Full text : Mietausfall, Zinsrückstand und Fällig werden von Pfandlasten in Mannheim während der ersten acht Kriegsmonate

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zu  solcher  zahlenmäßigen  Feststellung  aber  gebieterisch  auffordern. ­
  Schon  im  November  1914  hat  daher  das  Statistische
Amt  auf  Veranlassung  des  Oberbürgermeisters  sich  zu  dieser
Frage  geäußert  und  ei,ner  Erhebung  des  Mietzinsenausfalls  im
Frühjahr  1915  das  Wort  geredet,  die  dann  auch  von  der  Zentrale
für  Kriegsfürsorge  ihrerseits  befürwortet  wjirde.  Am  4.  Februar ­
  erhielten  wir  den  Auftrag,  im  Benehmen  mit  der  Zentrale
Vorschläge  über  die  Ausdehnung  und  sonstigen  Einzelheiten
der  Erhebung  zu  erstatten.  Der  Hagel  von  statistischen  Aufnahmen, ­
  der  eben  in  jenen  Tagen  zwecks  Sicherung  der  Ernährung ­
  unseres  Volkes  herniederzuprasseln  begann,  verhinderte
indessen  die  sofortige  Inangriffnahme  der  Vorarbeiten  und  hat
auch,  wie  hier  vorausgreifend  gesagt  sein  mag,  im  Zusammenhang ­
  mit  dem  sehr  dürftigen  Personalstand  ^unseres  Amtes
die  weitere  Durchführung  der  Arbeit  empfindlich  beeinträchtigt.
Immerhin  konnte  am  24.  März  der  Entwurf  des  Fragebogens
dem  Stadtrat  vorgelegt  werden,  den  dieser  schon  tags  darauf
genehmigte.
Ueber  den  Fragebogen,  de,r  im  Original  dieser  Schrift  am
Schlüsse  beigefügt  ist  und  die  Einzelheiten  der  Erhebung  und
Bearbeitung  werden  einige  erläuternde  Bemerkungen  vorauszuschicken ­
  sein.
Wir  waren  uns  dessen  wohl  bewußt,  daß  der  Fragebogen
die  im  vorliegenden  Fall  zulässige  Gre,nze  der  Ausführlichkeit
und  inquisitorischen  Eindringlichkeit  nahezu  erreicht,  die  in  den
seitherigen  Friedens,Zeiten  innegehaltene  Grenze  sogar  bei  weitem
überschritten  habe.  Allein  di'e  unmittelbar  vorausgegangenen
verschiedenartigen  Erhebungen  der  Nahrungsmittelbestände
hatten  das  Publikum  bereits  darüber  belehrt,  daß  in  Kriegszeiten
auch  solche  Vorgänge  zu  Objekten  statistischer  Erfassung  (werden
können,  die  in  Friedenszeiten  als  Privatangelegenheit  betrachtet
werden  und  der  Neugier  zahlenmäßiger  Feststellung  ein  für
allemal  entzogen  bleiben.  Wenn  ( uns  ferner  die  in  solcher
Schärfe  vordem  unbekannten  Strafbestimmungen  der  Nahrungsmittel-Erhebungen ­
  nicht  zur  Seite  standen,  so  sprach  für
die  Ausfüllung  unserer  Bogen  das  ungleich  bedeutsamere  eigene
Interesse  vieler  Befragten  an  der  Mitteilung  der  gewünschten
Angaben.  Denn  Ihr  Ergebnis  sollte  ja  ei'ne  der  Unterlagen  für  die
Beurteilung  der  Frage  liefern,  ob  ein  zusätzliches  Eingreifen
in  den  Schuldendienst  der  Pfandlasten  mit  öffentlichen  oder  für
die  Kriegsfürsorge  gespendeten  Mitteln  möglich,  erwünscht  oder
notwendig  sei.  An  dem  guten  Willen  zur  Erteilung  der  erbetenen ­
  Auskunft  haben  wir  darum  von  vornherein  nicht  gezweifelt,
  wohl  aber  hegten  wir  a.uf  Grund  langjähriger  Erfahrung ­
  nicht  unbeträchtliche  Bedenken,  ob  die  Umsetzung  in
die  Tat,  die  Ausfüllung  der  Bogen  selbst,  dem  guten  Willen
einigermaßen  entsprechen  werde.  Zwar  war  der  Erhebungsbogen ­
  mit  anerkannten  Sachverständigen  des  erfragten  Gebiets
            
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