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weise gibt entweder der Inhalt der Wirtschaft ab (Fischerei,
Gewerbe, Handel — so bei List); oder die Verfassungsform,
d. h. die Gliederungsform, die Art, wie sich Ganzheit in der
Verfassung einer Gesamtwirtschaft darstellt (z. B. ständische,
kommunistische Wirtschaft). Niemals kann aber die Einzelwirtschaft
als solche — das Haus, die Unternehmung — den
Einteilungsgrund abgeben. Dieser kommt ja in den einzelnen
Wirtschaftsgebilden erst zur Erscheinung! Aber auch der angenommene
„Weg des Produktes" wird von Bücher insofern falsch
dargestellt, als die Wege in jeweils höheren Ganzheiten und Zusammenhängen
als dem Hause und Gutshofe, bzw. der Zunft,
verleugnet werden, wodurch eine gerade Stufenfolge, eine
geradlinige „Entwicklung" herauskommt, die es in Wahrheit
nie gab. Bücher ist der Handlanger Marrens und all' der
anderen Materialisten und Mechanisten.
Eine wahrhaft „geschlossene" Hauswirtschaft vor allem gibt
es, wie wir früher (S. 29) darlegten, grundsätzlich nicht. Dieser
Bücherische Hauptbegriff fällt schon von Anbeginn ins Wasser.
Was aber nun den Begriff einer „Hauswirtschaft" im allgemeinen
anbelangt, so besteht auch dieser nur mit Einschränkungen
zu Recht. Woran Bücher bei der „Hauswirtschaft" denkt,
sind große Gruppen, ja ganze Kreise von Personen, keine
bloße Familie mehr. Die „Hauswirtschaft" ist eine an den
Gutshof (mittelalterlicher Fronhof, antiker Herrenhof, neuzeitlicher
Feudalhof) geknüpfte Wirtschaft, deren Eigentümlichkeit
ich vorzugsweise dahin bestimmen möchte, daß sie ihre
eigene grundherrliche Bodengrundlage unmittelbar selbst benützt
und daher ein stark bodenwirtschaftliches Gepräge zeigt.
„Hofwirtschaft" wäre daher die sachgemäßere Bezeichnung.
Behält man aber den alten Namen „Hauswirtschaft" bei,
so gilt: Eine „Hauswirtschaft" gibt es wohl als Betriebsform
(in dem Sinne, daß der Betrieb an Hof und Haus geknüpft
ist), aber nicht als Verfassungsform der Wirtschaft.