Full text : Tote und lebendige Wissenschaft

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weise  gibt  entweder  der  Inhalt  der  Wirtschaft  ab  (Fischerei,
Gewerbe,  Handel  —  so  bei  List);  oder  die  Verfassungsform,
d.  h.  die  Gliederungsform,  die  Art,  wie  sich  Ganzheit  in  der
Verfassung  einer  Gesamtwirtschaft  darstellt  (z.  B.  ständische,
kommunistische  Wirtschaft).  Niemals  kann  aber  die  Einzelwirtschaft ­
  als  solche  —  das  Haus,  die  Unternehmung  —  den
Einteilungsgrund  abgeben.  Dieser  kommt  ja  in  den  einzelnen
Wirtschaftsgebilden  erst  zur  Erscheinung!  Aber  auch  der  angenommene ­
  „Weg  des  Produktes"  wird  von  Bücher  insofern  falsch
dargestellt,  als  die  Wege  in  jeweils  höheren  Ganzheiten  und  Zusammenhängen ­
  als  dem  Hause  und  Gutshofe,  bzw.  der  Zunft,
verleugnet  werden,  wodurch  eine  gerade  Stufenfolge,  eine
geradlinige  „Entwicklung"  herauskommt,  die  es  in  Wahrheit
nie  gab.  Bücher  ist  der  Handlanger  Marrens  und  all'  der
anderen  Materialisten  und  Mechanisten.
Eine  wahrhaft  „geschlossene"  Hauswirtschaft  vor  allem  gibt
es,  wie  wir  früher  (S.  29)  darlegten,  grundsätzlich  nicht.  Dieser
Bücherische  Hauptbegriff  fällt  schon  von  Anbeginn  ins  Wasser.
Was  aber  nun  den  Begriff  einer  „Hauswirtschaft"  im  allgemeinen ­
  anbelangt,  so  besteht  auch  dieser  nur  mit  Einschränkungen ­
  zu  Recht.  Woran  Bücher  bei  der  „Hauswirtschaft"  denkt,
sind  große  Gruppen,  ja  ganze  Kreise  von  Personen,  keine
bloße  Familie  mehr.  Die  „Hauswirtschaft"  ist  eine  an  den
Gutshof  (mittelalterlicher  Fronhof,  antiker  Herrenhof,  neuzeitlicher ­
  Feudalhof)  geknüpfte  Wirtschaft,  deren  Eigentümlichkeit ­
  ich  vorzugsweise  dahin  bestimmen  möchte,  daß  sie  ihre
eigene  grundherrliche  Bodengrundlage  unmittelbar  selbst  benützt ­
  und  daher  ein  stark  bodenwirtschaftliches  Gepräge  zeigt.
„Hofwirtschaft"  wäre  daher  die  sachgemäßere  Bezeichnung.
Behält  man  aber  den  alten  Namen  „Hauswirtschaft"  bei,
so  gilt:  Eine  „Hauswirtschaft"  gibt  es  wohl  als  Betriebsform ­
  (in  dem  Sinne,  daß  der  Betrieb  an  Hof  und  Haus  geknüpft ­
  ist),  aber  nicht  als  Verfassungsform  der  Wirtschaft.
            
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