6
die zunächst verzettelte freiwillige Kriegshilfe anfangs Sep
tember in eine kommunaloide Form zusammengeschweißt wurde,
erhielt die neue Einrichtung u. a. die Weisung „namentlich auch
in das Verhältnis zwischen Vermietern und Mietern ausgleichend
einzugreifen“. Das geschah denn auch nach dem allerorts sich
einbürgernden Grundsatz: Laß einen angemessenen Teil der
Miete nach, so verbürge ich Dir den Eingang des Rests! Da
die Gaben für die neu geschaffene Hilfszentrale reichlich
flössen, so konnte diese eine ausgiebige Tätigkeit zugunsten
einer geregelten Fortzahlung des Hauszinses entfalten. Würde
dieser nach Abzug von Unterhaltungskosten, Risikoprämien und
öffentlichen Lasten eine Reineinnahme des Hausbesitzers dar
stellen, wären — anders ausgedrückt — die Hausgrundstücke
lastenfrei oder doch nur mäßig belastet, so könnte jener mit
einer Regelung, die ihm sagen wir drei Viertteile seiner ordent
lichen Einkünfte gewährleistet, sich natürlich durchaus zu
frieden geben. Sein Opfer wäre dann wohl kaum größer, als
der Rückgang des Volkseinkommens durch den Krieg im ganzen.
So liegen aber die Dinge bekanntlich nicht, vielmehr — —.
Doch statt tausendmal Gesagtes noch einmal auszusprechen,
greifen wir lieber aus den Ergebnissen der vorliegenden Er
hebung folgende Uebersicht heraus:
Von den, 436 untersuchten Grundstücken waren mit einer hypothekarischen
Zinsenlast von . . . °/o der jährlichen ordentlichen Mieteinnahme belastet:
0 0,1-10 10,1-20 20,1-30 30,1-40 40,1-50 50,1-60 60,1-70 70,1-80 80,1-90 über,90
absolut 33 — 4 22 61 83 93 81 36 16 7
relativ °/ 0 7,6 — 0,9 5,0 14,0 19,0 21,3 18,6 8,3 3,7 1,6
Unter den unbelasteten Grundstücken steckt überdies die
Mehrzahl der i,n die Erhebung einbezogenen Einfamilienhäuser,
sodaß die Prozentzahlen für die eigentlichen Miethäuser sich
noch ein wenig nach rechts verschieben. Das also ist der Schul
dendienst; schlägt man dann Steuern, Umlagen, Versicherung,
Unterhaltungskosten im weitesten Sinn usf. hinzu, so erhellt
deutlich, welch bedenkliches Gesicht in Wirklichkeit das Opfer
eines Viertteils seiner Mieteinnahme für den Hauseigentümer
in der Mehrzahl der Fälle annimmt.
Die drohende Gefährdung des geregelten Schuldendienstes,
eine bei der tausendfachen Verästelung des städtischen Real
kredits im Wirtschaftsleben höchst bedenkliche Aussicht, gab
denn auch den Anstoß zu der vorliegenden Untersuchung. Der
Mietausfall lediglich in seiner Oberflächenerscheinung
als Minderung der privaten Einkünfte des Hausbesitzers be
trachtet, hätte schwerlich so bald das Verlangen nach einer
zahlenmäßigen Erfassung der entstandenen Verluste erweckt.
Man hätte sich damit begnügen dürfen, nach Maßgabe der vor
handenen Mittel von Fall au Fall Hilfe zu leisten. In seiner
Wesenheit als wichtigster Stützpfeiler der halben Milliarde
Pfandlasten des hiesigen Grundbesitzes gewürdigt, mußte er