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Man muß auch hinter der Hauswirtschaft die ständischen
Gliederungen erblicken und dars nicht den geradezu widersinnigen
Gedanken hegen, es sei das Wirtschaftsleben
eines Volkes zu irgendeiner Zeit
durch eine Summe, durch ein Nebeneinander,
geschlossener Hauswirtschaften bestritten
worden! Das gibt es auch bei den einfachsten
Naturvölkern nicht. Stets und überall sind Zusammenhänge
zwischen den Hauswirtschaften und zwar organische Gliedhaftigkeiten,
überhauswirtschaftliche Bindungen vorhanden gewesen,
wie wir schon früher (s. oben S. 29 f.) feststellten;
die zugleich echte „Volkswirtschaft" sind (auf welche wir daher
nicht bis 1789 warten mußten, wie Büchers primitiver
Darwinismus glaubt). Ohne Eingliederung in gauwirtschaftliche,
volkswirtschaftliche und weltwirtschaftliche Überganzhciten
wäre keine der geschichtlichen Formen der Hauswirtschaft
möglich gewesen. „Hauswirtschaft" heißt nichts anderes
als ständische Wirtschaft bei überwiegend ackerbaulichem Inhalte
und hofwirtschaftlicher Betriebsform. Nur in solchem,
das Ständische unterteilendem Sinne kann der Begriff „Hauswirtschaft"
überhaupt gebraucht werden. Zunftmäßig wie hofmäßig
organisierte Wirtschaft sind gleicherweise Beispiele für
körperschaftlich-ständisch gegliederten Bau der Volkswirtschaft.
Dasselbe gilt von der S t a d t w i r t s ch a f t. Auch sie
war kein Nebeneinander von städtischen Wirtschaftskörpern.
Sondern diese Wirtschaftskörper hatten bestimmte Verrichtungen
innerhalb der Gesamtwirtschaft: Nah- und Fernhandel,
Gewerbe, das die Fronhofswirtschaft zu ergänzen hat, mit
Nah- und Fernausfuhr, Kapitalverwertung und Kapitalbildung
nebst allen jenen Verrichtungen, die dem jeweils
überlegenen Wirtschaftszentrum zukommen. Die innere
Gliederung der Stadtwirtschaft und der Grad ihrer Selbstversorgung
ist dem gegenüber etwas Abgeleitetes. Denn jedes