen  für  Veranlagung ­
  und  Erhebung  der  Abgabe
264,  265,  476,  520.  '
Finanzgerichte,  Unabhängigkeit  von  den
Ausführungsbesttmmungen  305.
Firmenkonto,  Ausscheidung  bei  der  Bilanz
88.
Fischereiberechtigungen,  Vermögensbegriff ­
  85.
Forderungen,  unbeitreibliche,  kein  Vermögen ­
  81;  Wertansatz  bei  Feststellung
des  Anfangsvermögens  168;  zweifelhafte, ­
  in  der  Bilanz  392.
Forderungsnachlaß  von  Gläubigern  im
Zwangsvergleich,  nicht  abzugsfähig  vom
Endvermögen  206.
Forste,  Bewertung  bei  Feststellung  des

sich  auf  die  Kriegsabgabe  1919.  537

Anfangsvermögens  130;  Feststellung
des  Reinertrages  154.
Forstwirtschaftliche  Grundstücke,  Bewertung ­
  147,  158.
Fortgesetzte  Gütergemeinschaft,  Ansatz  des
Anteils  eines  Abkömnilings  am  Gesamtgut ­
  bei  Feststellung  des  Anfangsvermögens ­
  111,  124;  Anteil  am  Gesamtgut
  77,  190,  198;  zum  Gesamtgut  gehörige ­
  Geschäftsanteile  einer  inländischen ­
  Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung ­
  361;  Zahlung  des  Abgabebetrages
aus  dem  Anteil  am  Gesamtgut  263.
Fortlaufende  Zuwendungen  zum  Unterhalt ­
  oder  zur  Ausbildung  des  Bedachten
219,  223.
Freigewordene  Sonderrücklage  aus  einem
früheren  Kriegsgeschäftsjahr,  Abzug
vom  Geschäftsgewinn  401,  408.
Freigrenze  bei  der  Kriegsabgabe  313,  323.
Freiheitsstrafe  bei  Absicht  der  Hinterziehung ­
  der  Abgabe  287,  288,  289;  Umwandlung ­
  von  Geldstrafe  287.
Freilassung  von  gemeinnützigen  Zuwendungen ­
  493.
Friedenseinkommen,  als  solches  geltender
Betrag  335;  Anfechtung  der  Feststellung
432;  Ausnahmen  von  der  einzelstaatlichen ­
  Landeseinkommensteuerveranlagung ­
  320;  Begriff  324,  325,  522;  Festsetzung ­
  324,  342.
Friedensgewinn  als  Ergebnis  von  Vorjahren ­
  393;  anderweite  Berechnung
415;  Begriff  371,  374;  fiktiver  398.
Frist  für  die  Abgabe  der  Steuererklärung
266,  269,  443,  477,  492;  für  Entrichtung ­
  der  Abgabe  274,  433.
Fusion  von  Gesellschaften  370,  414.
Gärtnereibetriebe,  Ertragswert  158.
Gebäude,  Vermögensbegriff  83.
Gebühr,  Begriff  37.
Gebührenpflicht  des  Rechtsmittelverfahrens ­
  in  Angelegenheiten  des  Steuerbescheides ­
  273.
Gebundenes  Vermögen,  Entnahme  des
Abgabebetrages  256,  259.
Gefährdung  der  Abgabe  283,  286,  287,
288,  289,  435.
Gefängnisstrafe  bei  Absicht  der  Hinterziehung ­
  der  Abgabe  287,  288,  289.
Gegenstände  aus  edlem  Metall,  Hinzurechnung ­
  der  Anschaffungskosten  zum
Endvermögen  219,  231.
Geldforderungen,Vermögensbegriff  93,98.
Geldstrafe  bei  Absicht  der  Hinterziehung
der  Abgabe  287;  bei  wissentlich  unrichtigen ­
  oder  unvollständigen  Angaben  der
Abgabepflichtigen  283,  287;  Umwandlung ­
  in  Freiheitssttafe  287.
            
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