Metadata: Mietausfall, Zinsrückstand und Fällig werden von Pfandlasten in Mannheim während der ersten acht Kriegsmonate

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die zunächst verzettelte freiwillige Kriegshilfe anfangs Sep 
tember in eine kommunaloide Form zusammengeschweißt wurde, 
erhielt die neue Einrichtung u. a. die Weisung „namentlich auch 
in das Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern ausgleichend 
einzugreifen“. Das geschah denn auch nach dem allerorts sich 
einbürgernden Grundsatz: Laß einen angemessenen Teil der 
Miete nach, so verbürge ich Dir den Eingang des Rests! Da 
die Gaben für die neu geschaffene Hilfszentrale reichlich 
flössen, so konnte diese eine ausgiebige Tätigkeit zugunsten 
einer geregelten Fortzahlung des Hauszinses entfalten. Würde 
dieser nach Abzug von Unterhaltungskosten, Risikoprämien und 
öffentlichen Lasten eine Reineinnahme des Hausbesitzers dar 
stellen, wären — anders ausgedrückt — die Hausgrundstücke 
lastenfrei oder doch nur mäßig belastet, so könnte jener mit 
einer Regelung, die ihm sagen wir drei Viertteile seiner ordent 
lichen Einkünfte gewährleistet, sich natürlich durchaus zu 
frieden geben. Sein Opfer wäre dann wohl kaum größer, als 
der Rückgang des Volkseinkommens durch den Krieg im ganzen. 
So liegen aber die Dinge bekanntlich nicht, vielmehr — —. 
Doch statt tausendmal Gesagtes noch einmal auszusprechen, 
greifen wir lieber aus den Ergebnissen der vorliegenden Er 
hebung folgende Uebersicht heraus: 
Von den, 436 untersuchten Grundstücken waren mit einer hypothekarischen 
Zinsenlast von . . . °/o der jährlichen ordentlichen Mieteinnahme belastet: 
0 0,1-10 10,1-20 20,1-30 30,1-40 40,1-50 50,1-60 60,1-70 70,1-80 80,1-90 über,90 
absolut 33 — 4 22 61 83 93 81 36 16 7 
relativ °/ 0 7,6 — 0,9 5,0 14,0 19,0 21,3 18,6 8,3 3,7 1,6 
Unter den unbelasteten Grundstücken steckt überdies die 
Mehrzahl der i,n die Erhebung einbezogenen Einfamilienhäuser, 
sodaß die Prozentzahlen für die eigentlichen Miethäuser sich 
noch ein wenig nach rechts verschieben. Das also ist der Schul 
dendienst; schlägt man dann Steuern, Umlagen, Versicherung, 
Unterhaltungskosten im weitesten Sinn usf. hinzu, so erhellt 
deutlich, welch bedenkliches Gesicht in Wirklichkeit das Opfer 
eines Viertteils seiner Mieteinnahme für den Hauseigentümer 
in der Mehrzahl der Fälle annimmt. 
Die drohende Gefährdung des geregelten Schuldendienstes, 
eine bei der tausendfachen Verästelung des städtischen Real 
kredits im Wirtschaftsleben höchst bedenkliche Aussicht, gab 
denn auch den Anstoß zu der vorliegenden Untersuchung. Der 
Mietausfall lediglich in seiner Oberflächenerscheinung 
als Minderung der privaten Einkünfte des Hausbesitzers be 
trachtet, hätte schwerlich so bald das Verlangen nach einer 
zahlenmäßigen Erfassung der entstandenen Verluste erweckt. 
Man hätte sich damit begnügen dürfen, nach Maßgabe der vor 
handenen Mittel von Fall au Fall Hilfe zu leisten. In seiner 
Wesenheit als wichtigster Stützpfeiler der halben Milliarde 
Pfandlasten des hiesigen Grundbesitzes gewürdigt, mußte er
	        
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