Full text : Tote und lebendige Wissenschaft

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daß  er  infolge  von  Arbeitsteilung  Dinge  herstellt,  die  er  gegen
andere  eintauschen  muß;  und  wird  weiter  der  Einzelne  wirklich ­
  als  auf  sich  selbst  begründet  und  von  außen  her  unbeschränkt ­
  (frei)  gedacht  —  so  entstünde  wieder  keine  Volkswirtschaft, ­
  sondern,  wenn  man  es  genau  bedenkt,  ein  ungestaltetes,
reibungsvolles  Durcheinander,  ein  planloses  Chaos.  Ein  Chaos
in  zwiefachem  Sinne:
1.  Im  Sinne  eines  gänzlich  unordentlichen,  ja  schließlich
unmöglichen  Ablaufes  der  Verkehrshandlungen.  Bei  vollkommener ­
  Freiheit  des  Einzelnen  könnte  nicht  Recht  noch
Sicherheit,  nicht  Borg  noch  Geld,  nicht  Vertrauen  noch  Vertrag ­
  bestehen,  zumindest  nicht  in  jenem  Maße,  als  nötig  ist,
um  einen  gedeihlichen  Wirtschaftsgang  zu  sichern;  die  Menschen ­
  brauchen  Recht,  Sitte  und  Gesetz,  Strafe,  Sicherheit;
öffentliches  Maß  und  Gewicht,  Ordnung  des  Geldwesens,
Wirtschaftsmoral,Wirtschaftserziehung  und  tausend  andere  ähnliche ­
  Hilfen  der  Allgemeinheit,  die  uns  „Staat",
„Gemeinde",  „Verbände"  usf.  auf  Schritt  und  Tritt  zur
Verfügung  stellen,  und  die  jeder  Handlung  jedes  Einzelnen  vorgestaltend, ­
  geburtshelfend  vorstehen,  die  bei  jeder  Wirtschaftshandlung ­
  gleichsam  unsichtbar  mitwirken!  Diese  überindividuellen ­
  allgemeinen  Wirtschaftsmittel  (Hilfen)  haben  die  Eigenschaft, ­
  daß  sie  allgemein  gebraucht  werden  müssen*).  Um  also
dieses  Hindernis  der  Unsicherheit  und  des  Mangels  an  solchen
gemeinsamen  Wirtschaftsmitteln  wegzuräumen,  bedürfte
es  schon  planmäßiger  Einschränkungen  der  Verkehrsfreiheit,  bedürfte ­
  es  schon  des  Zwanges  (sei  es  durch  Gesetz,  sei  es  durch
Sitte  und  Herkommen),  in  jener  ganz  bestimmten  Weise  zu
wirtschaften,  wie  es  Sicherheit,  Vertragsrecht,  Geldwesen  usw.
usw.  erfordern.  Die  betreffenden  Regeln  oder  Hilfen  der  Ge-*)
  Weiteres  über  diese  gemeinsamen  Wirtschaftsmittel,  die  ich  als
„Kapital  höherer  Ordnung"  näher  bestimmt  habe,  s.  „Fundament", ­
  3.  Ausl.,  S.  101  ff.,  159  ff.,  177  ff.
            
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